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Ist Elektroinstallation in Österreich ein eigenes Gewerbe?

§ 94 Z 16 · § 106 GewO · BGBl. II Nr. 41/2003   An RIS, Netzbedingungen und Judikatur geprüft: 27. September 2026
Die kurze Antwort Nein: Die Installation elektrischer Starkstromanlagen ist das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO); ein Gewerbe „Elektroinstallation“ steht nicht in der Gewerbeordnung. Als Starkstrom gilt nach § 106 Abs 2 GewO alles über 42 Volt oder 100 Watt, darunter alles, dessen Stromquelle Starkstrom führt. Und weil Elektrotechnik ein Zuverlässigkeitsgewerbe ist, darf die Arbeit erst mit Rechtskraft des Bescheids beginnen (§ 95 Abs 1 GewO).

Warum gibt es kein Gewerbe „Elektroinstallation“?

§ 94 GewO 1994 zählt die reglementierten Gewerbe auf. Unter Z 16 steht schlicht „Elektrotechnik“ — ohne den Zusatz „Handwerk“, den etwa die Fleischer tragen. Die elektro-nahen Nachbarn heißen Kommunikationselektronik (Z 39) und Mechatroniker (Z 49). Einen Eintrag „Elektroinstallation“ gibt es nicht: Die Installation ist nach § 106 Abs 1 Z 1 GewO der Kern der Elektrotechnik.

Den Namen gab es trotzdem einmal. Die Übergangsbestimmung § 376 Z 32a GewO hält fest, was aus ihm wurde:

„Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 29/1993 erlangte Konzessionen für die Ausübung des Gewerbes der Elektroinstallation der Unterstufe gelten als Bewilligungen für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechniker gemäß § 127 Z 9.“

„§ 127 Z 9“ verweist auf die Zählung der früheren Gewerbeordnung 1973. Wer eine solche Konzession hält, hält also eine Elektrotechnik-Berechtigung. Als eigenes Gewerbe anmelden lässt sich „Elektroinstallation“ heute nicht.

Was umfasst das Gewerbe Elektrotechnik?

§ 106 Abs 1 GewO nennt vier Tätigkeiten, für die es die Gewerbeberechtigung Elektrotechnik braucht:

Was als Starkstrom gilt, legt Abs 2 selbst fest — und hier liegt die Grenze, nach der die meisten fragen:

„Als elektrische Starkstromanlagen und -einrichtungen im Sinne des Abs. 1 gelten 1. Anlagen und Einrichtungen für Spannungen über 42 Volt oder Leistungen über 100 Watt; 2. Anlagen und Einrichtungen für geringere Spannungen oder Leistungen, wenn die Stromquelle Starkstrom führt.“

Dazu kommen ein Recht und eine Pflicht. Wer zur Elektrotechnik berechtigt ist, darf nach Abs 3 auch elektrische Betriebsmittel instand halten und instand setzen, „unbeschadet der Rechte anderer Gewerbetreibender“. Und bei Alarmanlagen dürfen nur Arbeitnehmer mit der nötigen Zuverlässigkeit und Eignung eingesetzt werden (Abs 4); ihr Verzeichnis geht binnen einer Woche an die Sicherheitsbehörde, jede beabsichtigte Änderung ebenso (Abs 5).

Was geht ohne Elektrotechnik-Berechtigung?

Unterhalb der Starkstrom-Grenze und rund um die eigentliche Installation gibt es freie Gewerbe. Die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe (Stand 9. September 2026) führt unter anderem die folgenden — die Tabelle stellt sie neben das, was reglementiert bleibt:

Tätigkeit Einordnung Fundstelle
Installation über 42 Volt oder 100 Watt — oder darunter, wenn die Stromquelle Starkstrom führt Elektrotechnik (reglementiert) § 106 Abs 1 Z 1 und Abs 2 GewO
Installation bis 42 Volt und 100 Watt, wenn die Stromquelle keinen Starkstrom führt freies Gewerbe Liste der freien Gewerbe
Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne Anschlussarbeiten freies Gewerbe Liste der freien Gewerbe
Verlegung von Elektroinstallationsrohren und Kabelwannen freies Gewerbe Liste der freien Gewerbe
Errichtung von Blitzschutz-, Alarm- und Brandmeldeanlagen Elektrotechnik (reglementiert) § 106 Abs 1 Z 2 bis 4 GewO

Die Liste ist eine gemeinsame Übersicht von Wirtschaftsministerium, Ländern und Wirtschaftskammer, kein Gesetz; sie steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Entscheidungen der zuständigen Behörden. Beim Photovoltaik-Eintrag steckt die Grenze im Wortlaut: Die Montage ist frei, die Anschlussarbeiten gehören nicht dazu.

