Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich wirklich?
Kostenübersicht
| Posten | Kosten | Quelle |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | €0 | BMWET Verifiziert |
| Meister-/Befähigungsprüfung (Erst+Zweitantritt) | €0 (seit 01.07.2023) | WKO Verifiziert |
| Raummiete bei der Prüfung (Einrichtungskosten) | €0 (Erst+Zweitantritt) | WKO Verifiziert |
| Ab dem dritten Antritt | Gebühr fällt wieder an | WKO (Befreiung gilt Erst+Zweitantritt) |
| Vorbereitungskurs (WIFI) | €500-2.500 je nach Gewerbe | WIFI Landesstellen |
| SVS-Beitrag (Sozialversicherung, Mindestbeitrag) | €482,43/Quartal — €1.929,72/Jahr | WKO 2026 Verifiziert |
| WKO-Grundumlage | ~€70-300/Jahr je Fachgruppe | WKO |
| Haftpflichtversicherung (wenn Pflicht) | Ab ~€200/Jahr | Marktpreise |
Woraus sich der SVS-Mindestbeitrag zusammensetzt
Der Beitrag wird auf die Mindestbeitragsgrundlage von €551,10 im Monat gerechnet. Wer mehr verdient, zahlt mehr; darunter geht es nicht.
| Zweig | Satz | pro Monat | pro Quartal |
|---|---|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,50 % | €101,95 | €305,85 |
| Krankenversicherung | 6,80 % | €37,48 | €112,44 |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 % | €8,43 | €25,29 |
| Unfallversicherung | Fixbetrag | €12,95 | €38,85 |
| Summe | €160,81 | €482,43 |
In den ersten drei Kalenderjahren wird vorläufig von dieser Mindestgrundlage gerechnet und später nachbemessen — eine Nachzahlung ist also einzuplanen, wenn du mehr verdienst als die Mindestgrundlage. Quelle: WKO, Beitragswesen Selbständige 2026.
Die Nachzahlungsfalle: So funktioniert die Nachbemessung
Die SVS rechnet mit einem System der permanenten Nachbemessung: Zuerst zahlst du vorläufige Beiträge, endgültig abgerechnet wird erst, wenn dein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Genau daraus entsteht die berüchtigte Nachzahlung im dritten und vierten Jahr:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Jahr 1–3 | Vorläufige Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage (fehlende Vergleichsjahre) — bewusst niedrig angesetzt |
| Bescheid liegt vor | Die SVS ersetzt die vorläufige Grundlage durch deine echten Einkünfte (plus die vorgeschriebenen PV/KV-Beiträge) und rechnet nach — Gutschrift oder Nachbelastung |
| Nachbelastung | wird nicht auf einmal fällig, sondern in vier Quartalsteilbeträgen ab dem Folgejahr vorgeschrieben |
| Ab Jahr 4 | Die vorläufigen Beiträge richten sich nach dem drittvorangegangenen Jahr — das System pendelt sich ein |
- Rücklagen-Faustregel: Wer deutlich über der Mindestgrundlage verdient, legt laufend rund 30 Prozent des Gewinns für die SVS allein zurück — die Einkommensteuer kommt obendrauf. Der oft gelesene Wert „ein Viertel für beides zusammen“ reicht nicht einmal für die SVS.
- Warum mehr als der Beitragssatz von 26,83 Prozent: Die SVS rechnet die dir im Beitragsjahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge dem Gewinn wieder hinzu (§ 25 Abs 2 Z 2 GSVG) — sie haben den Gewinn im Steuerbescheid ja bereits als Betriebsausgabe gesenkt. Die Beitragsgrundlage liegt deshalb immer über dem Gewinn, und die tatsächliche Belastung bei rund 28 bis 31 Prozent.
- Herabsetzung beantragen: Läuft das Jahr schlechter als die Vorschreibung annimmt, kannst du die vorläufige Beitragsgrundlage per Antrag an die SVS senken lassen (im laufenden Jahr auch rückwirkend). Achtung: zu optimistisch prognostiziert heißt später umso höhere Nachbelastung.
- Hinaufsetzen geht auch: Wer die Nachzahlung vermeiden will, kann die vorläufige Grundlage freiwillig erhöhen — dann ist später schon alles bezahlt.
Quellen: SVS — endgültige Berechnung ab dem vierten Jahr, SVS — Herabsetzen der Beitragsgrundlage, WKO — Beiträge für Neuzugänger.
