Gewerbe als Student:in in Österreich: Welche Zuverdienstgrenzen gelten wirklich?
2026 laufen zwei Grenzen erstmals auseinander
Bis einschließlich 2025 lagen die Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe beide bei 17.212 Euro. Das ist vorbei — und der Grund steht in einer Übergangsbestimmung, die kaum jemand liest:
| Leistung | Grenze 2026 | Fundstelle |
|---|---|---|
| Familienbeihilfe | 17.212 Euro | § 5 Abs 1 FLAG 1967 |
| Studienbeihilfe | 17.677 Euro | § 29 StudFG 1992 |
Praktische Folge: Wer die eine Zahl kennt und für die andere hält, rechnet falsch. Wer beide Beihilfen bezieht, muss gegen die niedrigere rechnen — und sowieso zuerst gegen die SVS-Grenze, die weit darunter liegt.
Alle Grenzen auf einen Blick
| Leistung / Pflicht | Grenze 2026 | Was genau zählt | Folge bei Überschreitung |
|---|---|---|---|
| SVS-Kleinstunternehmer-Ausnahme | 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz | Einkünfte aus sämtlichen GSVG-pflichtigen Tätigkeiten | Ausnahme fällt rückwirkend fürs ganze Jahr weg; Zuschlag von 9,3 Prozent ohne Eigenmeldung; Mitversicherung rückwirkend weg |
| Mitversicherung bei den Eltern | keine Einkommensgrenze | nur: eigene Pflichtversicherung ja/nein, Ausbildung, Alter bis 27 | endet mit dem Tag, an dem eigene Pflichtversicherung entsteht |
| Einkommensteuer | 13.539 Euro | zu versteuerndes Einkommen | Steuer auf den übersteigenden Teil |
| Familienbeihilfe | 17.212 Euro | zu versteuerndes Einkommen — Gewinnfreibetrag und SVS-Beiträge senken es | Kürzung nur um den übersteigenden Betrag, gedeckelt mit der Jahresbeihilfe |
| Studienbeihilfe | 17.677 Euro | eigene Bemessungsgrundlage: Gewinnfreibetrag zurückgerechnet, Pauschalierung plus zehn Prozent | Anspruch ruht in Höhe des übersteigenden Betrags |
| Studienbeitrag-Erlass | mittelbar an die Studienbeihilfe gekoppelt | Bezug von Studienbeihilfe | Erlass entfällt, wenn die Beihilfe entfällt |
| ÖH-Beitrag | keine | — | keine — der Beitrag ist einkommensunabhängig |
Die teuerste Falle: 8.000 Euro Gewinn, null Euro Beihilfenverlust
Anna, 21, Informatikstudentin mit freiem Gewerbe, bei den Eltern mitversichert, Familienbeihilfe läuft. Gewinn 2026: 8.000 Euro. Sie hat die Kleinstunternehmer-Ausnahme beantragt und hält sich für abgesichert.
| Grenze | Annas Zahl | Ergebnis |
|---|---|---|
| SVS 6.613,20 Euro | 8.000 Euro | überschritten |
| Einkommensteuer 13.539 Euro | 8.000 Euro | keine Steuer |
| Familienbeihilfe 17.212 Euro | 8.000 Euro | Beihilfe bleibt voll |
Was sie hätte tun sollen: Sobald absehbar war, dass die 6.613,20 Euro fallen, den Wegfall der Ausnahme selbst an die SVS melden. Dann entfällt der Zuschlag, und die Beiträge kommen quartalsweise statt als Jahresbrocken.
Die Familienbeihilfe fällt nicht weg — sie schleift ein
Das ist der beruhigende Teil, und er wird selten richtig erklärt. Wer die Grenze überschreitet, verliert die Beihilfe nicht. Gekürzt wird nur um den übersteigenden Betrag, und die Kürzung ist mit der Jahresbeihilfe gedeckelt. Bei 18.500 Euro Gewinn etwa liegt der Verlust bei rund 1.288 Euro von 2.404,80 Euro — spürbar, aber deutlich weniger als die SVS-Nachzahlung, die bei diesem Einkommen ohnehin fällig ist.
Und: Unter 20 gibt es gar keine Grenze. § 5 Abs 1 FLAG greift erst im Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde.
