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Vinted, willhaben & Flohmarkt: Ab wann ist Verkaufen in Österreich ein Gewerbe?

EStG §31 + DPMG   An RIS-Gesetzestexten geprüft: August 2026
Die kurze Antwort Den eigenen Kleiderschrank ausmisten ist kein Gewerbe und in aller Regel steuerfrei — eigene Gebrauchsgegenstände, die du länger als ein Jahr besitzt, kannst du ohne Steuer und ohne Anmeldung verkaufen. Kritisch wird es erst bei Wiederverkauf mit Gewinnabsicht (Reselling) oder beim Verkauf binnen eines Jahres nach dem Kauf. Und: Ab 30 Verkäufen oder über €2.000 im Jahr meldet die Plattform deine Daten ans Finanzamt — das ist aber eine Meldung, keine Steuerpflicht.

Die drei Fälle im Überblick

Was du tustSteuerGewerbe
Eigene, gebrauchte Sachen verkaufen (Besitz länger als 1 Jahr) steuerfrei nein
Innerhalb eines Jahres nach Kauf mit Gewinn weiterverkauft (z. B. limitierte Sneaker) Spekulationsgeschäft (§31 EStG): steuerpflichtig, wenn die Gewinne aus solchen Verkäufen zusammen €440 im Kalenderjahr übersteigen nein, solange es Einzelfälle bleiben
Regelmäßiger An- und Verkauf mit Gewinnabsicht (Reselling, Flohmarkt-Stand jedes Wochenende, Dropshipping) Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer ja — Handelsgewerbe anmelden (frei, kostenlos), SVS-Grenzen beachten

Die Grenze zur Gewerblichkeit ist die Nachhaltigkeit: Wer gezielt einkauft, um wiederzuverkaufen, und das auf Wiederholung anlegt, handelt gewerblich — unabhängig von einer bestimmten Euro-Schwelle. Eine magische Freimenge („bis X Artikel ist alles privat“) gibt es nicht; es zählt das Gesamtbild.

Was Vinted, willhaben & Co ans Finanzamt melden

Seit 2023 müssen Plattformen Verkäuferdaten an die Finanz übermitteln (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, die österreichische DAC7-Umsetzung). Ausgenommen bleibt nur, wer im Jahr unter 30 Verkäufen bleibt und insgesamt höchstens €2.000 einnimmt. Wer eine der beiden Schwellen reißt, wird gemeldet — Name, Konto, Verkaufszahlen.

Meldung heißt nicht Steuerpflicht Die DAC7-Meldung ist eine Informationspflicht der Plattform, keine Steuer. Wer nur den eigenen Hausrat verkauft, schuldet auch bei 40 Verkäufen keine Steuer — sollte aber Belege oder eine kurze Aufstellung haben, falls das Finanzamt nachfragt. Ohne Antwort auf ein Ergänzungsersuchen schätzt die Behörde im Zweifel selbst.
Achtung bei deutschen Ratgeber-Seiten Viele Suchtreffer zu diesem Thema beschreiben deutsches Recht (PStTG, deutsche Steuergrenzen). In Österreich gelten das DPMG und die €440-Freigrenze des §31 EStG — die deutschen Zahlen sind hier schlicht falsch.

Wenn es doch ein Gewerbe ist: die nächsten Schritte

  1. Handelsgewerbe anmelden — freies Gewerbe, kostenlos, kein Befähigungsnachweis
  2. SVS: unter den Kleinunternehmer-Grenzen (2026: €6.613,20 Gewinn / €55.000 Umsatz) ist die Ausnahme möglich — Details auf Nebenberuflich selbstständig
  3. Umsatzsteuer: bis €55.000 Jahresumsatz greift die Kleinunternehmerregelung — Details auf der Kleingewerbe-Klarstellung
  4. Beim Handel mit Gebrauchtware lohnt der Blick auf die Differenzbesteuerung (Steuerberater-Thema)

Quellen

Weiterführende Artikel

Nebenberuflich selbstständigSVS-Grenzen & 730-Euro-Mythos „Kleingewerbe“-KlarstellungUmsatzgrenzen richtig verstehen GewerbeanmeldungSchritt für Schritt Was kostet ein Gewerbe?Ehrliche Übersicht
Freigrenze und Meldeschwellen im August 2026 direkt an den RIS-Gesetzestexten geprüft. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall gewerblich ist, beurteilt die Behörde nach dem Gesamtbild — dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.