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Gründungs-Navigator
Bis zu 5 Fragen — Staatsangehörigkeit, Aufenthalt, Tätigkeit, Qualifikation, Standort — und du bekommst eine Checkliste für deine Situation. Jeder Schritt verlinkt den ausführlichen Ratgeber, aus dem er stammt.
Frage 1 von 5
Deine Checkliste
Aus deinen Antworten gebaut. Orientierung, keine Rechtsberatung — jeder Schritt verlinkt den Ratgeber mit Paragrafen und Quellen.
- Aufenthalt: nichts zu tun
Als EU-/EWR-/Schweizer Bürger:in bist du bei der Gewerbeanmeldung Österreicher:innen gleichgestellt — kein Aufenthaltstitel nötig (für den Aufenthalt selbst genügt die Anmeldebescheinigung).
- Prüfe, ob dein Titel Selbständigkeit erlaubt
Titel wie die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus oder Daueraufenthalt – EU erlauben selbständige Erwerbstätigkeit. Gleich deinen genauen Titel in der Übersicht nachschlagen — verbindlich ist die Auskunft der Aufenthaltsbehörde.
- Kläre zuerst deine Arbeitsberechtigung
Die Gewerbeanmeldung setzt einen Aufenthaltstitel voraus, der selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Vergleiche deinen Titel mit der Übersicht — die verbindliche Antwort gibt die Aufenthaltsbehörde, kein Ratgeber.
- Plane zuerst deinen Aufenthaltstitel
Du brauchst voraussichtlich einen Aufenthaltstitel, der selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt, bevor du ein Gewerbe anmelden kannst. Starte mit der Orientierung, verbindlich ist die Primärquelle.
- Finde dein Gewerbe
Ob eine Tätigkeit ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ist, ist die wichtigste Weiche im Gewerberecht. Nutze den Gewerbe-Finder oder die Entscheidungshilfe.
- Kein Befähigungsnachweis nötig
Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis. Seit Februar 2026 geht die Anmeldung für Standardfälle per GISA-Express mit automatischer Bearbeitung — die Berechtigung kommt sofort digital.
- Kein Befähigungsnachweis nötig
Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis. Beachte: Für Drittstaatsangehörige läuft GISA-Express nicht automatisch (manuelle Prüfung) — melde über GISA/USP online oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde an.
- Befähigungsnachweis bereitlegen
Für ein reglementiertes Gewerbe legst du den Befähigungsnachweis mit der Anmeldung vor — welche Dokumente zählen, hängt vom Gewerbe ab.
- Starte das Anerkennungsverfahren
Für eine in EU/EWR oder der Schweiz erworbene Qualifikation hast du nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG) das Recht auf ein förmliches Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsverfahren. Erledige das vor der Anmeldung.
- Lass deine Qualifikation prüfen
Für eine außerhalb der EU/des EWR erworbene Qualifikation ist der empfohlene Weg die individuelle Befähigung (§ 19): Ausbildung und Praxis werden auf Gleichwertigkeit geprüft.
Individuelle Befähigung (§ 19)Welcher Weg passt — die Übersicht
- Wähle deinen Qualifikations-Weg
Drei Wege ohne formale Qualifikation: individuelle Befähigung (§ 19), die Befähigungsprüfung (Prüfungsgebühren seit 2023 vom Staat übernommen) oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39).
Individuelle Befähigung (§ 19)Geschäftsführer (§ 39)Alle 4 Wege
- Sammle deine Dokumente
Gültiger Lichtbildausweis; Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben; Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland, wenn du weniger als 5 Jahre in Österreich lebst.
- Melde dein Gewerbe an — € 0
Online über GISA (gisa.gv.at, rund um die Uhr) oder das USP, oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde deines Standorts. Die Anmeldung selbst ist kostenlos; bei vollständiger Anmeldung darfst du sofort loslegen (§ 345 GewO) — Ausnahme sind Zuverlässigkeitsgewerbe wie Sicherheitsgewerbe oder Bestattung, die erst die Genehmigung brauchen.
- Kenn die echten Kosten
Die Anmeldung ist kostenlos — aber Kurse, Sozialversicherung und anderes können Geld kosten. Die ehrliche Gesamtliste, mit dem, was vermeidbar ist.
- Prüfe deinen Wiener Markt
Konkurrenz-Dichte, Trend und Bezirksvergleich für Wien aus offiziellen GISA-Daten — kostenlos, ohne Anmeldung.
- Prüfe deinen regionalen Markt
Konkurrenz-Dichte und Trend für dein Bundesland aus offiziellen GISA-Daten — kostenlos, ohne Anmeldung.
Rechtlich verbindlich ist nur der Text der Gewerbeordnung 1994 (RIS); für Aufenthaltsfragen ist die Primärquelle migration.gv.at. Diese Seite erklärt; das Gesetz entscheidet.