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Versicherungsvermittlung

Reglementiertes Gewerbe §94 Z.76

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Anmeldung € 0
Dauer 2–6 Wochen
Behörde Bezirksverwaltungsbehörde
Start Nach Bescheid
Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-08-11 9 von 10 Fragen verifiziert English version
Zuverlässigkeitsgewerbe — Bescheid vor Tätigkeitsbeginn nötig. Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft bei diesem Gewerbe die persönliche Zuverlässigkeit, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Nach der Anmeldung darf hier nicht sofort begonnen werden.

Auf einen Blick

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.76

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung
Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 2–6 Wochen

Zuverlässigkeitsprüfung · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate (Zuverlässigkeitsprüfung)

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Nein

erst nach dem Bescheid der Behörde

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE K66.22

Tätigkeiten von Versicherungsmakler und -agenten

Der Nachweis

Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung. Zuverlässigkeitsgewerbe — Tätigkeit erst nach Bescheid. Unterscheidung: Versicherungsagent (gebunden an Versicherer) vs. Versicherungsmakler (unabhängig). bei der Meisterprüfungsstelle WK

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Einschlägige Ausbildung + Berufspraxis
  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • ZUVERLÄSSIGKEITSGEWERBE: Erst nach Bescheid starten!
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung PFLICHT
  • Eintragung in GISA mit Vermittlerart
  • IDD-Weiterbildungspflicht (15h/Jahr)

Profi-Tipps für Versicherungsvermittlung

  1. Versicherungsvermittlung ist ein Zuverlässigkeitsgewerbe: Rechne mit 2-6 Wochen für die behördliche Prüfung
  2. Für Versicherungsvermittlung: Alle Unterlagen (Strafregister, Befähigung, Finanzlage) KOMPLETT einreichen — Nachforderungen verzögern wochenlang
  3. Versicherungsvermittlung-Gründung: Versicherungsnachweise VOR der Bescheiderteilung vorbereiten — zeigt der Behörde Professionalität
  4. Geschäftsplan für Versicherungsvermittlung vorbereiten: Manche Bezirkshauptmannschaften verlangen ein betriebliches Konzept

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien

Wien: Größte Dichte an Versicherungsvermittlern. FMA-Aufsicht bundesweit.

Niederösterreich

NÖ: Viele Agenten im Wiener Umland.

Oberösterreich

OÖ: Linz als Versicherungsstandort.

Salzburg

Salzburg: Tourismusversicherungen speziell.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Graz als zweitgroesster Markt. WIFI Steiermark für Versicherungsvermittlung.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Tourismus- und Alpinregion. WIFI Tirol für Versicherungsvermittlung.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Seentourismus als Wirtschaftsfaktor. WIFI Kärnten für Versicherungsvermittlung.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Thermenregion und Wiener Umland. WIFI Burgenland für Versicherungsvermittlung.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. WIFI Vorarlberg für Versicherungsvermittlung.

Neben dem Job, und in welcher Rechtsform

Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.