Gewerbe neben dem Vollzeitjob: Was kommt wirklich auf mich zu?
Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?
Für die meisten Nebentätigkeiten: ja. Sobald du regelmäßig, selbstständig und mit Ertragsabsicht tätig wirst, brauchst du eine Gewerbeanmeldung — auch neben einer Vollzeitanstellung. Ausnahmen sind vor allem Vortragende, Autor:innen und künstlerische Tätigkeiten (Neue Selbstständige) — die Abgrenzung erklärt Welche Tätigkeiten kein Gewerbe brauchen. Dein Dienstverhältnis ist dabei kein rechtliches Hindernis: Die Gewerbebehörde fragt nicht nach deinem Job.
Der 730-Euro-Mythos, richtig erklärt
Kaum eine Zahl wird so oft falsch verstanden. Die 730 Euro sind der Veranlagungsfreibetrag der Einkommensteuer — er steht seit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 in § 39 Abs 5 EStG und nicht mehr in § 41. Mehr ist er nicht:
| Nebengewinn pro Jahr | Steuerliche Folge (bei lohnsteuerpflichtigem Einkommen über €14.769, Wert 2026) |
|---|---|
| bis €730 | steuerfrei — keine Einkommensteuer auf den Nebengewinn |
| €730 bis €1.460 | Einschleifregelung: Nur der Teil über €730 ist relevant, er wird verdoppelt und dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Das Finanzamt rechnet das automatisch — anzugeben ist immer der volle Gewinn |
| über €1.460 | der gesamte Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert |
Sozialversicherung: Die eigentliche Rechenfrage
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du grundsätzlich bei der SVS pflichtversichert — zusätzlich zur ÖGK-Versicherung aus deiner Anstellung (Mehrfachversicherung). Für Nebenberufler:innen gibt es aber die Ausnahme für Kleinunternehmer:
Woran das hängt, ist wichtiger als jede Zahl: § 2 Abs 1 Z 1 GSVG nennt als pflichtversichert schlicht „die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft“. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Gewerbeberechtigung — die Pflicht hängt also am Gewerbeschein, nicht am Gewinn, und besteht auch in einem Jahr ohne Gewinn. Eine Gewinnschwelle als Auslöser gibt es nur für Neue Selbstständige (§ 4 Abs 1 Z 5 GSVG). Wer ein Gewerbe hat, kommt nur über den Antrag nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG heraus — nicht dadurch, dass er unter einer Grenze bleibt.
SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer (Werte 2026)
- Gewinngrenze: €6.613,20 Jahreseinkünfte (laut Einkommensteuerbescheid)
- Umsatzgrenze: €55.000 Jahresumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten
- Wirkung: keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge aus dem Gewerbe — es bleibt nur die Unfallversicherung mit €12,95 im Monat
- Persönliche Voraussetzung: in den letzten 5 Jahren höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert — oder bestimmte Alters- und Kinderbetreuungs-Konstellationen
- Antrag: bei der SVS (E-Formular), Grenzen sind glaubhaft zu machen
- Nachprüfung: Die SVS kontrolliert später anhand deiner Bescheide. Grenze überschritten = Ausnahme fällt rückwirkend weg, Beiträge werden nachverrechnet
Wer die Grenze überschreitet und das der SVS nicht gemeldet hat, zahlt zusätzlich einen Beitragszuschlag von 9,3 Prozent. Und ohne Ausnahme gilt das normale Beitragssystem — mit Mindestbeiträgen unabhängig vom Gewinn; die konkreten Zahlen stehen auf Was kostet ein Gewerbe wirklich?
Der Hebel, den fast niemand kennt: Ruhendmeldung wirkt zurück
Wenn das Nebengewerbe eine Zeit lang gar nicht ausgeübt wurde, ist die Kleinunternehmer-Ausnahme nicht der einzige Weg. § 4 Abs 1 Z 1 GSVG nimmt für die Dauer des Ruhens von der Pflichtversicherung aus — und zwar rückwirkend, „längstens jedoch bis zu 18 Monaten vor der Anzeige“, sofern in dieser Zeit keine Leistungen aus dem betreffenden Zweig bezogen wurden.
Diese Rückwirkung verfällt still: Wer zwei Jahre nichts gemacht und nichts gemeldet hat, bekommt nur 18 Monate davon zurück. Was Ruhendmeldung von Abmeldung unterscheidet, steht auf Ruhend melden oder abmelden.
Was sage ich meinem Arbeitgeber?
Ein generelles gesetzliches Verbot der Nebenbeschäftigung gibt es nicht — aber dein Dienstvertrag kann Melde- oder Zustimmungspflichten enthalten, und Tätigkeiten in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind heikel. Vor der Anmeldung: Dienstvertrag lesen (Stichworte Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel) und im Zweifel das Gespräch suchen. Details dazu hat die WKO-Seite zum nebenberuflichen Gründen.
Rechenbeispiel: 5.000 Euro Nebengewinn
- Gewerbe: Anmeldung kostenlos, WKO-Grundumlage fällt an — sie wird je Fachgruppe und Bundesland eigens festgelegt, die Spanne steht auf Was kostet ein Gewerbe wirklich?
- SVS: 5.000 < 6.613,20 — die Kleinunternehmer-Ausnahme ist möglich (wenn die persönlichen Voraussetzungen passen): nur €12,95 Unfallversicherung im Monat
- Steuer: 5.000 > 1.460 — der volle Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Je nach Gehalt bleiben von den 5.000 Euro grob 3.000 bis 4.000 Euro netto
- Pflicht: Einkommensteuererklärung abgeben — die Nebeneinkünfte melden sich nicht von selbst
Quellen
- WKO — Sozialversicherung der Kleinunternehmer (Grenzen und Voraussetzungen 2026)
- AK NÖ — Dazuverdienen zum Arbeitsverhältnis (730-Euro-Regel, Einschleifung, Beitragszuschlag)
- RIS — § 39 EStG (Veranlagungsfreibetrag, Abs 5) und § 41 EStG (Pflichtveranlagung — dieselbe Zahl, anderer Paragraf)
- WKO — Nebenberuflich gründen