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Gewerbe in Österreich ruhend melden oder abmelden — was ist besser?

GewO §93 + GSVG   Fristen an WKO und USP geprüft: August 2026
Die kurze Antwort Wer pausieren will, meldet ruhend — die Gewerbeberechtigung bleibt bestehen, die SVS-Beitragspflicht endet, und die Wiederaufnahme ist eine formlose Anzeige. Wer sicher aufhört, legt zurück — aber Achtung: Die Zurücklegung ist ab Einlangen bei der Behörde unwiderruflich. Für beide gilt die 3-Wochen-Anzeigefrist.

Der Vergleich

 Ruhend meldenZurücklegen (abmelden)
Gewerbeberechtigungbleibt aufrechterlischt endgültig
WohinWKO-Landeskammer (formlos per Mail oder eServices)Gewerbebehörde (bzw. über GISA)
SVSAusnahme von Kranken- und Pensionsversicherung für die RuhenszeitPflichtversicherung endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem alle Berechtigungen erloschen sind
WKO-Grundumlagebei Ruhen über das ganze Kalenderjahr höchstens die halbe Grundumlageendet mit der Mitgliedschaft
Zurück in den Betriebformlose Wiederaufnahme-Anzeige, wieder binnen 3 Wochenkomplette Neuanmeldung nötig (bei reglementierten Gewerben inklusive Befähigungsnachweis)
Widerruf möglich?jederzeit durch Wiederaufnahmenein — unwiderruflich ab Einlangen

Die Fristen, an denen es scheitert

Vor der Meldung: Krankenversicherung klären Mit dem Ruhen endet die SVS-Krankenversicherung aus dem Gewerbe. Achtung bei der naheliegendsten Idee: Die Selbstversicherung nach §16 ASVG bei der ÖGK ist für ehemals GSVG-Pflichtversicherte gesperrt — sie beginnt frühestens 60 Kalendermonate nach dem Ausscheiden (§16 Abs 3 Z 2 lit a ASVG), also erst nach fünf Jahren. Der Weg für Gewerbetreibende ist stattdessen die Weiterversicherung nach §8 GSVG bei der SVS (§8 GSVG). Daneben können eine Anstellung oder eine Mitversicherung greifen. Kläre das vor der Meldung, nicht danach.

Weiterversicherung nach §8 GSVG: Bedingungen und Kosten

PunktWas gilt
Vorversicherungszeit 26 Wochen in den vorangegangenen 12 Monaten oder 6 Wochen unmittelbar davor krankenversichert (§8 Abs 1 GSVG)
Frist sechs Monate. Das Gesetz rechnet ab Zustellung der Verständigung (§8 Abs 2), die SVS in der Praxis ab dem Ende der Pflichtversicherung — richte dich nach der SVS-Fassung, sie ist die strengere
Beitragsgrundlage die Höchstbeitragsgrundlage, nicht dein Einkommen (§30 Abs 1 GSVG) — 2026 sind das €8.085 im Monat
Beitragssatz 7,65 Prozent — der volle gesetzliche Krankenversicherungssatz (§27 Abs 1 Z 1 i.V.m. §30 Abs 4 GSVG), nicht die 6,8 Prozent, die aktive Gewerbetreibende zahlen. Daraus rechnerisch rund €619 im Monat — diesen Eurobetrag nennt die SVS nicht selbst, er ergibt sich aus Grundlage mal Satz
Herabsetzung auf Antrag möglich, aber nicht unter die Mindestbeitragsgrundlage (§30 Abs 2 GSVG). Wichtig: Sie wirkt nur dann ab Beginn, wenn du sie zugleich mit der Weiterversicherung oder innerhalb derselben Sechsmonatsfrist beantragst — sonst erst ab dem Monatsersten nach dem Antrag

Das Gesetz verlangt einen Wohnsitz im Inland; die SVS wendet die Regel in der Praxis EWR-weit an. Bei Wohnsitz im Ausland also direkt dort nachfragen.

Wegen Arbeitslosengeld hierher? Eine aufrechte GSVG-Pflichtversicherung schließt AMS-Geld aus — die Ruhendmeldung ist deshalb der Standard-Schritt vor dem Bezug, mit eigenen Fallen (Stichwort Versagungs-Bescheid). Details auf Arbeitslosengeld und Gewerbe seit 2026.

Typische Anlässe — und was jeweils passt

SituationEmpfehlung
Karenz, längere Krankheit, Auslandsjahrruhend melden — Berechtigung und Rückweg bleiben erhalten
Vollzeitjob angenommen, Gewerbe später vielleicht wiederruhend melden
Betrieb endgültig aufgegeben, reglementiertes Gewerbe mit mühsam erworbenem Befähigungsnachweisgut überlegen: ruhend kostet wenig, die Zurücklegung ist endgültig
Freies Gewerbe, sicher kein Comebackzurücklegen — die Neuanmeldung wäre ohnehin formlos und kostenlos

Quellen

Weiterführende Artikel

AMS & Gewerbe seit 2026Die 5 Ausnahmen im Detail Nebenberuflich selbstständigGrenzen & Steuern 2026 Was kostet ein Gewerbe?SVS-Beiträge im Detail GewerbeanmeldungFür den Weg zurück
Fristen und Folgen im August 2026 an WKO- und USP-Quellen geprüft. Sonderkonstellationen (Fortbetriebsrecht, Gesellschaften, aufsichtspflichtige Gewerbe) haben eigene Regeln — im Zweifel bei der Landeskammer nachfragen. Dies ist keine Rechtsberatung.