Verf 24 ausfüllen: der österreichische Fragebogen zur Betriebseröffnung, Feld für Feld
Die drei Felder, bei denen es sich lohnt, langsam zu lesen
| Feld im Formular | Was es auslöst |
|---|---|
| „Der voraussichtliche Gewinn beträgt im Eröffnungsjahr / im Folgejahr“ | Die Einkommensteuer-Vorauszahlung. Im Eröffnungsjahr gibt es kein letztveranlagtes Jahr, an das die Berechnung anknüpfen könnte — deine Schätzung ist die einzige Grundlage |
| „… ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtigt ist“ | Mindestens fünf Kalenderjahre Bindung — und danach läuft der Verzicht ohne ausdrücklichen Widerruf weiter |
| „Beginn der Berufsausübung/Tätigkeit am“ | Startet die Monatsfrist und bestimmt das erste Veranlagungsjahr |
Was die Gewinnschätzung auslöst
§ 45 EStG berechnet die Vorauszahlung aus der „Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr“. Genau die gibt es im ersten Jahr nicht. Deshalb ist dieses eine Feld folgenreicher als alle anderen — und deshalb spricht die Wirtschaftskammer dort von einer „seriös angestellten Schätzung“.
- Zu hoch geschätzt: Die Vorauszahlung wird zu hoch festgesetzt und ist quartalsweise zu zahlen; das Geld ist bis zur Veranlagung gebunden. Ein Herabsetzungsantrag ist bis 30. September möglich.
- Zu niedrig geschätzt: Die Vorauszahlungen bleiben niedrig, die Differenz wird bei der Veranlagung nachgefordert, und die Vorauszahlung des Folgejahres steigt gemäß der Erhöhungsstaffel (4 Prozent im ersten späteren Jahr, dann jeweils 5 Prozent) mit.
| Regel aus § 45 EStG | Wert |
|---|---|
| Kleine Vorauszahlungen werden mit null festgesetzt | unter 300 Euro im Jahr |
| Zahlungstermine, je ein Viertel | 15.2. · 15.5. · 15.8. · 15.11. |
| Herabsetzungsantrag für das laufende Jahr | bis 30. September |
Zwei Felder, die es im Verf 24 gar nicht gibt
Viele Anleitungen erklären, wie man sie ankreuzt. Wir haben alle Formularfelder des Originals durchgesehen — diese beiden existieren nicht:
| Behauptetes Feld | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| „Ist- oder Sollbesteuerung ankreuzen“ | Ergibt sich kraft Gesetzes aus § 17 Abs 2 UStG — Istbesteuerung für nicht Buchführungspflichtige; Sollbesteuerung nur auf Antrag, und der ist nicht Teil dieses Formulars |
| „Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz ankreuzen“ | Das Formular fragt nur nach dem Wirtschaftsjahr und der Firmenbucheintragung. Die Gewinnermittlungsart folgt aus der Rechnungslegungspflicht nach dem UGB, nicht aus einem Kreuz |
Das Kreuz mit der längsten Wirkung: der Regelbesteuerungsantrag
Das Formular fragt nur, ob ein Antrag „beabsichtigt“ ist. Der Verzicht selbst ist eine eigene schriftliche Erklärung — das Formular U 12. Und dessen Eingabezeile lautet wörtlich: „Ich verzichte auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr ____“.
- Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre — nicht genau fünf.
- Nach Ablauf läuft er weiter, wenn man ihn nicht ausdrücklich widerruft. Und der Widerruf wirkt nur ab Beginn eines Kalenderjahres und ist bis spätestens 31. Jänner einzubringen. Ein verpasstes Datum kostet ein weiteres volles Jahr.
- Es gibt keine unterjährige Wirkung: Das U 12 kennt nur ein Jahresfeld, kein Datumsfeld. Wer im Mai gründet und das Eröffnungsjahr einträgt, verzichtet für dieses ganze Kalenderjahr — was praktisch dasselbe ist, weil vor Tätigkeitsbeginn keine Umsätze anfielen.
