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"Kleingewerbe" in Österreich — Klarstellung

GewO + UStG   Geprüft: April 2026
Es gibt kein "Kleingewerbe" in Österreich! Anders als in Deutschland existiert der Begriff "Kleingewerbe" im österreichischen Recht NICHT. Es gibt keine eigene Rechtsform oder Kategorie dieses Namens. Was oft gemeint ist: die Kleinunternehmerregelung (§6 UStG) oder ein Einzelunternehmen mit freiem Gewerbe.

Was stattdessen gemeint ist

Was Leute sagenWas sie meinenKorrekte Bezeichnung
"Ich will ein Kleingewerbe anmelden" Einzelunternehmen mit wenig Umsatz Gewerbeanmeldung (frei oder reglementiert) + Kleinunternehmerregelung
"Kleingewerbe ohne Gewerbeschein" Selbständig ohne Gewerbe Gibt es nicht — jede gewerbliche Tätigkeit braucht eine Gewerbeanmeldung
"Kleingewerbe Steuerfrei" Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmerregelung (§6 Abs 1 Z 27 UStG): Bis €42.000 Jahresumsatz keine USt

Kleinunternehmerregelung — Was es wirklich ist

Kleinunternehmerregelung (§6 UStG)

  • Was: Befreiung von der Umsatzsteuer
  • Grenze: €42.000 Jahresumsatz (brutto, seit 2025)
  • Vorteil: Keine USt auf Rechnungen, kein USt-Voranmeldung
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Ist KEIN eigenes Gewerbe: Die Gewerbeanmeldung ist trotzdem nötig

Richtige Vorgehensweise

  1. Gewerbe-Finder nutzen — welches Gewerbe brauchst du?
  2. Gewerbe anmelden (kostenlos)
  3. Beim Finanzamt: Kleinunternehmerregelung beantragen (wenn Umsatz <€42.000)
  4. SVS-Anmeldung (Sozialversicherung der Selbständigen)
Scope-Hinweis GewerbeCheck informiert über die Gewerbeanmeldung (Gewerbeordnung). Steuerliche Fragen (USt, ESt) und Sozialversicherung sind eigenständige Themen. Wir empfehlen dafür die WKO oder einen Steuerberater.

Quellen

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Zuletzt geprüft: April 2026. Steuerliche Informationen können sich ändern — Steuerberater konsultieren.