Brauche ich in Österreich überhaupt einen Gewerbeschein?
Die fünf Wege
| Weg | Gewerbeschein? | Sozialversicherung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Freies Gewerbe | ja, Anmeldung genügt — kostenlos, keine Prüfung | ab der Gewerbeberechtigung, auch bei null Gewinn | § 5 Abs 2, § 339 GewO |
| Reglementiertes Gewerbe | ja, plus Befähigungsnachweis | wie oben | § 94 GewO |
| Reglementiert ohne § 94-Ziffer | ja — Konzession nach einem Sondergesetz | wie oben | z. B. GütbefG |
| Neue Selbständige | nein — und du bekommst auch keinen | erst ab 6.613,20 € Gewinn, Meldung selbst binnen eines Monats | § 2 Abs 1 Z 4 GSVG |
| Ausnahme von der Gewerbeordnung | nein — die Ausnahme ist zwingend | eigenes Berufsgesetz und eigene Kammer, oder Neue Selbständige | § 2 GewO |
Die vier Prüfschritte
- Ist es überhaupt eine Erwerbstätigkeit im Rechtssinn? Selbständig, regelmäßig, mit Ertragsabsicht (§ 1 GewO). Achtung bei „regelmäßig“: § 1 Abs 4 stellt auch eine einmalige Handlung gleich, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist oder sie längere Zeit erfordert.
- Greift eine Ausnahme des § 2 GewO? Land- und Forstwirtschaft (Z 1), Kunst (Z 7), Ziviltechniker und andere freie Berufe (Z 10), Gesundheitsberufe (Z 11), Privatunterricht (Z 12). Diese Ausnahmen stehen meist doppelt im Gesetz — einmal hier, einmal im jeweiligen Berufsgesetz.
- Reglementiert oder frei? Reglementiert sind die 75 Ziffern des § 94 GewO — alles andere ist frei und braucht nur die Anmeldung.
- Erst jetzt: die Versicherung. Beim Gewerbe ab der Berechtigung, bei Neuen Selbständigen erst ab der Gewinngrenze.
Was mache ich konkret? — Antwort in einer Zeile
| Du machst … | Antwort | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Twitch, YouTube: Abos, Bits, AdSense | Ausschüttungen für Klicks und Abos: kein Gewerbe, Neue Selbständige | Creator |
| … dazu bezahlte Werbekooperationen | Sobald du gegen Bezahlung bewirbst: freies Gewerbe (Werbeagentur). Sachleistungen zählen wie Geld. | Creator |
| … dazu Affiliate-Links oder Merch | Freies Handelsgewerbe | Onlineshop |
| Onlineshop, Etsy, Dropshipping | Immer Gewerbe, nie Neue Selbständige — nur die Frage ist welches | Onlineshop |
| Gebrauchtes auf Vinted oder willhaben | Eigener Hausrat, gelegentlich: gar kein Gewerbe. Zukauf zum Weiterverkauf kippt es. | Privatverkauf |
| Foodtruck, mobiler Imbiss | Reglementiert (Gastgewerbe) — aber bis acht Verabreichungsplätze ohne Befähigungsnachweis | Foodtruck |
| … nur abgepackte Ware zum Mitnehmen | Kein Gastgewerbe — ohne Verzehr vor Ort ist es freies Handelsgewerbe | Gastgewerbe |
| Massage | Reglementiert, § 94 Z 48 | Massage |
| Energetik, Reiki, Klangschalen | Freies Gewerbe — die Grenze ist die Bewegung: streichen, kneten, massieren ist Massage | Massage |
| Heilmassage, Physiotherapie | Gar kein Gewerbe — Gesundheitsberuf, § 2 Abs 1 Z 11 GewO | Massage |
| Yoga unterrichten | Kein Gewerbe — Neue Selbständige | Kein Gewerbe nötig |
| Nachhilfe, Sprach-, Musik-, Tanzunterricht | Kein Gewerbe (§ 2 Abs 1 Z 12) — eigene Kurskonzepte ändern daran nichts | Nachhilfe & Unterricht |
| Nagelmodellage (Gel, Acryl, Nail-Art) | Freies Gewerbe — ausdrücklich nicht reglementiert | Kosmetik |
| Maniküre, Wimpern, Make-up, Haarentfernung | Reglementiert: Kosmetik. Die Linie ist Gestaltung (frei) gegen Pflege (reglementiert). | Kosmetik |
