Gewerbe in der Karenz in Österreich: Wie viel darf ich dazuverdienen — und bekomme ich Wochengeld?
Die zwei KBG-Systeme im Schnellvergleich
| KBG-Konto (pauschal) | einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Höhe pro Tag | €41,14 (365 Tage) bis €17,65 (851 Tage) | 80 Prozent der Letzteinkünfte, max. €80,12 (2026) |
| Dauer (1 Elternteil / beide) | 365–851 / 456–1.063 Tage (20 Prozent dem zweiten Elternteil vorbehalten) | 365 / 426 Tage |
| Zuverdienstgrenze pro Jahr | 60 Prozent der Letzteinkünfte, mind. €18.000 | €8.600 |
| Typisch für | geringer oder ruhender Gewinn, längere Pause | gute Letzteinkünfte, kurze Pause |
| Voraussetzung Erwerbstätigkeit | keine besondere | 182 Tage kranken- UND pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig vor der Geburt (Unterbrechungen bis 14 Tage unschädlich, kein AMS-Bezug) |
Zuverdienstgrenze für Selbständige richtig rechnen
- Die 30-Prozent-Regel (§8 KBGG): Einkünfte, die Grundlage für Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung sind, werden für die Zuverdienstgrenze um 30 Prozent erhöht.
- Rechenbeispiel: €6.000 Gewinn × 1,3 = €7.800 maßgeblich — liegt unter €8.600, das einkommensabhängige KBG ist damit sicher.
- Einschleifregelung: Wer die Grenze überschreitet, zahlt nur den übersteigenden Betrag zurück — bei €8.900 Zuverdienst also €300, nicht das ganze KBG.
- Abgrenzung: Einkünfte aus Zeiten vor bzw. nach dem Bezugszeitraum lassen sich per Nachweis ausklammern (Frist: bis Ende des zweitfolgenden Kalenderjahres).
Gewerbe ruhend melden in der Karenz
Der wichtigste Hebel: Wird das Gewerbe vor Beginn des KBG-Bezugs ruhend gemeldet, bleiben die davor erzielten Einkünfte für die Zuverdienstgrenze außer Betracht. Die Mechanik — 3-Wochen-Anzeige an die Landeskammer (§93 GewO), SVS-Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung, rückwirkende Wirkung gegenüber der SVS bis 18 Monate, halbierte Grundumlage bei ganzjährigem Ruhen — steht im Detail auf Ruhend melden oder abmelden?
Wochengeld aus der SVS: Wer bekommt es — und wer nicht
SVS-Wochengeld (Werte 2026)
- Höhe: €72,18 pro Kalendertag (§102a GSVG, jährlich valorisiert)
- Dauer: 8 Wochen vor der Geburt + Entbindungstag + 8 Wochen danach (12 Wochen bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburt)
- Voraussetzung: Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung — die reine Unfallversicherung (€12,95/Monat) der Kleinstunternehmerin reicht NICHT
- Ersatzkraft-Regel: grundsätzlich braucht es eine Ersatzarbeitskraft (mind. 4 Tage oder 20 Stunden pro Woche) — mit drei gesetzlichen Ausnahmen, u. a. wenn die Tätigkeit ruht
- Alternative: Mutterschaftsbetriebshilfe statt Wochengeld — beides gleichzeitig geht nicht
- Trotz Ruhendmeldung: Anspruch bleibt, wenn davor 6 Monate durchgehend GSVG-krankenversichert
Deine SVS-Versicherung während der Karenz
- Kleinstunternehmerinnen-Ausnahme leichter: Während KBG-Bezug oder Kindererziehung ist der Antrag ohne die üblichen Zusatzvoraussetzungen möglich (§4 GSVG) — max. 48 Monate pro Kind (60 bei Mehrlingen), die Grenzen gelten anteilig pro Monat (€551,10 Einkünfte / €4.583,33 Umsatz, 2026). Der Unfallversicherungsschutz bleibt aufrecht.
- Krankenversichert bist du trotzdem: Während des KBG-Bezugs sind Mutter und Kind automatisch krankenversichert.
- Pension läuft weiter: Die ersten 48 Monate nach der Geburt zählen beitragsfrei als Kindererziehungszeiten (Beitragsgrundlage 2026: €2.468,01/Monat).
- Mutterschutz-Unterbrechung direkt bei der SVS: Bei rechtzeitiger Meldung ruht die Pflichtversicherung vier Monate — mit Wochengeld, PV-Teilversicherung und KV-Leistungsanspruch, wenn davor mind. 6 Monate GSVG-krankenversichert.
- Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld sind nicht gleichzeitig beziehbar.
Der Spezialfall: angestellt UND selbständig
Der häufigste Verwirrfall — dokumentiert in einem Forum-Thread, in dem die Fragestellerin bei SVS, AK und WKO anrief und nirgends eine vollständige Antwort bekam. Die Konstellation: 35-Stunden-Anstellung, nebenbei ein Gewerbe mit Kleinstunternehmerinnen-Ausnahme (nur Unfallversicherung). Die Auflösung:
- SVS-Wochengeld: nein — die Ausnahme nimmt sie genau aus der Krankenversicherung heraus, die den Anspruch begründet. Das ASVG-Wochengeld aus der Anstellung bekommt sie natürlich trotzdem. (Wären beide Versicherungen aufrecht: beides.)
