"Kleingewerbe" in Österreich — Klarstellung
Was stattdessen gemeint ist
| Was Leute sagen | Was sie meinen | Korrekte Bezeichnung |
|---|---|---|
| "Ich will ein Kleingewerbe anmelden" | Einzelunternehmen mit wenig Umsatz | Gewerbeanmeldung (frei oder reglementiert) + Kleinunternehmerregelung |
| "Kleingewerbe ohne Gewerbeschein" | Selbständig ohne Gewerbe | Gibt es nicht — jede gewerbliche Tätigkeit braucht eine Gewerbeanmeldung |
| "Kleingewerbe wegen der Sozialversicherung" | Keine SVS-Beiträge zahlen müssen | Kleinstunternehmer-Ausnahme (§4 Abs 1 Z 7 GSVG): auf Antrag bei der SVS, wenn Umsatz UND Gewinn unter den Grenzen bleiben — Details unten |
| "Kleingewerbe Steuerfrei" | Umsatzsteuerbefreiung | Kleinunternehmerregelung (§6 Abs 1 Z 27 UStG): bis €55.000 Jahresumsatz (brutto) keine USt |
Kleinunternehmerregelung — Was es wirklich ist
Kleinunternehmerregelung (§6 UStG)
- Was: Befreiung von der Umsatzsteuer
- Grenze: €55.000 Umsatz pro Kalenderjahr, brutto — seit 01.01.2025
- Zwei Jahre zählen: Die Grenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein
- Toleranz 10 %: Bis €60.500 darfst du im laufenden Jahr weiter ohne USt fakturieren; darüber gilt ab diesem Zeitpunkt USt für alle weiteren Rechnungen
- Vorteil: Keine USt auf Rechnungen, keine USt-Voranmeldung
- Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich
- Ist KEIN eigenes Gewerbe: Die Gewerbeanmeldung ist trotzdem nötig
Die Grenze im Zeitverlauf — seit fast 20 Jahren nur drei Werte
Viele Websites und KI-Assistenten nennen noch €30.000 oder €35.000 — diese Grenzen galten bis 2019 beziehungsweise bis Ende 2024. Die datierte Übersicht:
| Zeitraum | Grenze | Basis | Toleranzregel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| 2007–2019 | €30.000 | netto | einmalig 15 Prozent in 5 Jahren | KMU-FG 2006, BGBl I 101/2006 |
| 2020–2024 | €35.000 | netto | einmalig 15 Prozent in 5 Jahren | StRefG 2020, BGBl I 103/2019 |
| seit 1.1.2025 | €55.000 | brutto | 10 Prozent bis Jahresende (= €60.500) | AbgÄG 2024 + PrAG 2025 |
Kleinstunternehmer bei der SVS — die zweite Grenze
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (§4 Abs 1 Z 7 GSVG) befreit auf Antrag von den SVS-Beiträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung — es bleibt nur die Unfallversicherung (€12,95 im Monat). Voraussetzungen, Werte 2026:
SVS-Kleinstunternehmer (Werte 2026)
- Umsatzgrenze: €55.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten
- Einkünftegrenze: €6.613,20 im Jahr (entspricht €551,10 im Monat — wandert jährlich mit der Geringfügigkeitsgrenze)
- Beides muss passen — anders als bei der USt zählt hier auch der Gewinn
- Auf Antrag: bei der SVS, mit Glaubhaftmachung der Grenzen; dazu persönliche Voraussetzungen (in den letzten 5 Jahren höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert, oder bestimmte Alters- und Kinderbetreuungs-Konstellationen)
- Ein Hebel, zwei Grenzen: Das GSVG verweist für die Umsatzgrenze direkt auf §6 Abs 1 Z 27 UStG — die SVS-Grenze sprang deshalb 2025 automatisch von €35.000 auf €55.000 mit, ohne eigene Novelle
Was passiert beim Überschreiten?
| Umsatzsteuer | SVS | |
|---|---|---|
| Knapp darüber | Bis 10 Prozent über der Grenze (€60.500): Befreiung gilt bis Jahresende weiter | Beiträge für das Jahr nachzahlen |
| Deutlich darüber | Ab dem übersteigenden Umsatz wird jede weitere Rechnung steuerpflichtig — kein rückwirkender Verlust fürs ganze Jahr mehr (das war die Rechtslage bis 2024) | Nachzahlung plus Beitragszuschlag von 9,3 Prozent — aber nur, wenn das Überschreiten erst über den Einkommensteuerbescheid bekannt wird. Wer selbst rechtzeitig meldet, spart den Zuschlag. |
Wann lohnt der Verzicht auf die Befreiung?