| Permanent Make-up, Microblading | Reglementiert plus Zusatzqualifikation — zählt gesetzlich zum Tätowieren | Kosmetik |
| Kleintransporte bis 3,5 t im Inland | Freies Gewerbe — aber „frei“ heißt Zugang, nicht Betrieb. Anhänger zählen mit, auch leer. | Kleintransporte |
| … darüber, oder über 2,5 t ins Ausland | Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz — reglementiert ohne § 94-Ziffer | Kleintransporte |
| Botendienst ohne Kraftfahrzeug | Freies Gewerbe — die Linie ist das Kraftfahrzeug, nicht die Auftragsgröße | Kleintransporte |
| Texten, Grafik, Fotografie, IT | Freies Gewerbe. Die Kunst-Ausnahme greift nur bei eigenschöpferischer Tätigkeit — Auftragsgrafik ist das in der Regel nicht. | Freie Gewerbe |
| Vermessung mit Grundbuchswirkung | Gar kein Gewerbe — Ziviltechnikerrecht. Der klassische Fall, in dem „einfach anmelden“ nicht geht. | — |
| Neben dem Vollzeitjob | Ändert am Weg gar nichts — nur an den Kosten | Nebenberuflich |
| Während AMS-Bezug | Eigene Regeln seit 2026, Weg unverändert | Arbeitslosengeld |
| In Karenz, mit Kinderbetreuungsgeld | Zuverdienstgrenzen je Variante, Weg unverändert | Karenz |
| Läuft gerade nichts | Ruhend melden statt abmelden — spart Beiträge, erhält die Berechtigung | Ruhend melden |
Häufige Fragen
Brauche ich überhaupt einen Gewerbeschein?
Das entscheidet sich in vier Schritten, und die Reihenfolge ist zwingend: Erstens, ist es überhaupt eine selbständige, regelmäßige Tätigkeit mit Ertragsabsicht (§ 1 GewO)? Zweitens, nimmt § 2 GewO sie ausdrücklich aus — etwa Gesundheitsberufe, Kunst, Privatunterricht, Ziviltechniker? Drittens, ist das Gewerbe reglementiert oder frei? Erst danach stellt sich die Frage nach der Sozialversicherung. Wer die Reihenfolge umdreht, kommt bei „Neue Selbständige“ heraus, ohne geprüft zu haben, ob nicht doch eine Gewerbeberechtigung nötig ist.
Was sind „Neue Selbständige“ — und kann ich das wählen?
Nein, wählen kann man es nicht. Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) und ist ein Auffangtatbestand: Er greift nur, wenn aus derselben Tätigkeit nicht bereits eine Pflichtversicherung entstanden ist. Wer ein Gewerbe anmeldet, ist damit über das Gewerbe versichert — die Kategorie kommt gar nicht mehr zum Zug. Im Gesetz selbst steht der Begriff übrigens nicht; dort heißt es „selbständig erwerbstätige Personen“.
Rettet mich „ich mache das nur einmal“?
Meistens nicht. § 1 Abs 4 GewO sagt wörtlich: „Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert.“ Entscheidend ist also nicht die Zahl der Male, sondern ob eine Wiederholungsabsicht erkennbar ist.
Kann ich im Zweifel einfach ein Gewerbe anmelden?
Nicht immer. Wenn die Tätigkeit unter eine Ausnahme des § 2 GewO fällt, ist die Ausnahme zwingend — eine Gewerbeberechtigung ist dafür gar nicht erlangbar. Der Rat „im Zweifel lieber anmelden“ funktioniert nur innerhalb der Gewerbeordnung, nicht an ihrer Grenze.
Ab wann bin ich als Neue Selbständige pflichtversichert?
Ab einem Jahresgewinn von 6.613,20 Euro (Wert 2026). Die Meldung an die SVS musst du selbst machen, und zwar binnen eines Monats. Beim Gewerbe ist es anders herum: Dort beginnt die Pflichtversicherung mit der Gewerbeberechtigung, auch bei null Gewinn.
Quellen
- RIS — § 1 GewO (Gewerbsmäßigkeit, einmalige Handlung)
- RIS — § 2 GewO (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- RIS — § 94 GewO (die reglementierten Gewerbe)
- RIS — § 2 GSVG (Pflichtversicherung, Auffangtatbestand)