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Gewerbe neben dem Vollzeitjob: Was kommt wirklich auf mich zu?

GSVG + EStG   Grenzwerte an WKO, SVS und AK geprüft: August 2026
Die kurze Antwort Ein Gewerbe neben dem Job anzumelden ist erlaubt und kostet nichts. Entscheidend sind zwei Grenzen für 2026: Bleibt dein Gewinn unter €6.613,20 und dein Umsatz unter €55.000 im Jahr, kannst du dich auf Antrag von den SVS-Beiträgen ausnehmen lassen. Die oft zitierten 730 Euro sind dagegen nur eine Steuergrenze — mit Gewerbe- oder Versicherungspflicht haben sie nichts zu tun.

Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Für die meisten Nebentätigkeiten: ja. Sobald du regelmäßig, selbstständig und mit Ertragsabsicht tätig wirst, brauchst du eine Gewerbeanmeldung — auch neben einer Vollzeitanstellung. Ausnahmen sind vor allem Vortragende, Autor:innen und künstlerische Tätigkeiten (Neue Selbstständige) — die Abgrenzung erklärt Welche Tätigkeiten kein Gewerbe brauchen. Dein Dienstverhältnis ist dabei kein rechtliches Hindernis: Die Gewerbebehörde fragt nicht nach deinem Job.

Der 730-Euro-Mythos, richtig erklärt

Kaum eine Zahl wird so oft falsch verstanden. Die 730 Euro sind der Veranlagungsfreibetrag der Einkommensteuer — er steht seit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 in § 39 Abs 5 EStG und nicht mehr in § 41. Mehr ist er nicht:

Nebengewinn pro JahrSteuerliche Folge (bei lohnsteuerpflichtigem Einkommen über €14.769, Wert 2026)
bis €730steuerfrei — keine Einkommensteuer auf den Nebengewinn
€730 bis €1.460Einschleifregelung: Nur der Teil über €730 ist relevant, er wird verdoppelt und dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Das Finanzamt rechnet das automatisch — anzugeben ist immer der volle Gewinn
über €1.460der gesamte Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert
Was die 730 Euro NICHT sind Keine Grenze für die Gewerbeanmeldung, keine SVS-Grenze und keine Erlaubnis, „bis 730 Euro ohne Gewerbe“ zu arbeiten. Anmeldepflicht und Sozialversicherung haben eigene Regeln — die stehen in den nächsten Abschnitten.

Sozialversicherung: Die eigentliche Rechenfrage

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du grundsätzlich bei der SVS pflichtversichert — zusätzlich zur ÖGK-Versicherung aus deiner Anstellung (Mehrfachversicherung). Für Nebenberufler:innen gibt es aber die Ausnahme für Kleinunternehmer:

Woran das hängt, ist wichtiger als jede Zahl: § 2 Abs 1 Z 1 GSVG nennt als pflichtversichert schlicht „die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft“. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Gewerbeberechtigung — die Pflicht hängt also am Gewerbeschein, nicht am Gewinn, und besteht auch in einem Jahr ohne Gewinn. Eine Gewinnschwelle als Auslöser gibt es nur für Neue Selbstständige (§ 4 Abs 1 Z 5 GSVG). Wer ein Gewerbe hat, kommt nur über den Antrag nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG heraus — nicht dadurch, dass er unter einer Grenze bleibt.

SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer (Werte 2026)

  • Gewinngrenze: €6.613,20 Jahreseinkünfte (laut Einkommensteuerbescheid)
  • Umsatzgrenze: €55.000 Jahresumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten
  • Wirkung: keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge aus dem Gewerbe — es bleibt nur die Unfallversicherung mit €12,95 im Monat
  • Persönliche Voraussetzung: in den letzten 5 Jahren höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert — oder bestimmte Alters- und Kinderbetreuungs-Konstellationen
  • Antrag: bei der SVS (E-Formular), Grenzen sind glaubhaft zu machen
  • Nachprüfung: Die SVS kontrolliert später anhand deiner Bescheide. Grenze überschritten = Ausnahme fällt rückwirkend weg, Beiträge werden nachverrechnet

Wer die Grenze überschreitet und das der SVS nicht gemeldet hat, zahlt zusätzlich einen Beitragszuschlag von 9,3 Prozent. Und ohne Ausnahme gilt das normale Beitragssystem — mit Mindestbeiträgen unabhängig vom Gewinn; die konkreten Zahlen stehen auf Was kostet ein Gewerbe wirklich?

Der Hebel, den fast niemand kennt: Ruhendmeldung wirkt zurück

Wenn das Nebengewerbe eine Zeit lang gar nicht ausgeübt wurde, ist die Kleinunternehmer-Ausnahme nicht der einzige Weg. § 4 Abs 1 Z 1 GSVG nimmt für die Dauer des Ruhens von der Pflichtversicherung aus — und zwar rückwirkend, „längstens jedoch bis zu 18 Monaten vor der Anzeige“, sofern in dieser Zeit keine Leistungen aus dem betreffenden Zweig bezogen wurden.

Diese Rückwirkung verfällt still: Wer zwei Jahre nichts gemacht und nichts gemeldet hat, bekommt nur 18 Monate davon zurück. Was Ruhendmeldung von Abmeldung unterscheidet, steht auf Ruhend melden oder abmelden.

Was sage ich meinem Arbeitgeber?

Ein generelles gesetzliches Verbot der Nebenbeschäftigung gibt es nicht — aber dein Dienstvertrag kann Melde- oder Zustimmungspflichten enthalten, und Tätigkeiten in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind heikel. Vor der Anmeldung: Dienstvertrag lesen (Stichworte Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel) und im Zweifel das Gespräch suchen. Details dazu hat die WKO-Seite zum nebenberuflichen Gründen.

Rechenbeispiel: 5.000 Euro Nebengewinn

  1. Gewerbe: Anmeldung kostenlos, WKO-Grundumlage fällt an — sie wird je Fachgruppe und Bundesland eigens festgelegt, die Spanne steht auf Was kostet ein Gewerbe wirklich?
  2. SVS: 5.000 < 6.613,20 — die Kleinunternehmer-Ausnahme ist möglich (wenn die persönlichen Voraussetzungen passen): nur €12,95 Unfallversicherung im Monat
  3. Steuer: 5.000 > 1.460 — der volle Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Je nach Gehalt bleiben von den 5.000 Euro grob 3.000 bis 4.000 Euro netto
  4. Pflicht: Einkommensteuererklärung abgeben — die Nebeneinkünfte melden sich nicht von selbst
Sonderfall Arbeitslosengeld Neben AMS-Geld gelten seit 1.1.2026 deutlich strengere Regeln für selbstständige Tätigkeit — dazu gibt es eine eigene Seite: Arbeitslosengeld und Gewerbe seit 2026.

Quellen

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Grenzwerte im August 2026 an WKO, SVS und AK geprüft. Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich — vor Entscheidungen aktuelle Werte prüfen. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.