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Wann brauche ich in Österreich KEIN Gewerbe?

GewO §2   Geprueft: April 2026

Die Gewerbeordnung gilt nicht fuer alles. Bestimmte Taetigkeiten sind ausdruecklich ausgenommen (§2 GewO). Hier die wichtigsten Faelle.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht

Diese Taetigkeiten brauchen KEIN Gewerbe

  • Freie Berufe: Aerzte, Rechtsanwaelte, Notare, Steuerberater, Architekten (Ziviltechniker), Wirtschaftspruefer — eigene Berufsgesetze. Hierher gehoert auch die rechtsverbindliche Vermessung: sie ist dem Ingenieurkonsulenten fuer Vermessungswesen nach §3 Abs 2 Z 2 ZTG 2019 vorbehalten, ein Gewerbe Vermessungswesen gibt es nicht. Messarbeit ohne Grundbuchwirkung laeuft dagegen als Ingenieurbuero, §94 Z 69.
  • Land- und Forstwirtschaft: Urproduktion, Ab-Hof-Verkauf eigener Produkte, Buschenschank
  • Kuenstlerische Taetigkeiten: Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik — sofern die kuenstlerische Leistung im Vordergrund steht
  • Privatunterricht und Erziehung (§2 Abs 1 Z 12): Nachhilfe, Sprach-, Musik-, Yoga-, Tanz- und Sportunterricht — und ausdruecklich auch der Betrieb der Anstalten, die diesen Aufgaben dienen. Ein Nachhilfeinstitut ist damit ebenso ausgenommen wie die einzelne Stunde. Ausfuehrlich: Nachhilfe, Kurse, Training →
  • Privatverkauf: Gelegentliche Tausch- und Verkaufsgeschaefte (z.B. Flohmarkt) ohne Gewinnabsicht
Nicht verwechseln: „Neue Selbständige“ ist keine Ausnahme von der Gewerbeordnung Der Begriff stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§2 Abs 1 Z 4 GSVG), nicht aus der Gewerbeordnung. Er beschreibt, wie jemand pflichtversichert ist — nicht, ob eine Gewerbeberechtigung nötig ist. Die Reihenfolge ist zwingend: Erst wird geprüft, ob die Gewerbeordnung überhaupt anwendbar ist; erst danach stellt sich die Frage nach der Versicherung. Und die Kategorie ist ein Auffangtatbestand: Das Gesetz greift nur, „wenn auf Grund dieser betrieblichen Tätigkeit nicht bereits Pflichtversicherung eingetreten ist“ — aussuchen kann man es sich also nicht.

Wie erkenne ich den Unterschied?

MerkmalGewerbe noetigKein Gewerbe
RegelmaeßigkeitWiederholte, dauerhafte Taetigkeit — und schon eine einmalige Handlung, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist oder sie laengere Zeit erfordert (§1 Abs 4 GewO)ein echter Einzelfall ohne Wiederholungsabsicht
GewinnabsichtJa, auf Erwerb gerichtetHobby, Liebhaberei
SelbststaendigkeitEigenes Risiko, eigene OrganisationAngestellt (Dienstvertrag)
Grauzone beachten! Viele Taetigkeiten liegen im Grenzbereich. Aber Vorsicht mit dem Rat „im Zweifel lieber anmelden“: Wo eine Ausnahme des §2 GewO greift, ist sie zwingend — eine Gewerbeberechtigung ist dafuer gar nicht erlangbar. Im Zweifel also fragen, nicht anmelden:
  • WKO-Gruenderservice kontaktieren (kostenlose Beratung)
  • Bezirksverwaltungsbehoerde fragen

Haeufige Beispiele

TaetigkeitGewerbe?Erklaerung
Freelance-ProgrammiererMeistens JAFreies Gewerbe "IT-Dienstleistungen"
Freiberuflicher JournalistNEINFreier Beruf (Pressegesetz)
Online-Shop betreibenJAHandelsgewerbe (freies Gewerbe)
Nachhilfe gebenNEINPrivatunterricht, §2 Abs 1 Z 12 — auch organisiert und auch als Institut
Honig verkaufen (eigene Bienen)NEINLand-/Forstwirtschaft (Urproduktion)
Torten fuer Freunde backenNEINKein Gewerbsmaeßigkeit
Torten gewerblich verkaufenJAKonditor (reglementiertes Gewerbe!)
Yoga-Kurse anbietenNEINUnterricht, §2 Abs 1 Z 12 — SV-seitig meist Neue Selbstaendige

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Frei vs. ReglementiertWenn du ein Gewerbe brauchst "Kleingewerbe"Gibt es das? GewerbeanmeldungSchritt fuer Schritt Was kostet es?Spoiler: nichts
Zuletzt geprueft: April 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel: WKO-Gruenderservice kontaktieren.