Auf die Kleinunternehmerregelung kann man schriftlich verzichten (Regelbesteuerung, §6 Abs 3 UStG) — die Entscheidung bindet für mindestens fünf Kalenderjahre. Sinnvoll ist das vor allem bei überwiegender B2B-Kundschaft (die Kunden holen sich die USt als Vorsteuer zurück) oder hohen eigenen Investitionen mit Vorsteuerabzug. Seit 2025 gibt es zusätzlich eine EU-Kleinunternehmerregelung für Umsätze in anderen Mitgliedstaaten (Registrierung über FinanzOnline, unionsweite Grenze €100.000) — für reine Österreich-Geschäfte ohne Bedeutung.
Häufige Fragen
„Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?“
Es gibt kein Kleingewerbe — gemeint sind meist zwei Grenzen: Für die USt-Befreiung zählt der Umsatz (€55.000 brutto pro Jahr, Stand 2026). Für die SVS-Ausnahme müssen Umsatz (max. €55.000) UND Gewinn (max. €6.613,20 im Jahr 2026) unter der Grenze bleiben.
Ist die 55.000-Euro-Grenze brutto oder netto?
Brutto — seit 1.1.2025. Die alte 35.000-Euro-Grenze war netto; deshalb kursiert auch die umgerechnete Zahl €42.000, die nie geltendes Recht war.
Gilt noch die 35.000-Euro-Grenze?
Nein. €35.000 netto galt von 2020 bis Ende 2024, davor €30.000 (2007–2019). Seit 1.1.2025 gilt €55.000 brutto.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer?
Kleinunternehmer ist ein Umsatzsteuer-Begriff (€55.000-Grenze, keine USt auf Rechnungen). Kleinstunternehmer ist ein Sozialversicherungs-Begriff: die SVS-Ausnahme auf Antrag, wenn Umsatz und Gewinn unter den Grenzen bleiben.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei der USt: bis 10 Prozent darüber (€60.500) bleibt die Befreiung bis Jahresende, darüber wird ab dem übersteigenden Umsatz Steuer fällig — nicht mehr rückwirkend fürs ganze Jahr. Bei der SVS: Beiträge nachzahlen; ein Zuschlag von 9,3 Prozent kommt nur dazu, wenn das Überschreiten erst über den Steuerbescheid auffliegt.
Muss ich als Kleinunternehmer SVS zahlen?
Ja, grundsätzlich schon — die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer. Von den SVS-Beiträgen befreit nur die Kleinstunternehmer-Ausnahme auf Antrag.
Richtige Vorgehensweise
- Gewerbe-Finder nutzen — welches Gewerbe brauchst du?
- Gewerbe anmelden (kostenlos)
- Beim Finanzamt: Kleinunternehmerregelung nutzen, solange der Jahresumsatz unter €55.000 brutto bleibt (kein eigener Antrag nötig — die Befreiung gilt, solange du unter der Grenze bleibst; verzichten kannst du freiwillig)
- SVS-Anmeldung (Sozialversicherung der Selbständigen)
Quellen
- WKO — Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
- USP — Kleinunternehmen, Regelung seit 1. Jänner 2025 (€55.000 brutto, 10-%-Toleranz)
- UStG §6 Abs 1 Z 27 (RIS)
- GSVG §4 Abs 1 Z 7 (RIS) — Kleinstunternehmer-Ausnahme mit dynamischem Verweis auf die USt-Grenze
- SVS — Kleinunternehmer (Ausnahme von der Pflichtversicherung) (Werte 2026)
- SVS — Einkünfte unter der Versicherungsgrenze (Nachzahlung, Zuschlag)
- BGBl-Historie: BGBl I 113/2024 · BGBl I 144/2024 · BGBl I 103/2019 · BGBl I 101/2006
Gilt für Österreich. In Deutschland gelten andere Grenzen (§19 dUStG: €25.000/€100.000) — deutsche Ratgeberseiten sind für österreichische Gründer:innen an dieser Stelle schlicht falsch.