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Brauche ich in Österreich überhaupt einen Gewerbeschein?

GewO + GSVG   Geprüft an RIS und VwGH: August 2026
Die Kurzantwort Es gibt fünf Wege, und man sucht sie sich nicht aus — man landet auf einem. Die Prüfreihenfolge ist zwingend: erst ob die Gewerbeordnung überhaupt gilt, dann ob eine Ausnahme greift, dann ob das Gewerbe frei oder reglementiert ist. Die Sozialversicherung kommt zuletzt — sie folgt aus der Antwort, sie ist keine Alternative dazu.

Die fünf Wege

WegGewerbeschein? SozialversicherungGrundlage
Freies Gewerbe ja, Anmeldung genügt — kostenlos, keine Prüfung ab der Gewerbeberechtigung, auch bei null Gewinn § 5 Abs 2, § 339 GewO
Reglementiertes Gewerbe ja, plus Befähigungsnachweis wie oben § 94 GewO
Reglementiert ohne § 94-Ziffer ja — Konzession nach einem Sondergesetz wie oben z. B. GütbefG
Neue Selbständige nein — und du bekommst auch keinen erst ab 6.613,20 € Gewinn, Meldung selbst binnen eines Monats § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Ausnahme von der Gewerbeordnung nein — die Ausnahme ist zwingend eigenes Berufsgesetz und eigene Kammer, oder Neue Selbständige § 2 GewO
Die häufigste Verwechslung „Neue Selbständige“ ist keine Ausnahme von der Gewerbeordnung, sondern eine Kategorie des Sozialversicherungsrechts. Sie beschreibt, wie jemand versichert ist — nicht, ob eine Gewerbeberechtigung nötig ist. Und sie ist ein Auffangtatbestand: Sie greift nur, wenn aus derselben Tätigkeit nicht schon eine Pflichtversicherung entstanden ist. Wer ein Gewerbe anmeldet, ist darüber versichert — die Kategorie kommt gar nicht mehr in Frage.

Die vier Prüfschritte

  1. Ist es überhaupt eine Erwerbstätigkeit im Rechtssinn? Selbständig, regelmäßig, mit Ertragsabsicht (§ 1 GewO). Achtung bei „regelmäßig“: § 1 Abs 4 stellt auch eine einmalige Handlung gleich, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist oder sie längere Zeit erfordert.
  2. Greift eine Ausnahme des § 2 GewO? Land- und Forstwirtschaft (Z 1), Kunst (Z 7), Ziviltechniker und andere freie Berufe (Z 10), Gesundheitsberufe (Z 11), Privatunterricht (Z 12). Diese Ausnahmen stehen meist doppelt im Gesetz — einmal hier, einmal im jeweiligen Berufsgesetz.
  3. Reglementiert oder frei? Reglementiert sind die 75 Ziffern des § 94 GewO — alles andere ist frei und braucht nur die Anmeldung.
  4. Erst jetzt: die Versicherung. Beim Gewerbe ab der Berechtigung, bei Neuen Selbständigen erst ab der Gewinngrenze.