Mitversicherung: ein Schalter, keine Zahl
Die meistgesuchte „Grenze“ in diesem Themenfeld existiert nicht. § 123 ASVG nennt keinen Betrag. Die Mitversicherung bei den Eltern fragt nur: Bist du selbst pflichtversichert? Beansprucht die Ausbildung deine Arbeitskraft überwiegend? Bist du unter 27? Sobald eine eigene SVS-Pflichtversicherung entsteht, endet sie — unabhängig davon, wie viel oder wenig du verdienst.
Deshalb ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme für Studierende so wichtig: Sie verhindert die Kranken-Pflichtversicherung und hält damit die Mitversicherung am Leben. Fällt sie rückwirkend weg, fällt die Mitversicherung rückwirkend mit.
Zwei Begriffe, die es in Österreich nicht gibt
- „Nebengewerbe“ und „Hauptgewerbe“ — diese Unterscheidung stammt aus Deutschland. Die österreichische Gewerbeordnung kennt nur „Gewerbe“ und trennt nach frei und reglementiert; bei der Anmeldung gibt es kein Feld dafür. Gemeint ist fast immer die sozialversicherungsrechtliche Frage.
- „Studentengewerbe“ — gibt es nicht. Weder Gewerbeordnung noch GSVG kennen einen Studierenden-Tatbestand. Was gemeint ist, ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme, die für Studierende genauso gilt wie für alle anderen.
Eine echte Voraussetzung gibt es aber: § 8 Abs 1 GewO verlangt Eigenberechtigung — unter 18 geht kein Gewerbe.
Was wir nicht sicher wissen
- Gilt 17.212 Euro auch 2027 und 2028? Die Aussetzung der Valorisierung ist für diese Jahre im Gesetz angeordnet — aber der Gesetzgeber kann den Betrag jederzeit direkt ändern. Für 2026 ist die Zahl gesichert; für die Folgejahre vor jeder Planung nachprüfen.
- Fällt der Kinderabsetzbetrag mit der eingeschliffenen Beihilfe weg? Der Gesetzestext klärt das nicht ausdrücklich. Wer nahe an der Grenze liegt, fragt besser beim Finanzamt nach, statt sich auf eine Auslegung zu verlassen.
- Wird die SVS-Jahresgrenze bei unterjährigem Start aliquotiert? Das Gesetz ordnet eine anteilige Rechnung ausdrücklich nur für eine andere Fallgruppe an. Wir geben dazu keine Zusicherung.
- Wann beansprucht eine Ausbildung die Arbeitskraft „überwiegend“? Das ist eine Tatsachenfrage ohne Betragsgrenze; eine veröffentlichte Stundengrenze gibt es nicht.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als Student:in selbstständig verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren?
17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr 2026 (§ 5 Abs 1 FLAG). Maßgeblich ist der Gewinn, nicht der Umsatz — Betriebsausgaben und SVS-Beiträge senken ihn. Und selbst darüber fällt die Beihilfe nicht weg: Gekürzt wird nur um den übersteigenden Betrag.
Ist die Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe gleich hoch?
2025 war sie es — beide lagen bei 17.212 Euro. 2026 nicht mehr: Familienbeihilfe 17.212 Euro, Studienbeihilfe 17.677 Euro. Der Grund ist die ausgesetzte Valorisierung im Familienlastenausgleichsgesetz (§ 55 Abs 68 FLAG setzt § 16 für 2026 bis 2028 außer Anwendung), während die Studienbeihilfengrenze angehoben wurde.
Muss ich als Student:in überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Nur, wenn die Tätigkeit unter die Gewerbeordnung fällt. Nachhilfe, Unterricht, Vortragstätigkeit und wissenschaftliche Arbeit fallen nach § 2 GewO nicht darunter — dort gibt es gar nichts anzumelden. Onlineshop, Programmierung, Grafik oder Social-Media-Betreuung dagegen schon, als freies Gewerbe.
Verliere ich die Mitversicherung bei meinen Eltern, wenn ich ein Gewerbe anmelde?
Ja, sobald eine eigene SVS-Pflichtversicherung entsteht — grundsätzlich ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Es sei denn, die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG wird rechtzeitig beantragt: Dann besteht keine Kranken-Pflichtversicherung, und die Mitversicherung bleibt.
Gibt es bei der Mitversicherung eine Einkommensgrenze?