Ob sich der Verzicht überhaupt lohnt, ist eine andere Frage als die, was das Kreuz auslöst. Sie steht auf Kleingewerbe: die echten Grenzen.
Fristen auf einen Blick
| Was | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anzeige der Betriebseröffnung | binnen einem Monat ab Beginn der Tätigkeit | § 121 BAO |
| Was überhaupt anzuzeigen ist | Begründung oder Aufgabe des Betriebs | § 120 Abs 2 BAO |
| Einkommensteuer-Vorauszahlungen | 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11. | § 45 Abs 2 EStG |
| Herabsetzungsantrag | bis 30. September | § 45 Abs 3 EStG |
| Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung erklären | bis zur Rechtskraft des Bescheides | § 6 Abs 3 UStG |
| Widerruf des Verzichts | bis 31. Jänner | § 6 Abs 3 UStG, U 12 |
| Umsatzsteuervoranmeldung | 15. des zweitfolgenden Monats | § 21 Abs 1 UStG |
| Quartals- statt Monats-Voranmeldung | Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro | § 21 Abs 2 UStG |
Was passiert, wenn man die Frist versäumt
Hier wird oft mit Strafen argumentiert, und der Gesetzestext ist präziser als der Schrecken. § 51 Abs 1 lit a FinStrG erfasst, wer „vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt“; die Geldstrafe reicht bis 5.000 Euro.
Der Fragebogen heißt in FinanzOnline anders
Wer in FinanzOnline nach „Verf 24“ oder „Fragebogen zur Betriebseröffnung“ sucht, findet nichts — die Begriffe kommen dort nicht vor. Die Fragen stecken unter „Erklärungswechsel“. Daneben gibt es das Formular als PDF zum Ausfüllen, eine barrierefreie Fassung und die Papierform zum Bestellen.
Was wir nicht sicher wissen
- Wann nimmt die Behörde Vorsatz an? Der Gesetzeswortlaut gibt dafür kein Kriterium her, und wir haben keine veröffentlichte Verwaltungspraxis dazu gefunden.
- Sind Papier- und Online-Fassung wirklich inhaltsgleich? Die Wirtschaftskammer schreibt das so. Beim Feldvergleich fanden wir Abweichungen — online wird beim Regelbesteuerungsantrag etwa eine Jahreszahl statt eines Ja/Nein abgefragt. Verlass dich auf die Fassung, die du tatsächlich ausfüllst.
- Das Formular trägt Alterungsspuren. Die Fußzeile nennt eine ältere Version, und die eingebettete Finanzamtsliste führt noch Ämter, die es seit der Reform nicht mehr gibt — Adressat ist heute das Finanzamt Österreich. An den Betragsgrenzen ändert das nichts, aber es erklärt Verwirrung beim Ausfüllen.
Häufige Fragen
Was ist der Verf 24?
Der Fragebogen zur Betriebseröffnung für natürliche Personen. Mit ihm meldest du dem Finanzamt, dass du eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit begonnen hast. Für eine GmbH ist es der Verf 15, für Personengesellschaften der Verf 16 — das falsche Formular führt zu einer Rückfrage, während die Frist weiterläuft.
Bis wann muss ich den Verf 24 einreichen?
Binnen einem Monat. § 121 BAO sagt wörtlich „binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses“. Maßgeblich ist der Beginn der Tätigkeit, nicht das Datum der Gewerbeanmeldung — die beiden fallen oft auseinander.
Ich finde den Verf 24 in FinanzOnline nicht — wo ist er?
Unter „Erklärungswechsel“. Die Begriffe „Verf 24“ oder „Fragebogen zur Betriebseröffnung“ kommen in FinanzOnline nicht vor; die Fragen stecken dort unter diesem anderen Namen. Wer nach dem Formularnamen sucht, findet nichts und hält das System für kaputt.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Die Anzeigepflicht bleibt bestehen und ist nachzuholen. Eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit a FinStrG — Geldstrafe bis 5.000 Euro — setzt nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich Vorsatz voraus. Bloßes Vergessen erfüllt diesen Tatbestand nicht.
