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Gastgewerbe

Reglementiertes Gewerbe §94 Z.26

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Anmeldung € 0
Dauer 1–5 Werktage
Behörde BH, Magistrat
Start Sofort möglich
Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-08-11 12 von 13 Fragen verifiziert Marktzahlen GISA, Stand 2026-09 English version

Auf einen Blick

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.26

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung

2 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat)

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Ja

kein Bescheid nötig, sobald die Anmeldung vollständig ist

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH (Drittland mit Aufenthaltstitel möglich)

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE I56.10

Restaurants und Gaststätten

Der Nachweis

Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe oder gleichwertiger Nachweis (z.B. Gastgewerbefachschule, Hotelfachschule, einschlägige Lehrabschlussprüfung + Praxis) Geprüft wird in 2 Modulen bei der Wirtschaftskammer (WIFI) .

Prüfungsgebühr ~€318 (Erst+Zweitantritt vom Bund übernommen seit 01.07.2023). Vorbereitungskurse: €930-2.100 je nach Bundesland (WIFI).

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Individuelle Befähigung durch Nachweis einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers mit Befähigungsnachweis

Zur Betriebsanlagengenehmigung: Ob du eine brauchst, hängt nicht am Gewerbe und nicht an der Adresse, sondern daran, ob die Anlage geeignet ist, Nachbarn oder Kunden zu gefährden oder zu belästigen. Und wenn eine nötig ist, ist es meistens das vereinfachte Verfahren. Was das im Einzelnen heißt →

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Befähigungsnachweis (Prüfungszeugnis, Schuldiplom, oder individ. Nachweis)
  • Strafregisterbescheinigung (bei <5 Jahren Aufenthalt in AT)
  • Betriebsanlagen-Unterlagen (falls Standort genehmigungspflichtig)
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • Betriebsanlagengenehmigung kann erforderlich sein
  • Lebensmittelhygieneschulung empfohlen
  • Jugendschutz-Bestimmungen beachten (Alkoholausschank)

Markt in Wien

37,62 Betriebe je 10.000 Einwohner Niedrige Dichte
+0,5 % Trend (Jul 25–Sep 26) Stabil
18 von 20 Platz in der Dichte-Reihe alle erhobenen Gewerbe
Entwicklung der Betriebe Wien · saubere Monatsreihe ab Juli 2025
7.640 7.680 7.720 7.641 7.678 7.682 Jul 25Nov 25Apr 26Sep 26

7.6417.682 aktive Standorte. Davor wechselte GISA die Erhebung (Jahresbericht → Monatsbericht); diese Kurve zeigt nur die saubere Reihe danach.

Top-Bezirke: wo noch Platz ist Geringste Dichte je 10.000 Einwohner · Bezirke ab 20.000 Einwohnern
  1. Simmering 17,82
  2. Floridsdorf 17,91
  3. Donaustadt 18,06
  4. Liesing 20,18
  5. Favoriten 23,64
Alle 23 Bezirke vergleichen
Wettbewerbsdichte in Wien Gastgewerbe je 10.000 Einwohner, alle 23 Bezirke
1., Innere Stadt — 599,53 je 10.000 Einwohner 2., Leopoldstadt — 50,74 je 10.000 Einwohner 3., Landstraße — 47,02 je 10.000 Einwohner 4., Wieden — 75,64 je 10.000 Einwohner 5., Margareten — 39,96 je 10.000 Einwohner 6., Mariahilf — 113,29 je 10.000 Einwohner 7., Neubau — 137,61 je 10.000 Einwohner 8., Josefstadt — 96,98 je 10.000 Einwohner 9., Alsergrund — 87,84 je 10.000 Einwohner 10., Favoriten — 23,64 je 10.000 Einwohner 11., Simmering — 17,82 je 10.000 Einwohner 12., Meidling — 26,67 je 10.000 Einwohner 13., Hietzing — 27,26 je 10.000 Einwohner 14., Penzing — 24,33 je 10.000 Einwohner 15., Rudolfsheim-Fünfhaus — 43,38 je 10.000 Einwohner 16., Ottakring — 29,43 je 10.000 Einwohner 17., Hernals — 32,48 je 10.000 Einwohner 18., Währing — 26,57 je 10.000 Einwohner 19., Döbling — 32,68 je 10.000 Einwohner 20., Brigittenau — 24,23 je 10.000 Einwohner 21., Floridsdorf — 17,91 je 10.000 Einwohner 22., Donaustadt — 18,06 je 10.000 Einwohner 23., Liesing — 20,18 je 10.000 Einwohner
Alle 20 erhobenen Werte als Tabelle
Gewerbe Betriebe Wien Je 10.000 EW
Dachdecker 84 0,41
Fleischer 140 0,69
Bäcker 157 0,77
Gärtner & Florist 323 1,58
Tischler 547 2,68
Fußpflege 656 3,21
Nagelstudio 1.204 5,90
Gas- und Sanitärtechnik 1.215 5,95
Baumeister 1.395 6,83
Elektrotechnik 1.672 8,19
Massage 1.764 8,64
Kosmetik 1.978 9,69
Friseur 2.092 10,24
Berufsfotograf 2.595 12,71
Lebens- und Sozialberatung 3.657 17,91
Taxi 4.338 21,24
Werbeagentur 7.445 36,46
Gastgewerbe 7.682 37,62
Unternehmensberatung 10.750 52,64
IT-Dienstleistungen 16.744 82,00

Kostenlos und ohne Anmeldung: Dichte je Bezirk, Trend und sichtbare Mitbewerber, aus denselben offenen Daten — jeden Monat neu berechnet.

Profi-Tipps für die Gastro-Gründung

  1. Standortanalyse VOR der Anmeldung: Laufkundschaft, Parken, Lieferantennähe
  2. Probebetrieb bei Events oder als Pop-Up vor der fixen Eröffnung
  3. Hygienekonzept (HACCP) frühzeitig mit der Lebensmittelaufsicht abstimmen
  4. Personalplanung: Fachkräfte schon VOR der Eröffnung sichern

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien MA 63 — Gewerbewesen

Wien hat die meisten Gastgewerbebetriebe. MA 63 ist zuständig. Sperrstundenregelung durch Wiener Veranstaltungsgesetz.

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft (je Bezirk)

Jugendschutzbestimmungen unterscheiden sich von Wien.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft

OÖ Jugendschutzgesetz beachten für Alkoholausschank.

Salzburg BH Salzburg-Umgebung / Magistrat Salzburg

Salzburg: Tourismus-Hochburg. Sperrstunden durch Sbg. Veranstaltungsgesetz.

Tirol

Tirol: Tourismus-Region. Eigene Jugendschutzbestimmungen.

Kaernten

Kärnten: Sommertourismus. Kärntner Jugendschutzgesetz beachten.

Steiermark

Steiermark: Stmk. Jugendgesetz für Alkoholausschank beachten.

Burgenland

Burgenland: Bgld. Jugendschutzgesetz.

Vorarlberg

Vorarlberg: Vbg. Jugendgesetz. Eigene Sperrstundenregelungen.

Neben dem Job, und in welcher Rechtsform

Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Die Marktzahlen decken Wien ab, Stand 2026-09. Für die anderen acht Bundesländer liegen sie im Marktcheck, nicht hier.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.