Welche Wege führen zur Berechtigung?

Welche Belege als Befähigungsnachweis gelten, regelt die Elektrotechnikzugangs-Verordnung (BGBl. II Nr. 41/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 149/2023), erlassen auf Grund von § 18 Abs 1 GewO. Ihr § 1 Abs 1 nennt neun Wege zum unbeschränkten Gewerbe:

Weg Was nachzuweisen ist § 1 Abs 1
Befähigungsprüfung Zeugnis über die bestandene Befähigungsprüfung Z 1
Studium Studienrichtung Elektrotechnik oder einschlägiger FH-Studiengang, Unternehmerprüfung, beide Lehrgänge, mindestens ein Jahr fachliche Tätigkeit Z 2
HTL berufsbildende höhere Schule mit elektrotechnischem Schwerpunkt, Unternehmerprüfung, beide Lehrgänge, mindestens eineinhalb Jahre fachliche Tätigkeit Z 3
Werkmeisterschule Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten Hochspannungstechnik, Unternehmerprüfung, beide Lehrgänge, mindestens zwei Jahre fachliche Tätigkeit Z 4
Selbständig sechs Jahre einschlägig als Selbständiger oder Betriebsleiter Z 5
Ausbildung und Leitung drei Jahre als Selbständiger oder Betriebsleiter nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung, vier Jahre nach einer mindestens zweijährigen Z 6, Z 7
Angestellt, dann selbständig drei Jahre selbständig nach mindestens fünf Jahren einschlägig unselbständig Z 8
Leitende Stellung fünf Jahre in leitender Stellung, davon drei mit technischen Aufgaben und Verantwortung für eine Abteilung, nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung Z 9

Die Zeiten der Wege Z 5 bis Z 9 müssen ununterbrochen sein. Als Ausbildung zählen dort ein Elektrotechnik-Studium, die HTL, eine Lehre mit Schwerpunkt elektrische Energietechnik oder eine andere Schule mit diesem Schwerpunkt (§ 1 Abs 3). Die beiden Lehrgänge legt die Verordnung selbst fest: einen über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften mit mindestens 34 Lehrstunden (Anlage 1) und einen über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen mit mindestens 120 Lehrstunden (Anlage 2). Die Unternehmerprüfung entfällt für Absolventen einer HTL (§ 8 Abs 2 Z 2a Unternehmerprüfungsordnung).

„Fachliche Tätigkeit“ ist ein definierter Begriff: eine Tätigkeit, die geeignet ist, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Gewerbes erforderlich sind (§ 18 Abs 3 GewO). Und zwei Fristen laufen mit: Die Tätigkeiten der Wege Z 5 und Z 8 dürfen bei Einlangen der Anmeldung nicht vor mehr als zehn Jahren geendet haben (§ 1 Abs 2). Das Zeugnis über den Sicherheitslehrgang, der Praxisnachweis und die Befähigungsprüfung zählen nicht mehr, wenn man seither zehn Jahre lang keine Elektrotechnik-Tätigkeit ausgeübt hat (§ 5 der Verordnung).

Die Praxis ist der Engpass, nicht die Schule. Das LVwG Steiermark bestätigte am 10. Oktober 2023 die Untersagung des Gewerbes „Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen“ bei einem HTL-Absolventen. HTL-Zeugnis und Sicherheitslehrgang lagen vor, die Unternehmerprüfung war entfallen — es fehlte der Nachweis der eineinhalb Jahre fachlicher Tätigkeit.

Was verlangt die Befähigungsprüfung?

