Foodtruck in Österreich eröffnen: Welche Genehmigungen brauche ich wirklich?
Die eine Sache, die fast alle falsch machen
Die Betriebsanlagengenehmigung hängt nicht am Fahrzeug, sondern am Standplatz. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anleitungen scheitern — und er dreht die ganze Planung um:
- Ein Truck, der drei feste Plätze regelmäßig anfährt, kann drei Betriebsanlagengenehmigungen brauchen.
- Ein Truck, der ausschließlich Veranstaltungen befährt, braucht keine — nicht weil er mobil ist, sondern weil er dort nur vorübergehend tätig ist.
Was brauche ich wofür?
| Was | Wann nötig | Wo | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Gastgewerbeanmeldung | immer, wenn vor Ort verzehrt wird | BH / Magistrat am Standort | § 111 Abs 1, § 339 GewO |
| Befähigungsnachweis | ab neun Verabreichungsplätzen, bei Alkohol über Bier in Flaschen, bei gehobenem Konzept | BH / Magistrat | § 111 Abs 2 Z 3 GewO |
| Anzeige weiterer Betriebsstätte | für jeden regelmäßigen weiteren Standplatz | BH / Magistrat | § 46 Abs 2 GewO |
| Betriebsanlagengenehmigung | pro regelmäßigem Standplatz | BH / Magistrat als Gewerbebehörde | § 74 Abs 2, § 359b GewO |
| StVO-Bewilligung | Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken — auch bei Privatgrund neben der Straße | Gemeinde | § 82 StVO, § 94d Z 9 StVO |
| Gebrauchserlaubnis | Standplatz auf öffentlichem Grund | Land / Gemeinde (Wien: Magistrat) | Landesrecht |
| Marktstandplatz | Standplatz auf einem Markt | Marktamt / Gemeinde | Marktordnung |
| Lebensmittelrechtliche Meldung | immer | Landeshauptmann (Praxis: BH; Wien: Marktamt) | § 10 LMSVG, Art 6 Abs 2 VO 852/2004 |
| HACCP-Konzept + Hygieneschulung | immer | intern, Nachweis gegenüber der Behörde | Art 5 und Anhang II Kap. XII VO 852/2004 |
| Einzelgenehmigung Fahrzeug | bei Umbau | Landeshauptmann | § 28, § 33 KFG |
| Registrierkasse | ab 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barumsatz | — | § 131b Abs 1 Z 2 BAO |
Der Befähigungsnachweis: die Acht-Plätze-Regel
§ 111 Abs 2 Z 3 GewO nimmt wörtlich aus: „die Verabreichung von Speisen in einfacher Art und den Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätze) bereitgestellt werden“. Wer darunter bleibt, meldet das Gastgewerbe ohne Prüfung an — für den typischen Foodtruck ist das der Normalfall.
Der freundlichste Weg: nur Feste und Catering
Saisonbetrieb: ruhend melden statt abmelden
Ein Foodtruck, der von November bis März nicht fährt, ist der Lehrbuchfall für die Ruhendmeldung: Die Berechtigung bleibt erhalten, der Rückweg auch. Wichtig sind die Fristen und die Krankenversicherung — beides steht auf Ruhend melden oder abmelden?
Häufige Fragen
Kann ich mit dem Foodtruck einfach herumfahren und dort stehen bleiben, wo Kunden sind?
Nein. Das Gastgewerbe muss dort angemeldet sein, wo es ausgeübt wird — § 339 Abs 2 GewO verlangt die Angabe eines Standortes. Nur bei Marktfahrern und beim Feilbieten tritt die Wohnadresse an die Stelle des Standortes; das Gastgewerbe ist keines davon. Eine Kategorie „ambulanter Standort“ kennt die Gewerbeordnung nicht. Jeder weitere regelmäßig angefahrene Platz ist eine weitere Betriebsstätte und der Behörde anzuzeigen.
Brauche ich für einen Foodtruck eine Betriebsanlagengenehmigung?
An jedem regelmäßigen Standplatz ja — und zwar je Standplatz. Die Genehmigung hängt nicht am Fahrzeug, sondern am Fahrzeug an einem bestimmten Ort: Drei feste Plätze können drei Genehmigungen bedeuten. Auf Veranstaltungen und Märkten entfällt sie in der Regel, weil die Tätigkeit dort nur vorübergehend ist. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde als Gewerbebehörde, nicht die Gemeinde.
Brauche ich einen Befähigungsnachweis für den Foodtruck?
Meist nicht. § 111 Abs 2 Z 3 GewO nimmt die Verabreichung von Speisen in einfacher Art und den Ausschank nichtalkoholischer Getränke sowie von Bier in verschlossenen Gefäßen aus, solange nicht mehr als acht Verabreichungsplätze bereitgestellt werden. Genau davon lebt der typische Foodtruck. Ab dem neunten Sitzplatz, bei Wein oder Spirituosen oder bei einem gehobenen Konzept brauchst du den Nachweis.
Brauche ich einen Reisegewerbeschein?
Nein — den gibt es in Österreich nicht. Das Wort „Reisegewerbe“ kommt in der österreichischen Gewerbeordnung nicht vor; es stammt aus dem deutschen Recht. Anleitungen, die österreichischen Gründern einen Reisegewerbeschein empfehlen, wenden deutsches Recht auf Österreich an.
Kann ich den Foodtruck nur für Feste und Catering nutzen?
Ja, und das ist der einfachste Weg. § 50 Abs 1 Z 11 GewO erlaubt Gastgewerbetreibenden, vorübergehend aus Anlass einzelner besonderer Gelegenheiten — Volksfeste, Ausstellungen, Märkte, Sportveranstaltungen, größere Baustellen — außerhalb ihres Standortes Speisen und Getränke zu verabreichen. Wer ausschließlich so arbeitet, braucht für diese Einsätze keine eigene Betriebsanlagengenehmigung.
Darf ich Bier und Wein ausschenken?
Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen fällt noch unter die Ausnahme des § 111 Abs 2 Z 3 GewO. Wein, Spirituosen oder Bier vom Fass gehen darüber hinaus und verlangen den Befähigungsnachweis.
Brauche ich eine Registrierkasse?
Ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten (§ 131b Abs 1 Z 2 BAO). Kartenzahlungen zählen dabei als Barumsatz. Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien hilft einem Foodtruck meist nicht weiter, weil sie an Umsätze ohne feste Verkaufsstelle anknüpft.
Muss ich den Foodtruck beim Lebensmittelamt melden?
Ja. Als Lebensmittelunternehmen ist der Betrieb nach § 10 LMSVG zu melden — die Registrierungspflicht folgt aus Art 6 Abs 2 der EU-Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004. Dazu kommen ein HACCP-Konzept und die Hygieneschulung der Beschäftigten; Letztere ist Pflicht, nicht Empfehlung.
Quellen
- RIS — § 111 GewO (Gastgewerbe, Ausnahmen vom Befähigungsnachweis)
- RIS — § 339 GewO (Standort bei der Anmeldung)
- RIS — § 50 GewO (Nebenrechte, besondere Gelegenheiten)
- RIS — § 74 GewO (Betriebsanlage)
- RIS — § 131b BAO (Registrierkassenpflicht)
- WKO Niederösterreich — Spezialfall Foodtruck (Standortbindung, Betriebsanlage je Standplatz)