Was hat sich 2026 im österreichischen Gewerberecht geändert?
Dieser Change-Log dokumentiert relevante Änderungen im österreichischen Gewerberecht. Wir prüfen vierteljährlich auf Novellen und Verordnungsänderungen.
Jänner 2026: Arbeitslosengeld — Zuverdienst massiv eingeschränkt
Seit 1.1.2026 ist geringfügige selbstständige Tätigkeit neben AMS-Geld nur noch in 5 gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt — davor genügte es, unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Bestehende Nebentätigkeiten mussten ohne passende Ausnahme bis 31.1.2026 beendet werden. Alle fünf Ausnahmen, die Ruhendmeldungs-Regeln und das Rückforderungsrisiko: Arbeitslosengeld und Gewerbe seit 2026.
Februar 2026: GISA-Express
| Was | Vorher | Seit Feb 2026 |
|---|---|---|
| Freies Gewerbe anmelden (Standardfall) | Manuelle Bearbeitung, bis 3 Monate | Sofortige automatische Bearbeitung via GISA-Express |
| Reglementiertes Gewerbe | Manuelle Prüfung | Weiterhin manuell (kein Express) |
| Zuverlässigkeitsgewerbe | Behördliche Prüfung | Weiterhin Bescheid nötig |
Mai 2026: Betriebsanlagen — sechs statt vier Wochen genehmigungsfrei
Mit BGBl. I Nr. 33/2026 (kundgemacht 19.05.2026, seither in Kraft) wurde § 81 Abs. 2 Z 11 GewO geändert: Die Frist für vorübergehende Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage stieg von vier auf sechs Wochen. An der Gewerbeanmeldung selbst ändert sich nichts.
Korrektur vom 27.08.2026: Hier stand, die Regelung sei „vor allem für Gastronomie und Veranstaltungsbetriebe“ relevant. Das war zu weit gefasst. Ein Weinabend im Gastgarten ist kein überregionales Kultur- oder Sportereignis; gemeint sind Anlässe dieser Größenordnung. Wer sich auf die sechs Wochen verlässt, ohne die dritte Bedingung zu prüfen, nimmt eine Freiheit an, die das Gesetz nicht gibt.
Juli 2026: Neue Versicherungsvermittlungs-Verordnung
Die Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 (BGBl. II Nr. 217/2026, ausgegeben 22.07.2026) regelt die Zugangsvoraussetzungen für die Versicherungsvermittlung (§ 94 Z 76) und den Versicherungsteil der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 94 Z 75) neu. Wichtig für Bestandsbetriebe: Prüfungszeugnisse nach den Verordnungen aus 2003 bleiben laut § 9 der neuen Verordnung ausdrücklich gültig.
Weiterhin gültig seit 2023/2024
Prüfungsgebühren-Übernahme (seit 01.07.2023)
Der Bund übernimmt die Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritt bei:
- Allen Meisterprüfungen (Handwerke)
- Allen Befähigungsprüfungen (reglementierte Gewerbe)
- Der Unternehmerprüfung
Das bedeutet: Der wichtigste Kostenblock für reglementierte Gewerbe ist weggefallen. Nur optionale Vorbereitungskurse kosten weiterhin Geld. Vollständige Kostenübersicht →
Nächste erwartete Änderungen
Seit 9. September läuft die Prüfung täglich. Bis dahin stand hier, neue Kundmachungen würden „automatisch“ gegen das RIS geprüft — das Werkzeug dafür existierte seit dem 11. August, war aber an keinen Zeitplan angeschlossen und lief nur, wenn es jemand von Hand startete. Genau deshalb blieb hier vier Wochen lang der 11.08. als letzte Prüfung stehen. Der Abgleich hat jetzt einen Takt, schreibt sein Ergebnis in den Systemzustand, und ein Wächter meldet es, wenn er ausbleibt oder das RIS länger als zwei Wochen nicht erreichbar ist.