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Foodtruck in Österreich eröffnen: Welche Genehmigungen brauche ich wirklich?

GewO + LMSVG + StVO   Geprüft an RIS, WKO und EU-Recht: August 2026
Die Kurzantwort (Stand 2026) Ein Foodtruck ist rechtlich kein fahrender Betrieb, sondern ein Betrieb mit Standplätzen. Du brauchst eine Gastgewerbeberechtigung an einem fixen Standort — bis acht Verabreichungsplätze ohne Befähigungsnachweis — und für jeden regelmäßig angefahrenen Platz eine eigene Betriebsanlagengenehmigung. Auf Veranstaltungen und Märkten entfällt sie. „Einfach herumfahren und stehen bleiben, wo Kunden sind“ ist in Österreich nicht zulässig.

Die eine Sache, die fast alle falsch machen

Die Betriebsanlagengenehmigung hängt nicht am Fahrzeug, sondern am Standplatz. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anleitungen scheitern — und er dreht die ganze Planung um:

Warum „herumfahren“ nicht geht Nicht wegen der Betriebsanlage, sondern wegen § 339 Abs 2 GewO: Die Anmeldung muss den Standort nennen, an dem das Gewerbe ausgeübt wird. Das Gesetz lässt die Wohnadresse ausdrücklich nur bei Marktfahrern und beim Feilbieten an die Stelle des Standortes treten — das Gastgewerbe ist keines von beiden. Das Wort „ambulant“ kommt in der gesamten Gewerbeordnung nicht vor.

Was brauche ich wofür?

WasWann nötigWoRechtsgrundlage
Gastgewerbeanmeldungimmer, wenn vor Ort verzehrt wirdBH / Magistrat am Standort§ 111 Abs 1, § 339 GewO
Befähigungsnachweisab neun Verabreichungsplätzen, bei Alkohol über Bier in Flaschen, bei gehobenem KonzeptBH / Magistrat§ 111 Abs 2 Z 3 GewO
Anzeige weiterer Betriebsstättefür jeden regelmäßigen weiteren StandplatzBH / Magistrat§ 46 Abs 2 GewO
Betriebsanlagengenehmigungpro regelmäßigem StandplatzBH / Magistrat als Gewerbebehörde§ 74 Abs 2, § 359b GewO
StVO-BewilligungStraßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken — auch bei Privatgrund neben der StraßeGemeinde§ 82 StVO, § 94d Z 9 StVO
GebrauchserlaubnisStandplatz auf öffentlichem GrundLand / Gemeinde (Wien: Magistrat)Landesrecht
MarktstandplatzStandplatz auf einem MarktMarktamt / GemeindeMarktordnung
Lebensmittelrechtliche MeldungimmerLandeshauptmann (Praxis: BH; Wien: Marktamt)§ 10 LMSVG, Art 6 Abs 2 VO 852/2004
HACCP-Konzept + Hygieneschulungimmerintern, Nachweis gegenüber der BehördeArt 5 und Anhang II Kap. XII VO 852/2004
Einzelgenehmigung Fahrzeugbei UmbauLandeshauptmann§ 28, § 33 KFG
Registrierkasseab 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barumsatz§ 131b Abs 1 Z 2 BAO
Was § 359b in dieser Tabelle bedeutet Das vereinfachte Genehmigungsverfahren, nicht das offene. Für Gastgewerbebetriebe greift es nach der Verordnung zum vereinfachten Genehmigungsverfahren bis zu 200 Verabreichungsplätzen, solange weder musiziert noch Musik wiedergegeben wird. Ausgenommen ist ausdrücklich „bloße Hintergrundmusik, die leiser ist als der übliche Gesprächston der Gäste“. Praktisch heißt das: drei Wochen Frist für Einwendungen der Nachbarn, zwei Monate für die Entscheidung der Behörde.

Der Befähigungsnachweis: die Acht-Plätze-Regel

§ 111 Abs 2 Z 3 GewO nimmt wörtlich aus: „die Verabreichung von Speisen in einfacher Art und den Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätze) bereitgestellt werden“. Wer darunter bleibt, meldet das Gastgewerbe ohne Prüfung an — für den typischen Foodtruck ist das der Normalfall.

Der freundlichste Weg: nur Feste und Catering

§ 50 Abs 1 Z 11 GewO Gastgewerbetreibende dürfen „vorübergehend aus Anlaß einzelner besonderer Gelegenheiten (Volksfeste, Wohltätigkeitsveranstaltungen, Ausstellungen, Märkte, Sportveranstaltungen, größere Baustellen u. dgl.)“ außerhalb ihres Standortes Speisen verabreichen und Getränke ausschenken. Wer den Truck ausschließlich so einsetzt, spart sich die Betriebsanlagengenehmigung für diese Einsätze — das ist der einfachste Einstieg überhaupt.

