Vinted, willhaben & Flohmarkt: Ab wann ist Verkaufen in Österreich ein Gewerbe?
EStG §31 + DPMG
An RIS-Gesetzestexten geprüft: August 2026
Die kurze Antwort
Den eigenen Kleiderschrank ausmisten ist kein Gewerbe und in aller Regel
steuerfrei — eigene Gebrauchsgegenstände, die du länger als ein Jahr
besitzt, kannst du ohne Steuer und ohne Anmeldung verkaufen. Kritisch wird es erst
bei Wiederverkauf mit Gewinnabsicht (Reselling) oder beim Verkauf
binnen eines Jahres nach dem Kauf. Und: Ab 30 Verkäufen oder über €2.000
im Jahr meldet die Plattform deine Daten ans Finanzamt — das ist aber eine Meldung,
keine Steuerpflicht.
Die drei Fälle im Überblick
| Was du tust | Steuer | Gewerbe |
|---|---|---|
| Eigene, gebrauchte Sachen verkaufen (Besitz länger als 1 Jahr) | steuerfrei | nein |
| Innerhalb eines Jahres nach Kauf mit Gewinn weiterverkauft (z. B. limitierte Sneaker) | Spekulationsgeschäft (§31 EStG): steuerpflichtig, wenn die Gewinne aus solchen Verkäufen zusammen €440 im Kalenderjahr übersteigen | nein, solange es Einzelfälle bleiben |
| Regelmäßiger An- und Verkauf mit Gewinnabsicht (Reselling, Flohmarkt-Stand jedes Wochenende, Dropshipping) | Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer | ja — Handelsgewerbe anmelden (frei, kostenlos), SVS-Grenzen beachten |
Die Grenze zur Gewerblichkeit ist die Nachhaltigkeit: Wer gezielt einkauft, um wiederzuverkaufen, und das auf Wiederholung anlegt, handelt gewerblich — unabhängig von einer bestimmten Euro-Schwelle. Eine magische Freimenge („bis X Artikel ist alles privat“) gibt es nicht; es zählt das Gesamtbild.
Was Vinted, willhaben & Co ans Finanzamt melden
Seit 2023 müssen Plattformen Verkäuferdaten an die Finanz übermitteln (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, die österreichische DAC7-Umsetzung). Ausgenommen bleibt nur, wer im Jahr unter 30 Verkäufen bleibt und insgesamt höchstens €2.000 einnimmt. Wer eine der beiden Schwellen reißt, wird gemeldet — Name, Konto, Verkaufszahlen.
Meldung heißt nicht Steuerpflicht
Die DAC7-Meldung ist eine Informationspflicht der Plattform, keine Steuer. Wer nur
den eigenen Hausrat verkauft, schuldet auch bei 40 Verkäufen keine Steuer — sollte
aber Belege oder eine kurze Aufstellung haben, falls das Finanzamt nachfragt. Ohne
Antwort auf ein Ergänzungsersuchen schätzt die Behörde im Zweifel selbst.
Achtung bei deutschen Ratgeber-Seiten
Viele Suchtreffer zu diesem Thema beschreiben deutsches Recht (PStTG, deutsche
Steuergrenzen). In Österreich gelten das DPMG und die €440-Freigrenze des §31 EStG —
die deutschen Zahlen sind hier schlicht falsch.
Wenn es doch ein Gewerbe ist: die nächsten Schritte
- Handelsgewerbe anmelden — freies Gewerbe, kostenlos, kein Befähigungsnachweis
- SVS: unter den Kleinunternehmer-Grenzen (2026: €6.613,20 Gewinn / €55.000 Umsatz) ist die Ausnahme möglich — Details auf Nebenberuflich selbstständig
- Umsatzsteuer: bis €55.000 Jahresumsatz greift die Kleinunternehmerregelung — Details auf der Kleingewerbe-Klarstellung
- Beim Handel mit Gebrauchtware lohnt der Blick auf die Differenzbesteuerung (Steuerberater-Thema)
Quellen
- EStG §31 — Spekulationsgeschäfte (RIS) (Jahresfrist, €440-Freigrenze)
- DPMG, BGBl I Nr. 108/2022 (RIS) (Freistellung unter 30 Verkäufen und €2.000, §5)
- BMF-Broschüre — Verkauf über Online-Plattformen (PDF)
Weiterführende Artikel
Freigrenze und Meldeschwellen im August 2026 direkt an den RIS-Gesetzestexten geprüft.
Ob eine Tätigkeit im Einzelfall gewerblich ist, beurteilt die Behörde nach dem
Gesamtbild — dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.