Die Prüfung regelt die Elektrotechnik-Befähigungsprüfungsordnung, eine Verordnung der Bundesinnung, in Kraft seit 1. Juli 2022. Sie besteht aus fünf Modulen, die getrennt beurteilt werden (§ 3 Abs 1):

Antreten darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (WKO, Bundesinnung). Welche Module durch eine Ausbildung ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest (WKO, Zugang zum Gewerbe). Für den ersten und zweiten Antritt entfällt die Pflicht, Prüfungsgebühren zu zahlen; der Bund ersetzt den Wirtschaftskammern die Einnahmen (Art. 14 § 1 BGBl. I Nr. 152/2023; Einzelheiten auf der Seite zu den Kosten der Gewerbeanmeldung). Die Vorbereitung kostet trotzdem: Das WIFI Wien verlangt für den Kurs zum fachtechnischen Teil (460 Lehreinheiten) 6.285,00 Euro, Termin Jänner bis Mai 2027 (Kursseite des WIFI Wien, abgerufen am 27. September 2026).

Gibt es die Berechtigung auch eingeschränkt?

Ja. Die Einschränkungen stehen nicht in § 106, sondern in der Zugangsverordnung. Sie senken die Anforderungen dort, wo ein Teil der Tätigkeiten wegfällt:

Einschränkung Was sich ändert Fundstelle
unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen Bei den Wegen Z 2 bis 4 entfällt der Alarmanlagen-Lehrgang (Anlage 2), bei Z 5 bis 9 die Praxis mit Alarmanlagen § 2 der Verordnung
beschränkt auf Nennspannungen bis 42 Volt oder Leistungen bis 100 Watt zusätzlicher Weg: Lehrabschluss im Lehrberuf Elektrotechnik oder einem verwandten Lehrberuf, Sicherheitslehrgang (Anlage 1), mindestens zwei Jahre fachliche Tätigkeit § 3 der Verordnung
eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen Bei Z 2 bis 4 entfällt der Sicherheitslehrgang (Anlage 1); zusätzlich Zugang über den Befähigungsnachweis als Mechatroniker (Maschinen- und Fertigungstechnik oder Büro- und EDV-Systemtechnik), Kommunikationselektroniker oder Schlosser, oder über bestimmte Lehrabschlüsse samt Unternehmerprüfung und zwei Jahren fachlicher Tätigkeit — jeweils mit dem Alarmanlagen-Lehrgang § 4 der Verordnung

Wer eingeschränkt berechtigt ist, muss das auch sagen: Nach den Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik ist der eingeschränkte Umfang im Geschäftsverkehr anzuführen (§ 6 Z 1, BGBl. II Nr. 12/2014).

Was, wenn ich keinen dieser Belege habe?

Dann bleiben drei Türen, alle in der Gewerbeordnung selbst:

Weg Wie es funktioniert Grundlage
Individuelle Befähigung Die Behörde stellt fest, dass die nachgewiesenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für das Gewerbe ausreichen — und spricht sie auf Teiltätigkeiten beschränkt aus, wenn sie nur dafür reichen. § 19 GewO
Gewerberechtlicher Geschäftsführer Eine Person mit Befähigungsnachweis übernimmt die fachliche Verantwortung. Bei einer GmbH muss sie dem vertretungsbefugten Organ angehören oder mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit voll versicherungspflichtig im Betrieb beschäftigt sein. Bei der Elektrotechnik ist ihre Bestellung genehmigungspflichtig, nicht bloß anzuzeigen. § 39 GewO, § 95 Abs 2 GewO
Anerkennung aus EU oder EWR Der Landeshauptmann erkennt auf Antrag die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Staat mit Bescheid als Befähigungsnachweis an, wenn Art und Dauer der dazu erlassenen Verordnung entsprechen. § 373c GewO

Auch die individuelle Befähigung wird an der Verordnung gemessen: Im Fall des LVwG Steiermark konnte sie gerade deshalb nicht festgestellt werden, weil die eineinhalb Jahre fachlicher Tätigkeit fehlten.

Darf ich nach der Anmeldung sofort loslegen?

Nein. Elektrotechnik gehört zu den dreizehn Gewerben, bei denen die Behörde vorab die Zuverlässigkeit prüft — § 95 Abs 1 GewO nennt § 94 Z 16 ausdrücklich. Der entscheidende Satz lautet: „Mit der Gewerbeausübung darf der Anmelder erst mit der Rechtskraft des Bescheides gemäß § 340 beginnen.“ Wer vorher installiert, übt das Gewerbe ohne Berechtigung aus. Mehr dazu auf der Seite zu den Zuverlässigkeitsgewerben.