Warum die SVS mehr will als 26,83 Prozent deines Gewinns
Die Faustregel „26 Prozent vom Gewinn“, die im Netz kursiert, ist zu niedrig — und der Grund steht in einem Halbsatz, den kaum jemand erklärt. Die SVS rechnet nicht vom Gewinn, sondern vom Gewinn plus den Beiträgen, die dir im selben Jahr vorgeschrieben wurden:
| Gewinn laut Bescheid | SVS-Beitrag im Jahr | Effektiv vom Gewinn |
|---|---|---|
| 15.000 € | rund 4.630 € | rund 31 Prozent |
| 30.000 € | rund 8.650 € | rund 29 Prozent |
| 50.000 € | rund 14.020 € | rund 28 Prozent |
Gerundete Beispielrechnung mit den Werten 2026, Beitragssatz 26,83 Prozent auf die um die Hinzurechnung erhöhte Grundlage. Nach oben flacht es wieder ab: Ab der Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 € im Monat ist der Beitrag gedeckelt, jeder weitere Euro Gewinn ist SVS-frei. Die Einkommensteuer kommt in allen Zeilen noch obendrauf.
Warum der Schock im dritten und vierten Jahr kommt
Nicht weil die SVS teurer wird, sondern weil ab dann zwei Dinge gleichzeitig laufen: die nachträgliche Abrechnung eines alten Jahres und die endlich realistisch hohe laufende Vorschreibung.
| Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | |
|---|---|---|---|---|
| Laufende Vorschreibung | Mindestbeitrag | Mindestbeitrag | Mindestbeitrag | Sprung — Grundlage ist jetzt dein echtes Einkommen aus Jahr 1 |
| Krankenversicherung | fixer Neuzugangsbetrag, wird nie nachbemessen | fixer Neuzugangsbetrag | Deckel fällt weg, ab jetzt wird auch die KV nachbemessen | normal |
| Was zusätzlich hereinkommt | — | — | Nachbemessung für Jahr 1 (nur Pension) | Nachbemessung für Jahr 2 (Pension und Kranken) plus die höhere laufende Vorschreibung |
Die Beträge sind dabei jeder für sich korrekt — sie treffen nur niemanden gleichzeitig, der es vorher gewusst hat.
Geld zurück, wenn du 2023 noch bezahlt hast
Das ist der Punkt, an dem die meisten Übersichten aufhören — dabei betrifft er bares Geld. Die gesetzliche Grundlage für die Gebührenbefreiung gilt ab 01.01.2024, rückwirkend zum 01.07.2023. Wer in diesem Zwischenraum angetreten ist, hat also bezahlt, obwohl er es rückblickend nicht musste.
Ein Detail, das ebenfalls selten genannt wird: Auch die Raummiete (Einrichtungskosten) bei der Prüfung tragen Kandidatinnen und Kandidaten beim Erst- und Zweitantritt nicht mehr selbst.
Die Befreiung gilt einheitlich für Meisterprüfung (Handwerke), Befähigungsprüfung (alle übrigen reglementierten Gewerbe) und die Unternehmerprüfung — es gibt kein abweichendes Startdatum für die Meisterprüfung. Rechtsgrundlage: BGBl. I Nr. 152/2023.
Wer zahlt was?
| Situation | Anmeldung | Prüfung | Kurs |
|---|---|---|---|
| Freies Gewerbe | €0 | Keine nötig | Keine nötig |
| Reglementiert (mit Lehre) | €0 | €0 (Module entfallen) | Optional |
| Reglementiert (ohne Lehre) | €0 | €0 (Bund zahlt) | €500-2.500 |
| Individuelle Befähigung | €0 | Keine Prüfung | Keine |
Quellen
- BMWET — Gewerbeanmeldung gebührenfrei
- WKO — Prüfungsgebühren vom Bund übernommen (Geltung ab 01.01.2024, rückwirkend 01.07.2023; Rückerstattung ab 01.02.2024)
- BGBl. I Nr. 152/2023 — die Rechtsgrundlage im Rechtsinformationssystem des Bundes
Weiterführende Artikel
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren, Stempel oder Verwaltungsabgaben an.
Sind Meister- und Befähigungsprüfungen kostenlos?
Ja, für den Erst- und Zweitantritt. Der Bund übernimmt die Prüfungsgebühren für Meisterprüfung, Befähigungsprüfung und Unternehmerprüfung. Die gesetzliche Grundlage gilt ab 01.01.2024, rückwirkend zum 01.07.2023. Nur optionale Vorbereitungskurse kosten extra.
Ich habe 2023 noch Prüfungsgebühren bezahlt — bekomme ich das Geld zurück?
Ja, wenn der Antritt zwischen 01.07.2023 und 31.12.2023 lag und es ein Erst- oder Zweitantritt war. Die Rückerstattung läuft auf Antrag über die Meisterprüfungsstelle deiner Landeskammer und ist seit 01.02.2024 möglich. Sie passiert nicht automatisch — du musst sie beantragen.
Gilt die Gebührenbefreiung auch beim dritten Antritt?
Nein. Die Übernahme durch den Bund gilt ausdrücklich für den Erst- und den Zweitantritt. Ab dem dritten Antritt fallen die Prüfungsgebühren wieder an.