Nein. § 123 ASVG nennt keinen Betrag. Es zählt nur, ob du selbst pflichtversichert bist, ob die Ausbildung deine Arbeitskraft überwiegend beansprucht, und die Altersgrenze von 27 Jahren. Die verbreitete „Mitversicherungsgrenze“ gibt es nicht — es ist ein Schalter, keine Zahl.
Muss ich SVS zahlen, wenn ich als Student:in kaum etwas verdiene?
Mit Gewerbe: ja, ab Tag eins — außer die Kleinstunternehmer-Ausnahme wird beantragt, dann bleibt nur die Unfallversicherung. Ohne Gewerbe, also als Neue Selbständige, gilt die Ausnahme automatisch, solange die Einkünfte 6.613,20 Euro nicht übersteigen; dort ist kein Antrag nötig.
Was passiert, wenn ich die 6.613,20 Euro überschreite?
Die Ausnahme fällt rückwirkend für das ganze Kalenderjahr weg, und die Beiträge werden nachverrechnet. Dazu kommt ein Beitragszuschlag von 9,3 Prozent, wenn die SVS es erst aus dem Einkommensteuerbescheid erfährt — vermeidbar durch Eigenmeldung binnen acht Wochen ab Bescheid.
Zählt bei der Studienbeihilfe dasselbe Einkommen wie bei der Familienbeihilfe?
Nein, und das ist die teure Überraschung. Die Studienbeihilfe rechnet den Gewinnfreibetrag wieder dazu (§ 9 Z 2 StudFG) und erhöht pauschalierte Gewinne um zehn Prozent (§ 10 StudFG). Wer die Basispauschalierung nutzt, liegt bei der Studienbeihilfe also systematisch über der Zahl aus dem Steuerbescheid.
Ich bin unter 20 — gilt die Zuverdienstgrenze für mich?
Nein. § 5 Abs 1 FLAG greift erst in einem Kalenderjahr, das nach dem Jahr liegt, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde. Bis dahin ist das eigene Einkommen für die Familienbeihilfe schlicht irrelevant.
Verliere ich die Studiengebühren-Befreiung, wenn ich verdiene?
Die Befreiung wegen Erwerbstätigkeit gibt es seit 2017 nicht mehr — der Verfassungsgerichtshof hat sie aufgehoben. Indirekt kann der Studienbeitrag trotzdem anfallen: Der Erlass nach § 92 Abs 1 Z 7 UG hängt am Bezug von Studienbeihilfe. Fällt die weg, fällt auch er weg.
Meine Eltern beziehen die Familienbeihilfe — wer muss zurückzahlen?
Grundsätzlich die Person, die sie bezogen hat, also meist die Eltern. § 26 Abs 3 FLAG erstreckt die Haftung sogar auf den anderen Elternteil im gemeinsamen Haushalt. Deshalb betrifft die Meldepflicht nach § 25 FLAG — binnen eines Monats — auch sie, nicht nur dich.
Brauche ich ein Nebengewerbe oder ein Hauptgewerbe?
Diese Unterscheidung gibt es in Österreich nicht. Die Gewerbeordnung kennt nur „Gewerbe“ und unterscheidet nach frei und reglementiert; bei der Anmeldung gibt es kein Feld dafür. Gemeint ist meist die sozialversicherungsrechtliche Frage — und die beantwortet § 4 Abs 1 Z 7 GSVG.
Quellen
- RIS — § 5 FLAG 1967 (Zuverdienstgrenze 17.212 Euro, Einschleifregelung)
- RIS — § 16 FLAG 1967 (Abs 1a: Valorisierung der Grenze, erstmals ab 2025)
- RIS — § 55 FLAG 1967 (Abs 68: Valorisierung 2026 bis 2028 ausgesetzt)
- RIS — § 26 FLAG 1967 (Rückzahlung, Haftung der Eltern)
- RIS — § 29 StudFG 1992 (Zuverdienstgrenze 17.677 Euro)
- RIS — § 10 StudFG 1992 (Pauschalierungsausgleich)
- RIS — § 4 GSVG (Kleinstunternehmer-Ausnahme)
- RIS — § 123 ASVG (Mitversicherung, ohne Einkommensgrenze)
- RIS — § 8 GewO 1994 (Eigenberechtigung)