Was dürfen andere Gewerbe an Elektroarbeiten?

Einige Nachbargewerbe haben in § 150 GewO ausdrücklich ein Stück Elektro mitbekommen, jeweils „unbeschadet der Rechte“ der Elektrotechniker:

Gewerbe Was es an Strom darf Fundstelle
Kälte- und Klimatechnik (§ 94 Z 37) selbst hergestellte Maschinen und Anlagen sowie selbst errichtete Anlagen an bestehende und ausreichend dimensionierte Stromversorgungsleitungen anschließen § 150 Abs 9
alle Mechatroniker-Gewerbe (§ 94 Z 49) dasselbe Anschlussrecht § 150 Abs 15
Heizungstechnik; Lüftungstechnik (§ 94 Z 31) die notwendigen Wasser- und Gasanschlüsse und die Tätigkeiten der Kälte- und Klimatechnik; ein eigenes Recht zum Stromanschluss nennt der Absatz nicht § 150 Abs 8
Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25) kein Recht zum Stromanschluss in § 150 § 150

Für alle übrigen Gewerbe gilt § 32 GewO. Nach Abs 1 Z 9 darf man einen Gesamtauftrag übernehmen, wenn ein wichtiger Teil davon dem eigenen Gewerbe zukommt — die Elektroarbeiten muss dann aber ein befugter Gewerbetreibender ausführen. Nach Abs 1 Z 11 sind einfache Tätigkeiten reglementierter Gewerbe erlaubt, und § 31 Abs 1 GewO zieht dafür eine Grenze:

„Als einfache Tätigkeiten gelten jedenfalls nicht die für ein Gewerbe typischen Kerntätigkeiten, welche die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen voraussetzen.“

Unsere Einordnung, aus dem Wortlaut und nicht aus der Judikatur: Die Installation von Starkstromanlagen ist der Kern des § 106 — als „einfache Tätigkeit“ lässt sie sich deshalb kaum begründen.

Daneben erlaubt § 32 Abs 1a ergänzende Leistungen anderer Gewerbe, wenn sie die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, mit zwei Obergrenzen:

„Dabei dürfen die ergänzenden Leistungen insgesamt bis zu 30 vH des im Wirtschaftsjahr vom Gewerbetreibenden erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen. Innerhalb dieser Grenze dürfen auch ergänzende Leistungen reglementierter Gewerbe erbracht werden, wenn sie im Fall von Zielschuldverhältnissen bis zur Abnahme durch den Auftraggeber oder im Fall von Dauerschuldverhältnissen bis zur Kündigung der ergänzten eigenen Leistungen beauftragt werden und sie außerdem bis zu 15 vH der gesamten Leistung ausmachen.“

Soweit es die Sicherheit erfordert, müssen sich die Betriebe dabei nach Abs 2 „entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte“ bedienen. Die Bundesinnung der Elektrotechniker liest den Spielraum eng: Nach ihrem Merkblatt zum Nebenrecht dürfen Betriebe ohne Elektrotechnik-Berechtigung nur Leistungen an steckerfertigen elektrischen Betriebsmitteln erbringen und Geräte an bestehende, ausreichend dimensionierte Stromversorgungsleitungen anschließen; Prüfungen elektrischer Anlagen sind ausgenommen. Das ist die Lesart der Interessenvertretung, kein Gesetzestext.

Was gilt für Arbeiten im eigenen Haus?

Die Gewerbeordnung regelt nur, wer gewerbsmäßig installieren darf. So sagt es auch § 12 Abs 1 ETG 1992: Die Befugnis zur gewerbsmäßigen Herstellung, Änderung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen „richtet sich nach den gewerberechtlichen Vorschriften“. Für alle anderen gilt Abs 2:

„Die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln ist nur solchen Personen gestattet, welche die hiezu erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder die Arbeit wenigstens unter der Aufsicht solcher Personen durchführen.“

Ein Verbot für Laien ist das nicht, ein Freibrief auch nicht. Wer ohne diese Berechtigung eine Anlage errichtet, ändert oder instand hält, begeht nach § 17 Abs 1 Z 3 lit d ETG eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis 7.260 Euro. Unabhängig davon muss jede Niederspannungsanlage vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden (§ 6 ETV 2020).

