Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.
Auf einen Blick
Der Nachweis
Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung. Zuverlässigkeitsgewerbe — Tätigkeit erst nach Bescheid. Unterscheidung: Versicherungsagent (gebunden an Versicherer) vs. Versicherungsmakler (unabhängig). bei der Meisterprüfungsstelle WK
Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.
Wege ohne Befähigungsprüfung
- Einschlägige Ausbildung + Berufspraxis
- Individuelle Befähigung
- Gewerberechtlicher GF
Was du mitbringen musst
- Lichtbildausweis
- Befähigungsnachweis
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Strafregisterbescheinigung
- ZUVERLÄSSIGKEITSGEWERBE: Erst nach Bescheid starten!
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung PFLICHT
- Eintragung in GISA mit Vermittlerart
- IDD-Weiterbildungspflicht (15h/Jahr)
Profi-Tipps für Versicherungsvermittlung
- Versicherungsvermittlung ist ein Zuverlässigkeitsgewerbe: Rechne mit 2-6 Wochen für die behördliche Prüfung
- Für Versicherungsvermittlung: Alle Unterlagen (Strafregister, Befähigung, Finanzlage) KOMPLETT einreichen — Nachforderungen verzögern wochenlang
- Versicherungsvermittlung-Gründung: Versicherungsnachweise VOR der Bescheiderteilung vorbereiten — zeigt der Behörde Professionalität
- Geschäftsplan für Versicherungsvermittlung vorbereiten: Manche Bezirkshauptmannschaften verlangen ein betriebliches Konzept
Wer in deinem Bundesland zuständig ist
Wien: Größte Dichte an Versicherungsvermittlern. FMA-Aufsicht bundesweit.
NÖ: Viele Agenten im Wiener Umland.
OÖ: Linz als Versicherungsstandort.
Salzburg: Tourismusversicherungen speziell.
Graz als zweitgroesster Markt. WIFI Steiermark für Versicherungsvermittlung.
Tourismus- und Alpinregion. WIFI Tirol für Versicherungsvermittlung.
Seentourismus als Wirtschaftsfaktor. WIFI Kärnten für Versicherungsvermittlung.
Thermenregion und Wiener Umland. WIFI Burgenland für Versicherungsvermittlung.
Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. WIFI Vorarlberg für Versicherungsvermittlung.
Neben dem Job, und in welcher Rechtsform
Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.
Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.
Was hier nicht steht
- Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
- Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
- Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
- Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
- GewO 1994 §94 Z.76 — Rechtsinformationssystem des Bundes, Primärquelle
- §94 Z.76 im Volltext
- Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 (BGBl. II Nr. 217/2026) (tier1)
Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.