Welches Feld hat die größten Folgen?
Der voraussichtliche Gewinn. § 45 EStG bemisst die Einkommensteuer-Vorauszahlung am letztveranlagten Kalenderjahr — im Eröffnungsjahr gibt es keines. Deine Schätzung ist damit die einzige Grundlage, die das Finanzamt hat.
Kann ich eine zu hohe Vorauszahlung wieder senken?
Ja, mit einem Herabsetzungsantrag. Nach § 45 Abs 3 EStG darf das Finanzamt die Vorauszahlung für das laufende Jahr nach dem 30. September nicht mehr von sich aus ändern — außer aufgrund eines Antrags, der bis zum 30. September gestellt wurde. Vorauszahlungen unter 300 Euro im Jahr werden ohnehin mit null festgesetzt.
Wo trage ich mein Gehalt aus dem Angestelltenjob ein?
In der Zeile „Arbeitsverhältnis/Pension“ unter den Einkünften neben der selbständigen Tätigkeit — und nur dort. Das Finanzamt prüft daran, ob eine Pflichtveranlagung entsteht; überschreitest du die Grenzen voraussichtlich, wird die Steuernummer mit dem Signal E zugeteilt.
Was löst das Kreuz beim Regelbesteuerungsantrag aus?
Es kündigt den Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung an. Der Verzicht selbst ist die schriftliche Erklärung mit dem Formular U 12 — und er bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Nach Ablauf läuft er ohne ausdrücklichen Widerruf einfach weiter.
Wie komme ich aus der Regelbesteuerung wieder heraus?
Durch ausdrücklichen Widerruf, und der hat eine kurze Frist: nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres, einzubringen bis spätestens 31. Jänner dieses Jahres. Wer das Datum verpasst, bleibt ein weiteres volles Jahr in der Regelbesteuerung.
Wirkt der Verzicht mitten im Jahr, wenn ich mitten im Jahr gründe?
Nein — eine unterjährige Wirkung gibt es nicht. Das Formular U 12 fragt „ab dem Kalenderjahr“ und kennt gar kein Datumsfeld. Da vor Tätigkeitsbeginn ohnehin keine Umsätze anfallen, erfasst der Verzicht für das Eröffnungsjahr faktisch alle deine Umsätze dieses Jahres.
Muss ich Ist- oder Sollbesteuerung ankreuzen?
Dieses Feld gibt es im Verf 24 nicht — entgegen dem, was viele Anleitungen schreiben. Die Istbesteuerung ergibt sich kraft Gesetzes aus § 17 Abs 2 UStG; die Sollbesteuerung gibt es nur auf Antrag, und der ist nicht Teil dieses Formulars.
Wo kreuze ich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz an?
Gar nicht — auch dieses Feld existiert im Verf 24 nicht. Das Formular fragt nur nach dem Wirtschaftsjahr und der Firmenbucheintragung. Die Gewinnermittlungsart folgt aus der Rechnungslegungspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch, nicht aus einem Kreuz.
Bekomme ich automatisch eine UID-Nummer?
Regelbesteuerte ja, die wird von Amts wegen erteilt. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer ohne Verzicht bekommen sie nicht automatisch — dafür braucht es das Formular U 15.
Quellen
- BMF — Formular Verf 24 (Fragebogen zur Betriebseröffnung, Original)
- BMF — Formular U 12 (Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung, Version 22.01.2025)
- RIS — § 121 BAO (Monatsfrist für die Anzeige)
- RIS — § 120 BAO (was anzuzeigen ist)
- RIS — § 45 EStG (Vorauszahlungen, Termine, Herabsetzung)
- RIS — § 6 UStG (Kleinunternehmerbefreiung, Verzicht, Widerruf)
- RIS — § 21 UStG (Voranmeldung, Quartalsgrenze)
- RIS — Finanzstrafgesetz (§ 51: Finanzordnungswidrigkeit, nur bei Vorsatz)
- WKO — Fragebogen zur Betriebseröffnung (Ausfüllhilfe, Signal E, Schätzmethode)