Bewertungen sammeln — ohne zu betteln
Bei lokalen Diensten ist die Sternebewertung oft der letzte Klick vor dem Anruf. Zwei Betriebe, gleicher Preis — der mit spürbar mehr echten Bewertungen bekommt in der Regel den Auftrag. Die gute Nachricht: du musst nicht betteln, du brauchst nur ein System.
Das System in 3 Schritten
- Den kurzen Link vorbereiten: Google gibt dir im Unternehmensprofil einen direkten „Rezension schreiben“-Link. Kürze ihn (z. B. per QR-Code) und leg ihn dir griffbereit.
- Persönlich fragen: „Hat alles gepasst? Über eine kurze Google-Bewertung würde ich mich riesig freuen — hier der QR-Code.“ Persönlich gefragt sagen erfahrungsgemäß deutlich mehr Leute zu als per Massen-Mail.
- Reibung entfernen: QR-Code auf der Rechnung, auf einem Kärtchen, im WhatsApp-Nachfass, in der E-Mail-Signatur. Je weniger Klicks, desto mehr Bewertungen.
Auf Bewertungen antworten
Antworten ist Pflicht, nicht Kür — es ist ein Ranking- und Vertrauenssignal:
- Positive: kurz, persönlich, mit Namen. Nicht 50× derselbe Textbaustein.
- Kritische: ruhig, Verständnis, Lösung, ins Private verlagern. Die anderen Leser sind dein eigentliches Publikum.
- Unfaire/falsche: sachlich Gegendarstellung + bei Google zur Prüfung melden (klarer Richtlinien- oder Faktenverstoß).
DSGVO kurz & korrekt
Wenn du Kund:innen per E-Mail/WhatsApp um eine Bewertung bittest, brauchst du eine Rechtsgrundlage (meist die bestehende Geschäftsbeziehung / berechtigtes Interesse) und darfst Kontaktdaten nur dafür verwenden, wofür sie erhoben wurden. Kein Zukauf von Adresslisten, kein Verkuppeln mit Werbung ohne Einwilligung. Im Zweifel: nur direkt nach einem Auftrag fragen — das ist die risikoärmste Variante.
Häufige Fragen
Darf ich Kunden um eine Bewertung bitten?
Ja. Das aktive, freundliche Bitten um eine ehrliche Bewertung ist üblich und unproblematisch. Kritisch wird es beim Kaufen von Bewertungen, bei jeder Form von Belohnung oder Gegenleistung — unabhängig davon, ob die Bewertung positiv, neutral oder negativ ausfällt — und beim Fälschen: Das verstößt gegen Googles Richtlinien und gilt nach gängiger UWG-Lesart als irreführende Geschäftspraktik.
Was riskiere ich mit gekauften Bewertungen?
Gefälschte oder gekaufte Bewertungen sind in Österreich als irreführende Geschäftspraktik nach dem UWG angreifbar (Abmahnung, Unterlassung) und Google löscht sie samt Profil-Sanktionen. Kurz: nie machen. Echte Bewertungen sind das einzige, das langfristig trägt.
Was mache ich mit einer schlechten Bewertung?
Zeitnah, sachlich und öffentlich antworten: Verständnis zeigen, Lösung anbieten, ins Private verlagern („bitte melde dich unter …“). Andere Leser bewerten stärker, WIE du mit Kritik umgehst, als die Kritik selbst. Offensichtlich rechtswidrige/faktenfalsche Bewertungen kannst du bei Google zur Prüfung melden.
Wie viele Bewertungen brauche ich?
Es gibt keine feste Zahl, aber: eine Handvoll aktuelle, echte Bewertungen mit Text schlägt Dutzende alte Sternchen ohne Kommentar. Kontinuität (jede Woche ein paar neue) ist wichtiger als ein einmaliger Schwung.
Davor: → Auf Google gefunden werden · Danach: → Die richtige Plattform
Marketing-Praxis, kein Rechtsrat. UWG/DSGVO-Angaben sind vereinfacht; im Einzelfall bitte fachkundig prüfen lassen.