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Gas- und Sanitärtechnik

Reglementiertes Gewerbe §94 Z.25

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Anmeldung € 0
Dauer 1–5 Werktage
Behörde Bezirksverwaltungsbehörde
Start Nach Bescheid
Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-08-11 7 von 10 Fragen verifiziert Marktzahlen GISA, Stand 2026-09 English version
Zuverlässigkeitsgewerbe — Bescheid vor Tätigkeitsbeginn nötig. Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft bei diesem Gewerbe die persönliche Zuverlässigkeit, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Nach der Anmeldung darf hier nicht sofort begonnen werden.

Auf einen Blick

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.25

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung

5 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Nein

erst nach dem Bescheid der Behörde

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE F43.22

Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimainstallation

Der Nachweis

Befähigungsprüfung Gas- und Sanitärtechnik (Installateur). Lehrabschluss als Installateur kann Module ersetzen. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Lehrabschluss Installations- und Gebäudetechnik
  • HTL einschlägig + Praxis
  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • Eintragung ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers
  • Sicherheitsvorschriften Gas (ÖVGW)
  • Haftpflichtversicherung empfohlen

Markt in Wien

5,95 Betriebe je 10.000 Einwohner Niedrige Dichte
+1,1 % Trend (Jul 25–Sep 26) Wachsend
8 von 20 Platz in der Dichte-Reihe alle erhobenen Gewerbe
Entwicklung der Betriebe Wien · saubere Monatsreihe ab Juli 2025
1.200 1.210 1.220 1.202 1.207 1.215 Jul 25Nov 25Apr 26Sep 26

1.2021.215 aktive Standorte. Davor wechselte GISA die Erhebung (Jahresbericht → Monatsbericht); diese Kurve zeigt nur die saubere Reihe danach.

Top-Bezirke: wo noch Platz ist Geringste Dichte je 10.000 Einwohner · Bezirke ab 20.000 Einwohnern
  1. Josefstadt 3,30
  2. Hietzing 3,89
  3. Donaustadt 4,16
  4. Simmering 4,81
  5. Döbling 4,86
Alle 23 Bezirke vergleichen
Wettbewerbsdichte in Wien Gas- und Sanitärtechnik je 10.000 Einwohner, alle 23 Bezirke
1., Innere Stadt — 15,74 je 10.000 Einwohner 2., Leopoldstadt — 5,96 je 10.000 Einwohner 3., Landstraße — 7,00 je 10.000 Einwohner 4., Wieden — 5,38 je 10.000 Einwohner 5., Margareten — 6,84 je 10.000 Einwohner 6., Mariahilf — 8,37 je 10.000 Einwohner 7., Neubau — 5,42 je 10.000 Einwohner 8., Josefstadt — 3,30 je 10.000 Einwohner 9., Alsergrund — 6,46 je 10.000 Einwohner 10., Favoriten — 4,89 je 10.000 Einwohner 11., Simmering — 4,81 je 10.000 Einwohner 12., Meidling — 5,76 je 10.000 Einwohner 13., Hietzing — 3,89 je 10.000 Einwohner 14., Penzing — 6,74 je 10.000 Einwohner 15., Rudolfsheim-Fünfhaus — 8,09 je 10.000 Einwohner 16., Ottakring — 6,79 je 10.000 Einwohner 17., Hernals — 8,47 je 10.000 Einwohner 18., Währing — 5,86 je 10.000 Einwohner 19., Döbling — 4,86 je 10.000 Einwohner 20., Brigittenau — 6,11 je 10.000 Einwohner 21., Floridsdorf — 5,64 je 10.000 Einwohner 22., Donaustadt — 4,16 je 10.000 Einwohner 23., Liesing — 8,25 je 10.000 Einwohner
Alle 20 erhobenen Werte als Tabelle
Gewerbe Betriebe Wien Je 10.000 EW
Dachdecker 84 0,41
Fleischer 140 0,69
Bäcker 157 0,77
Gärtner & Florist 323 1,58
Tischler 547 2,68
Fußpflege 656 3,21
Nagelstudio 1.204 5,90
Gas- und Sanitärtechnik 1.215 5,95
Baumeister 1.395 6,83
Elektrotechnik 1.672 8,19
Massage 1.764 8,64
Kosmetik 1.978 9,69
Friseur 2.092 10,24
Berufsfotograf 2.595 12,71
Lebens- und Sozialberatung 3.657 17,91
Taxi 4.338 21,24
Werbeagentur 7.445 36,46
Gastgewerbe 7.682 37,62
Unternehmensberatung 10.750 52,64
IT-Dienstleistungen 16.744 82,00

Kostenlos und ohne Anmeldung: Dichte je Bezirk, Trend und sichtbare Mitbewerber, aus denselben offenen Daten — jeden Monat neu berechnet.

Profi-Tipps für Installateure

  1. Badsanierung als Pauschalpaket anbieten — Kunden wollen einen Ansprechpartner
  2. Notdienst-Bereitschaft am Wochenende — hohe Aufschläge sind üblich und akzeptiert
  3. Netzbetreiber-Registrierung am Tag der Gewerbeanmeldung starten
  4. Warmwasser-Wärmepumpe als Standard-Empfehlung — Förderung macht es für Kunden attraktiv

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 63

Registrierung im Installateurverzeichnis der Wien Energie nötig. Badsanierung im Altbau ist Hauptgeschäft.

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft

Registrierung bei EVN (Gasinstallateurverzeichnis) für Gasarbeiten erforderlich.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

Registrierung bei Netz OÖ für Gasinstallationen. Heizungstausch-Förderungen treiben Nachfrage.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Registrierung bei Energienetze Steiermark für Gasinstallationen. Fernwärme Graz als Alternative.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Registrierung bei TIGAS für Gasinstallationen. Alpines Bauen erfordert frostsichere Installationen.

Salzburg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Salzburg

Registrierung bei Salzburg Netz für Gasinstallationen. Fernwärme Salzburg als Alternative.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Registrierung bei Kärntner Netz. Erneuerbare Heizsysteme durch Kärntner Förderungen unterstützt.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Fernwärme in städtischen Gebieten. Registrierung bei Netz Burgenland für Gasinstallationen.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Registrierung bei VKW für Gasinstallationen. Energieeffiziente Systeme durch Vorarlberger Förderungen.

Neben dem Job, und in welcher Rechtsform

Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Die Marktzahlen decken Wien ab, Stand 2026-09. Für die anderen acht Bundesländer liegen sie im Marktcheck, nicht hier.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.