Braucht es zusätzlich eine Eintragung beim Netzbetreiber?

Ein „Installateurverzeichnis“ haben wir weder in der Gewerbeordnung noch im ETG 1992 oder in der ETV 2020 gefunden. Belegt ist, was die Netzbetreiber selbst verlangen — hier am Beispiel von zwei großen:

Die übrigen Netzbetreiber haben wir nicht einzeln geprüft. Den Inhalt der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz legt nach dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz die E-Control per Verordnung fest (§ 93 ElWG); ob diese Verordnung schon gilt, haben wir nicht geprüft.

Was droht bei Elektroinstallation ohne Berechtigung?

Tatbestand Geldstrafe bis Fundstelle
ein Gewerbe ausüben, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben 3.600 Euro § 366 Abs 1 Z 1 GewO
eine elektrische Anlage errichten, instand halten oder ändern, ohne nach § 12 ETG dazu berechtigt zu sein 7.260 Euro § 17 Abs 1 Z 3 lit d ETG
eine elektrische Anlage entgegen der ETV 2020 betreiben, verwenden, errichten, ändern oder instand halten 25.435 Euro § 17 Abs 1 Z 1 lit g ETG

„Ausüben“ beginnt früher als der erste Handgriff: Nach § 1 Abs 4 GewO wird das Anbieten einer gewerblichen Tätigkeit „an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen“ der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten. Eine Website oder ein Inserat kann dafür genügen.

Wie genau die Behörde den Vorwurf fassen muss, zeigen zwei aufgehobene Strafen. Das LVwG Niederösterreich hob am 27. Mai 2019 eine Strafe von 750 Euro wegen unbefugter Elektrotechnik auf: Die Behörde hatte sich nur auf den Homepage-Satz „Elektroinstallationen im Stark- und Schwachstrombereich“ gestützt, und „aus diesem Wortlaut lässt sich aber ein ‚Anbieten‘ einer Tätigkeit nicht ableiten“. Das LVwG Tirol hob am 4. Dezember 2023 eine Strafe von 600 Euro für mehrere Arbeiten auf, darunter Elektroinstallation, weil der Spruch nur die Arbeiten aufzählte, statt das konkrete Gewerbe zu benennen. Beide Verfahren scheiterten an der Formulierung des Tatvorwurfs — keines der beiden Gerichte hat gesagt, dass man ohne Berechtigung installieren darf. Ein bestätigtes Straferkenntnis zur Elektroinstallation haben wir in der gelesenen Judikatur nicht gefunden; das heißt nicht, dass es keines gibt.

Wie viele Elektrotechnik-Betriebe gibt es?

Laut dem Marktcheck Elektrotechnik gab es im GISA-Snapshot September 2026 österreichweit 11.317 aktive Elektrotechnik-Standorte (Daten: GISA via data.gv.at, CC-BY 4.0). Gemessen an der Bevölkerung ist die Dichte in Salzburg am höchsten und in Wien am niedrigsten:

Bundesland aktive Standorte je 10.000 Einwohner
Salzburg 963 16,8
Burgenland 449 14,9
Niederösterreich 2.509 14,5
Kärnten 800 14,0
Steiermark 1.634 12,8
Oberösterreich 1.901 12,4
Tirol 935 12,0
Vorarlberg 454 11,0
Wien 1.672 8,2

In Wien sind es 1.672 Standorte oder 8,19 je 10.000 Einwohner. Der typische Wiener Betrieb ist 13 Jahre alt (Median); 763 Standorte führen Einzelunternehmer, 909 eingetragene Gesellschaften. Die Zahlen gelten für den genannten Snapshot; der Marktcheck rechnet sie jeden Monat neu.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich ein Gewerbe „Elektroinstallation“?