- KBG: nichts extra angeben — die Behörde rechnet mit dem Steuerbescheid. Der Gewerbegewinn kann das einkommensabhängige KBG über die Günstigkeitsformel sogar erhöhen (Einkünfte × 0,62 + 4.000, geteilt durch 365; Deckel €80,12/Tag 2026).
- Gewerbe ein halbes Jahr stilllegen: ja — Ruhendmeldung vor Bezugsbeginn, dann zählen die Vor-Einkünfte nicht; nach der Wiederaufnahme gilt die Zuverdienstgrenze mit der 30-Prozent-Regel.
Häufige Fragen
Ich bin angestellt und habe nebenbei ein Gewerbe — bekomme ich Wochengeld auch von der SVS?
Nur wenn du in der SVS-Krankenversicherung pflichtversichert bist. Dann sogar doppelt: Wochengeld aus dem ASVG (Anstellung) UND aus dem GSVG (Gewerbe) sind nebeneinander möglich. Zahlst du bei der SVS nur die Unfallversicherung, gibt es kein SVS-Wochengeld — das ASVG-Wochengeld aus der Anstellung bleibt davon unberührt.
Ich zahle bei der SVS nur die Unfallversicherung — warum bekomme ich kein Wochengeld?
Weil das SVS-Wochengeld (72,18 € pro Tag, Wert 2026) eine Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung voraussetzt. Die Kleinstunternehmerinnen-Ausnahme nimmt dich genau davon aus — die verbleibende Unfallversicherung begründet keinen Anspruch.
Muss ich mein Gewerbe-Einkommen beim KBG-Antrag angeben — und erhöht es mein Kinderbetreuungsgeld?
Extra angeben musst du nichts — die Behörde rechnet mit dem Steuerbescheid. Beim einkommensabhängigen KBG gilt eine Günstigkeitsrechnung: 80 Prozent des Wochengeldes oder die Steuerbescheid-Formel (Einkünfte × 0,62 + 4.000, geteilt durch 365) — der höhere Wert zählt, gedeckelt mit 80,12 € pro Tag (2026). Gewerbegewinn kann das KBG also anheben.
Kann ich mein Gewerbe für das erste Halbjahr stilllegen und danach wieder Einkünfte erzielen?
Ja. Wird das Gewerbe vor Beginn des KBG-Bezugs ruhend gemeldet, bleiben die davor erzielten Einkünfte für die Zuverdienstgrenze außer Betracht. Nach der Wiederaufnahme gilt die Grenze der gewählten Variante — selbständige Einkünfte zählen dabei mit 30 Prozent Zuschlag.
Wie viel darf ich mit dem Gewerbe neben dem Kinderbetreuungsgeld verdienen?
Beim einkommensabhängigen KBG 8.600 € pro Kalenderjahr (Wert ab 2025, gilt auch 2026), beim KBG-Konto 60 Prozent der Letzteinkünfte, mindestens 18.000 €. Selbständige Einkünfte werden für die Grenze um 30 Prozent erhöht. Bei Überschreiten ist nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen.
Was passiert mit meiner SVS-Versicherung und meiner Pension während der Karenz?
Während des KBG-Bezugs bist du automatisch krankenversichert, und die ersten 48 Monate nach der Geburt zählen beitragsfrei als Pensionsversicherungszeiten (Beitragsgrundlage 2026: 2.468,01 €/Monat). Läuft das Gewerbe weiter, kannst du während KBG-Bezug oder Kindererziehung die Kleinstunternehmerinnen-Ausnahme ohne die üblichen Zusatzvoraussetzungen beantragen.
Quellen
- oesterreich.gv.at — Zuverdienst beim einkommensabhängigen KBG (€8.600, Einschleifregelung)
- Dachverband SV — Zuverdienstgrenze KBG-Konto (€18.000 bzw. 60 Prozent)
- WKO — KBG: Einkunftsarten & Zuverdienst (30-Prozent-Zuschlag, Ruhendmeldung, Abgrenzung)
- WKO — KBG für Selbständige (automatische KV, Kindererziehungszeiten)
- WKO — Wochengeld für Selbständige (doppeltes Wochengeld ASVG + GSVG)
- SVS — Wochengeld & Mutterschaftsbetriebshilfe (€72,18, Voraussetzungen)
- SVS — Kleinunternehmer-Ausnahme (Karenz-Sonderregel, anteilige Grenzen)
- RIS: §8 KBGG · §102a GSVG · §4 GSVG · §93 GewO
Gilt für Österreich — Elterngeld, Minijob-Grenzen und andere Begriffe aus deutschen Ratgebern sind hier nicht anwendbar. Konto-Tagsätze (€41,14/€17,65) laut BKA/oesterreich.gv.at, Seitenstand Jänner 2026, abgerufen August 2026.