Was mache ich konkret? — Antwort in einer Zeile

Du machst …AntwortMehr dazu
Twitch, YouTube: Abos, Bits, AdSenseAusschüttungen für Klicks und Abos: kein Gewerbe, Neue SelbständigeCreator
… dazu bezahlte WerbekooperationenSobald du gegen Bezahlung bewirbst: freies Gewerbe (Werbeagentur). Sachleistungen zählen wie Geld.Creator
… dazu Affiliate-Links oder MerchFreies HandelsgewerbeOnlineshop
Onlineshop, Etsy, DropshippingImmer Gewerbe, nie Neue Selbständige — nur die Frage ist welchesOnlineshop
Gebrauchtes auf Vinted oder willhabenEigener Hausrat, gelegentlich: gar kein Gewerbe. Zukauf zum Weiterverkauf kippt es.Privatverkauf
Foodtruck, mobiler ImbissReglementiert (Gastgewerbe) — aber bis acht Verabreichungsplätze ohne BefähigungsnachweisFoodtruck
… nur abgepackte Ware zum MitnehmenKein Gastgewerbe — ohne Verzehr vor Ort ist es freies HandelsgewerbeGastgewerbe
MassageReglementiert, § 94 Z 48Massage
Energetik, Reiki, KlangschalenFreies Gewerbe — die Grenze ist die Bewegung: streichen, kneten, massieren ist MassageMassage
Heilmassage, PhysiotherapieGar kein Gewerbe — Gesundheitsberuf, § 2 Abs 1 Z 11 GewOMassage
Yoga unterrichtenKein Gewerbe — Neue SelbständigeKein Gewerbe nötig
Nachhilfe, Sprach-, Musik-, TanzunterrichtKein Gewerbe (§ 2 Abs 1 Z 12) — eigene Kurskonzepte ändern daran nichtsNachhilfe & Unterricht
Nagelmodellage (Gel, Acryl, Nail-Art)Freies Gewerbe — ausdrücklich nicht reglementiertKosmetik
Maniküre, Wimpern, Make-up, HaarentfernungReglementiert: Kosmetik. Die Linie ist Gestaltung (frei) gegen Pflege (reglementiert).Kosmetik
Permanent Make-up, MicrobladingReglementiert plus Zusatzqualifikation — zählt gesetzlich zum TätowierenKosmetik
Kleintransporte bis 3,5 t im InlandFreies Gewerbe — aber „frei“ heißt Zugang, nicht Betrieb. Anhänger zählen mit, auch leer.Kleintransporte
… darüber, oder über 2,5 t ins AuslandKonzession nach dem Güterbeförderungsgesetz — reglementiert ohne § 94-ZifferKleintransporte
Botendienst ohne KraftfahrzeugFreies Gewerbe — die Linie ist das Kraftfahrzeug, nicht die AuftragsgrößeKleintransporte
Texten, Grafik, Fotografie, ITFreies Gewerbe. Die Kunst-Ausnahme greift nur bei eigenschöpferischer Tätigkeit — Auftragsgrafik ist das in der Regel nicht.Freie Gewerbe
Vermessung mit GrundbuchswirkungGar kein Gewerbe — Ziviltechnikerrecht. Der klassische Fall, in dem „einfach anmelden“ nicht geht.
Neben dem VollzeitjobÄndert am Weg gar nichts — nur an den KostenNebenberuflich
Während AMS-BezugEigene Regeln seit 2026, Weg unverändertArbeitslosengeld
In Karenz, mit KinderbetreuungsgeldZuverdienstgrenzen je Variante, Weg unverändertKarenz
Läuft gerade nichtsRuhend melden statt abmelden — spart Beiträge, erhält die BerechtigungRuhend melden

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt einen Gewerbeschein?

Das entscheidet sich in vier Schritten, und die Reihenfolge ist zwingend: Erstens, ist es überhaupt eine selbständige, regelmäßige Tätigkeit mit Ertragsabsicht (§ 1 GewO)? Zweitens, nimmt § 2 GewO sie ausdrücklich aus — etwa Gesundheitsberufe, Kunst, Privatunterricht, Ziviltechniker? Drittens, ist das Gewerbe reglementiert oder frei? Erst danach stellt sich die Frage nach der Sozialversicherung. Wer die Reihenfolge umdreht, kommt bei „Neue Selbständige“ heraus, ohne geprüft zu haben, ob nicht doch eine Gewerbeberechtigung nötig ist.

Was sind „Neue Selbständige“ — und kann ich das wählen?

Nein, wählen kann man es nicht. Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) und ist ein Auffangtatbestand: Er greift nur, wenn aus derselben Tätigkeit nicht bereits eine Pflichtversicherung entstanden ist. Wer ein Gewerbe anmeldet, ist damit über das Gewerbe versichert — die Kategorie kommt gar nicht mehr zum Zug. Im Gesetz selbst steht der Begriff übrigens nicht; dort heißt es „selbständig erwerbstätige Personen“.

Rettet mich „ich mache das nur einmal“?

Meistens nicht. § 1 Abs 4 GewO sagt wörtlich: „Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert.“ Entscheidend ist also nicht die Zahl der Male, sondern ob eine Wiederholungsabsicht erkennbar ist.

Kann ich im Zweifel einfach ein Gewerbe anmelden?

Nicht immer. Wenn die Tätigkeit unter eine Ausnahme des § 2 GewO fällt, ist die Ausnahme zwingend — eine Gewerbeberechtigung ist dafür gar nicht erlangbar. Der Rat „im Zweifel lieber anmelden“ funktioniert nur innerhalb der Gewerbeordnung, nicht an ihrer Grenze.

Ab wann bin ich als Neue Selbständige pflichtversichert?

Ab einem Jahresgewinn von 6.613,20 Euro (Wert 2026). Die Meldung an die SVS musst du selbst machen, und zwar binnen eines Monats. Beim Gewerbe ist es anders herum: Dort beginnt die Pflichtversicherung mit der Gewerbeberechtigung, auch bei null Gewinn.

Quellen

Was diese Seite nicht kann Sie ordnet zu, sie entscheidet nicht. Grenzfälle — künstlerische gegen handwerkliche Leistung, Energetik gegen Massage, freier Dienstvertrag gegen Werkvertrag — hängen an Details des Einzelfalls und werden von Behörden und Gerichten unterschiedlich beurteilt. Wo es eng wird, ist die Gewerbebehörde die richtige Adresse, nicht eine Webseite.
Rechtsstand August 2026, geprüft an RIS und VwGH-Rechtsprechung. Die Versicherungsgrenze ändert sich jährlich. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.