Zum Inhalt springen

Arbeitslosengeld und Gewerbe in Österreich: Was ist seit 2026 noch erlaubt?

AlVG + ASVG   Regeln an AMS und WKO geprüft: August 2026
Die Rechtslage hat sich mit 1.1.2026 verschärft Geringfügige selbstständige Tätigkeit neben AMS-Geld ist seit 1.1.2026 nur noch in 5 gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt. Wer unter keine Ausnahme fällt, verliert für die Zeit der Tätigkeit das Arbeitslosengeld. Viele ältere Ratgeber im Netz beschreiben noch die alte Rechtslage — sie sind überholt.

Die Grundregel: Wann gilt man trotz Gewerbe als arbeitslos?

Als arbeitslos im Sinn des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gilt nur, wer nicht GSVG-pflichtversichert ist und bei wem weder das monatliche Einkommen noch 11,1 Prozent des Monatsumsatzes die Geringfügigkeitsgrenze (§5 Abs 2 ASVG) übersteigen — 2026 sind das €551,10 im Monat. Seit 1.1.2026 muss zusätzlich eine der fünf Ausnahmen erfüllt sein. Beginn und Ende der Tätigkeit sind dem AMS immer zu melden.

Die 5 Ausnahmen seit 1.1.2026

AusnahmeVoraussetzungWie lange erlaubt
1 · Alte Nebentätigkeit Die geringfügige Tätigkeit bestand schon vor der Arbeitslosigkeit und überschnitt sich davor mindestens 26 Wochen (182 Tage) durchgehend mit einer vollversicherten Beschäftigung oder pflichtversicherten Selbstständigkeit unbegrenzt
2 · Langzeitbezug Direkt davor 365 Tage oder länger AMS-Geld bezogen (höchstens 62 Tage zusammenhängend unterbrochen; Krankengeld zählt mit) befristet: 26 Wochen ab dem ersten Tag
3 · Nach langer Krankheit Davor 52 Wochen oder länger krank (Kranken-, Reha- oder Umschulungsgeld); höchstens 364 Tage zwischen Ende der Erkrankung und Beginn der Tätigkeit befristet: 182 Tage
4 · Alter oder Behinderung 365 Tage Bezug wie bei Ausnahme 2 und mindestens 50 Jahre alt oder eine Behinderung von mindestens 50 Prozent unbegrenzt
5 · AMS-Schulung Schulung im Auftrag des AMS von mindestens 4 Monaten und mindestens 25 Wochenstunden (gilt auch beim Pflegestipendium) für die Dauer der Schulung

Übergangsregel: Wer am 1.1.2026 bereits AMS-Geld bezog und geringfügig selbstständig war, musste die Tätigkeit ohne passende Ausnahme bis 31.1.2026 beenden — sonst gilt man rückwirkend ab 1.1.2026 nicht mehr als arbeitslos.

Warum das Gewerbe meist ruhend gemeldet werden muss

Eine aufrechte GSVG-Pflichtversicherung schließt Arbeitslosengeld aus — unabhängig vom Einkommen. Der Standard-Weg ist deshalb die Ruhendmeldung des Gewerbes bei der WKO-Fachgruppe. Dabei gilt laut WKO:

Das größte Risiko: Die endgültige Beurteilung

Das AMS beurteilt das Einkommen zunächst nur vorläufig (monatlich, anhand deiner Erklärungen) — endgültig zählt der Einkommensteuerbescheid. Liegt das Einkommen oder der Umsatzanteil dann doch über der Grenze, wird bezogenes Arbeitslosengeld zurückgefordert. Dasselbe droht, wenn die SVS-Kleinunternehmer-Ausnahme rückwirkend wegfällt, weil die Grenzen überschritten wurden. Als Einkommen zählt übrigens das Bruttoeinkommen samt Hinzurechnungen — eigene Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht abgezogen werden.

Der saubere Weg in die Selbstständigkeit aus dem AMS-Bezug Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, fährt mit dem Unternehmensgründungsprogramm des AMS besser: Beratung, Weiterbezug während der Vorbereitung und ein geregelter Übergang — statt Grauzone mit Rückforderungsrisiko.

Quellen

Weiterführende Artikel

Nebenberuflich selbstständigGrenzen & Steuern 2026 Änderungen 2026Was heuer neu ist Was kostet ein Gewerbe?SVS-Beiträge im Detail GewerbeanmeldungSchritt für Schritt
Regeln im August 2026 an AMS- und WKO-Quellen geprüft. Das Arbeitslosenversicherungsrecht ändert sich laufend — vor Entscheidungen beim AMS nachfragen. Dies ist keine Rechtsberatung.