Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Du willst ein reglementiertes Gewerbe ausüben, hast aber selbst keinen Befähigungsnachweis? Mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer (§39 GewO) ist das möglich.
Auf einen Blick
- Was: Eine Person mit Befähigung wird als GF bestellt
- Wer: Der GF muss den Befähigungsnachweis besitzen
- Beschäftigung: Mind. halbtags im Betrieb, SV-pflichtig angemeldet
- Haftung: GF haftet persönlich für fachgerechte Ausführung
- Kosten: Gehalt des GF (mindestens halbtags)
Wie funktioniert es?
- Du findest eine Person mit dem passenden Befähigungsnachweis
- Diese Person wird als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt
- Der GF wird bei der ÖGK angemeldet (sozialversicherungspflichtig)
- Bei der Gewerbeanmeldung wird der GF namentlich angegeben
- Du erhältst die Gewerbeberechtigung
Voraussetzungen für den GF
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Befähigungsnachweis | Muss die vollständige Befähigung für das Gewerbe besitzen |
| Beschäftigung | Mindestens halbtags (20h/Woche) im Betrieb |
| Sozialversicherung | Muss bei der ÖGK angemeldet sein |
| Strafrechtlich | Keine relevanten Vorstrafen |
| Aufenthalt | Muss in Österreich aufhältlich sein |
Wann ist ein GF sinnvoll?
- Du hast eine Geschäftsidee aber nicht die fachliche Qualifikation
- Du willst ein Unternehmen übernehmen (z.B. Familienbetrieb) ohne selbst die Prüfung zu haben
- Du bist Investor/Eigentümer und stellst die fachliche Leitung an
- Du befindest dich in Ausbildung und willst parallel schon gründen
Kosten
Der GF muss als Angestellter entlohnt werden. Rechne mit mindestens den Kosten einer Halbtags-Anstellung (Gehalt + Lohnnebenkosten). Die Gewerbeanmeldung selbst bleibt kostenlos.
Alternativen
- Individuelle Befähigung (§19 GewO) — wenn du einschlägige Berufserfahrung hast. Mehr dazu
- Befähigungsprüfung ablegen — Prüfungsgebühren gratis seit 2023. Kostenübersicht
Quellen
Weiterführende Artikel
Häufige Fragen
Was ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer?
Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer ist eine Person, die den Befähigungsnachweis für ein reglementiertes Gewerbe besitzt und diesen für den Gewerbeinhaber einbringt. So kann jemand ein Gewerbe ausüben, ohne selbst die Qualifikation zu haben.
Muss der GF im Betrieb angestellt sein?
Ja, der gewerberechtliche GF muss mindestens halbtags im Betrieb beschäftigt und bei der ÖGK sozialversicherungspflichtig angemeldet sein. Ein reines Scheinverhältnis ist unzulässig.