Saisonbetrieb: ruhend melden statt abmelden

Ein Foodtruck, der von November bis März nicht fährt, ist der Lehrbuchfall für die Ruhendmeldung: Die Berechtigung bleibt erhalten, der Rückweg auch. Wichtig sind die Fristen und die Krankenversicherung — beides steht auf Ruhend melden oder abmelden?

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Foodtruck einfach herumfahren und dort stehen bleiben, wo Kunden sind?

Nein. Das Gastgewerbe muss dort angemeldet sein, wo es ausgeübt wird — § 339 Abs 2 GewO verlangt die Angabe eines Standortes. Nur bei Marktfahrern und beim Feilbieten tritt die Wohnadresse an die Stelle des Standortes; das Gastgewerbe ist keines davon. Eine Kategorie „ambulanter Standort“ kennt die Gewerbeordnung nicht. Jeder weitere regelmäßig angefahrene Platz ist eine weitere Betriebsstätte und der Behörde anzuzeigen.

Brauche ich für einen Foodtruck eine Betriebsanlagengenehmigung?

An jedem regelmäßigen Standplatz ja — und zwar je Standplatz. Die Genehmigung hängt nicht am Fahrzeug, sondern am Fahrzeug an einem bestimmten Ort: Drei feste Plätze können drei Genehmigungen bedeuten. Auf Veranstaltungen und Märkten entfällt sie in der Regel, weil die Tätigkeit dort nur vorübergehend ist. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde als Gewerbebehörde, nicht die Gemeinde.

Brauche ich einen Befähigungsnachweis für den Foodtruck?

Meist nicht. § 111 Abs 2 Z 3 GewO nimmt die Verabreichung von Speisen in einfacher Art und den Ausschank nichtalkoholischer Getränke sowie von Bier in verschlossenen Gefäßen aus, solange nicht mehr als acht Verabreichungsplätze bereitgestellt werden. Genau davon lebt der typische Foodtruck. Ab dem neunten Sitzplatz, bei Wein oder Spirituosen oder bei einem gehobenen Konzept brauchst du den Nachweis.

Brauche ich einen Reisegewerbeschein?

Nein — den gibt es in Österreich nicht. Das Wort „Reisegewerbe“ kommt in der österreichischen Gewerbeordnung nicht vor; es stammt aus dem deutschen Recht. Anleitungen, die österreichischen Gründern einen Reisegewerbeschein empfehlen, wenden deutsches Recht auf Österreich an.

Kann ich den Foodtruck nur für Feste und Catering nutzen?

Ja, und das ist der einfachste Weg. § 50 Abs 1 Z 11 GewO erlaubt Gastgewerbetreibenden, vorübergehend aus Anlass einzelner besonderer Gelegenheiten — Volksfeste, Ausstellungen, Märkte, Sportveranstaltungen, größere Baustellen — außerhalb ihres Standortes Speisen und Getränke zu verabreichen. Wer ausschließlich so arbeitet, braucht für diese Einsätze keine eigene Betriebsanlagengenehmigung.

Darf ich Bier und Wein ausschenken?

Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen fällt noch unter die Ausnahme des § 111 Abs 2 Z 3 GewO. Wein, Spirituosen oder Bier vom Fass gehen darüber hinaus und verlangen den Befähigungsnachweis.

Brauche ich eine Registrierkasse?

Ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten (§ 131b Abs 1 Z 2 BAO). Kartenzahlungen zählen dabei als Barumsatz. Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien hilft einem Foodtruck meist nicht weiter, weil sie an Umsätze ohne feste Verkaufsstelle anknüpft.

Muss ich den Foodtruck beim Lebensmittelamt melden?

Ja. Als Lebensmittelunternehmen ist der Betrieb nach § 10 LMSVG zu melden — die Registrierungspflicht folgt aus Art 6 Abs 2 der EU-Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004. Dazu kommen ein HACCP-Konzept und die Hygieneschulung der Beschäftigten; Letztere ist Pflicht, nicht Empfehlung.

Quellen

Was wir nicht sicher wissen Zwei Punkte sind aus den Gesetzestexten allein nicht abschließend zu beantworten und stehen hier deshalb als offene Fragen: ob eine öffentliche Parkbank neben dem Truck als Verabreichungsplatz zählt, und wie die Länder die Gebrauchserlaubnis für öffentlichen Grund im Detail handhaben — das ist Landesrecht und unterscheidet sich. Frag im Zweifel bei der Gewerbebehörde nach, bevor du planst.

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