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GewerbeCheck.at

Was ist GISA?

§§ 365–365e GewO   An RIS, BMWET und gisa.gv.at geprüft: August 2026
In einem Satz GISA ist das Gewerbeinformationssystem Austria — das bundesweite Register aller aufrechten Gewerbeberechtigungen in Österreich. Wer in Österreich ein Gewerbe anmeldet, steht danach im GISA. Die Abfrage ist für jeden offen und kostet nichts.

Die Eckdaten

GISA auf einen Blick

  • Voller Name: Gewerbeinformationssystem Austria
  • In Betrieb seit: 30. März 2015
  • Ersetzt: die zuvor 14 dezentralen Gewerberegister der Länder
  • Rechtsgrundlage: § 365 GewO 1994, eingeführt mit BGBl. I Nr. 18/2015
  • Geführt von: Bund, Ländern und Städten mit eigenem Statut gemeinsam; eingerichtet beim BMWET
  • Abfrage: öffentlich und unentgeltlich (§ 365e Abs. 4 GewO)
  • Enthält: aufrechte Gewerbeberechtigungen samt Standort, Wortlaut und GISA-Zahl

Was die GISA-Zahl ist

Jede einzelne Gewerbeberechtigung bekommt bei der Eintragung eine eigene GISA-Zahl — eine eindeutige Kennung, die sich nicht mehr ändert. Sie steht in § 365a Abs. 1 GewO ausdrücklich unter den Daten, die einzutragen sind.

Praktisch heißt das: Wer mehrere Gewerbe angemeldet hat, hat auch mehrere GISA-Zahlen — eine je Berechtigung, nicht eine pro Person. Sie ist die Nummer, über die eine Behörde, ein Auftraggeber oder eine Bank genau diese eine Berechtigung nachschlägt.

Wer darf was sehen?

Das Register ist nicht pauschal öffentlich. § 365e GewO teilt die Daten in drei Stufen — das ist der Teil, den die meisten Erklärungen weglassen:

Stufe Wer darf hinein Grundlage
Öffentlich
Name bzw. Firma, Standort, Wortlaut der Gewerbeberechtigung, GISA-Zahl, Datum
jede und jeder, ohne Begründung § 365e Abs. 1 iVm § 365a Abs. 1, § 365b Abs. 1, § 365d
Auf berechtigtes Interesse
weitere personenbezogene Angaben
nur, wer das Interesse glaubhaft macht § 365e Abs. 1 (Teile von § 365a Abs. 2, § 365b Abs. 2)
Gar nicht
besonders geschützte Daten
niemand — die Auskunft ist gesetzlich ausgeschlossen § 365e Abs. 1 letzter Satz

Für die dritte Stufe gibt es keine Ausnahme „mit gutem Grund“. Das Gesetz sagt dort nicht „nur bei Bedarf“, sondern es ist keine Auskunft zu erteilen.

Die Auskunft kostet nichts

Kein amtlicher GISA-Auszug kostet Geld. § 365e Abs. 4 GewO verpflichtet dazu, die öffentlichen Daten unentgeltlich im Internet zur Abfrage bereitzustellen — und auch telefonisch, schriftlich und über automatisierte Datenübermittlung unentgeltlich Auskunft zu geben. Wenn dir eine Website für einen GISA-Auszug etwas verrechnet, ist das kein behördliches Angebot. Der amtliche Weg führt über gisa.gv.at und ist gratis.

Abfrage oder Auszug — der Unterschied

MerkmalGISA-AbfrageGISA-Auszug
Was es ist Nachschlagen im offenen Register Dokument mit Amtssignatur
Wofür schnell nachsehen, ob und womit jemand angemeldet ist als Nachweis gegenüber Dritten
Grundlage § 365e GewO § 365c GewO
Umfang die öffentlichen Felder fünf Arten — von den aktuellen Daten bis zur vollständigen Historie; die weitergehenden setzen ein berechtigtes Interesse voraus

GISA ist nicht das Firmenbuch

Die beiden werden ständig verwechselt. Sie beantworten verschiedene Fragen:

MerkmalGISAFirmenbuch
Beantwortet Darf diese Person oder Firma diese Tätigkeit gewerblich ausüben? Existiert dieses Unternehmen als Rechtsträger, und wer vertritt es?
Wer steht drin alle mit aufrechter Gewerbeberechtigung Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Einzelunternehmen
Geführt von Gewerbebehörden, technisch beim BMWET Gerichten

Für ein Einzelunternehmen, das nicht im Firmenbuch eingetragen ist, ist GISA nach Darstellung des BMWET die einzige authentische Informationsquelle. Das ist der praktische Kern: Bei den meisten Ein-Personen-Betrieben ist GISA der einzige amtliche Nachweis, dass es sie gibt.

GISA als offene Daten

Die aufrechten Gewerbeberechtigungen werden zusätzlich als offener Datensatz veröffentlicht — ohne personenbezogene Daten, unter CC-BY 4.0 auf data.gv.at (Datensatz OgdAufrechteGewerbeberechtigung), monatlich neu.

Genau daraus rechnet unser Marktcheck die Dichte je Sparte und Bezirk. Wer selbst rechnen will, braucht keinen Zugang von uns — die Quelle ist für alle offen. Für automatisierte Einzelabfragen gibt es zusätzlich ein Schnittstellenservice; die weitergehende Ausbaustufe verlangt ein Nutzungszertifikat.

Häufige Verwechslung: GISA und GISA-Express

GISA ist das Register — es gibt es seit 2015.
GISA-Express ist eine Funktion darin, seit Februar 2026: die automatisierte Anmeldung von Standardfällen ohne manuelle Behördenprüfung. Wie das abläuft und wo die Grenzen liegen, steht auf GISA-Express.

Was hier nicht steht

Quellen

Weiterführende Artikel

GISA-ExpressDigitale Anmeldung seit Februar 2026 Gewerbeanmeldung Schritt für SchrittWas du brauchst und wie es abläuft Alle 75 reglementierten GewerbeMit Befähigungsnachweis und Paragraf Was die Anmeldung kostetUnd was gratis ist
Zuletzt geprüft: August 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung der GewO im RIS.