Nein. § 94 GewO 1994 zählt die reglementierten Gewerbe auf, und unter Z 16 heißt es „Elektrotechnik“. Die Installation elektrischer Starkstromanlagen ist nach § 106 Abs 1 Z 1 GewO Teil dieses Gewerbes. Konzessionen für die frühere „Elektroinstallation der Unterstufe“, die beim Inkrafttreten der Novelle BGBl. Nr. 29/1993 bestanden, gelten nach § 376 Z 32a GewO als Bewilligungen für das Gewerbe der Elektrotechniker.

Brauche ich für Elektroinstallationen eine Meisterprüfung?

Nein. Elektrotechnik steht in § 94 Z 16 GewO ohne den Zusatz „Handwerk“, und ihr Befähigungsnachweis ist eine Befähigungsprüfung mit fünf Modulen, keine Meisterprüfung. Die Elektrotechnikzugangs-Verordnung (BGBl. II Nr. 41/2003) nennt daneben acht weitere Belege, etwa ein Elektrotechnik-Studium oder eine HTL, jeweils mit fachlicher Praxis und zwei Lehrgängen.

Reicht eine HTL-Matura für das Elektrotechnik-Gewerbe?

Nicht allein. § 1 Abs 1 Z 3 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung verlangt zur HTL mit elektrotechnischem Schwerpunkt den Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften, den Lehrgang über Alarmanlagen und mindestens eineinhalb Jahre fachliche Tätigkeit; die Unternehmerprüfung entfällt für HTL-Absolventen (§ 8 Abs 2 Z 2a Unternehmerprüfungsordnung). Wer die Errichtung von Alarmanlagen ausschließt, braucht den zweiten Lehrgang nicht (§ 2 der Verordnung). Das LVwG Steiermark bestätigte 2023 eine Untersagung, weil genau die eineinhalb Jahre nicht belegt waren.

Darf ich mit einer Elektriker-Lehre selbständig installieren?

Nur eingeschränkt, oder mit mehr Praxis. Lehrabschluss im Lehrberuf Elektrotechnik, der Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften und zwei Jahre fachliche Tätigkeit öffnen nach § 3 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung ein Gewerbe, das auf Nennspannungen bis 42 Volt oder Leistungen bis 100 Watt beschränkt ist. Für das volle Gewerbe braucht es die Befähigungsprüfung oder einen anderen Beleg nach § 1 der Verordnung, etwa drei Jahre ununterbrochen als Selbständiger oder Betriebsleiter nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung im Sinn des § 1 Abs 3, zum Beispiel einer Lehre mit Schwerpunkt elektrische Energietechnik.

Was darf ich ohne Elektrotechnik-Berechtigung?

Die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe (Stand 9. September 2026) führt unter anderem die Installation bis 42 Volt und 100 Watt, wenn die Stromquelle keinen Starkstrom führt, die Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne Anschlussarbeiten und die Verlegung von Elektroinstallationsrohren und Kabelwannen. Im Nebenrecht nach § 32 GewO liest die Bundesinnung der Elektrotechniker den Spielraum eng: Leistungen an steckerfertigen Geräten und der Anschluss an bestehende, ausreichend dimensionierte Stromversorgungsleitungen.

Darf ich als Privatperson im eigenen Haus Elektroarbeiten machen?

Nur mit Fachkenntnis. § 12 Abs 2 ETG 1992 gestattet die nicht gewerbsmäßige Herstellung, Änderung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen nur Personen mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, oder unter der Aufsicht solcher Personen. Wer das missachtet, riskiert nach § 17 Abs 1 Z 3 lit d ETG eine Geldstrafe bis 7.260 Euro. Vor der ersten Inbetriebnahme ist jede Niederspannungsanlage zu prüfen (§ 6 ETV 2020).

Was droht, wenn ich ohne Berechtigung Elektroinstallationen anbiete?

Eine Geldstrafe bis 3.600 Euro nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO. Schon das Anbieten an einen größeren Kreis von Personen wird nach § 1 Abs 4 GewO der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten. Unabhängig davon ahndet § 17 ETG Arbeiten ohne Berechtigung und Verstöße gegen die ETV 2020 mit eigenen Strafrahmen, bis 7.260 beziehungsweise 25.435 Euro.

Was hier nicht steht

Quellen

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Zuletzt geprüft: 27. September 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Fassungen von GewO, Elektrotechnikzugangs-Verordnung und ETG 1992 im RIS.