Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.
Auf einen Blick
Der Nachweis
Befähigungsprüfung Heizungstechnik/Lüftungstechnik. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .
Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.
Wege ohne Befähigungsprüfung
- Lehrabschluss + Praxis
- HTL einschlägig + Praxis
- Individuelle Befähigung
Ein Nachweis, mehrere Gewerbe
Die Gewerbeordnung führt dieses Gewerbe als verbundenes Handwerk. Wörtlich steht in § 94 Z 31 GewO: „Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)“
Das ist mehr wert, als es aussieht. Nach § 30 Abs 1 GewO darfst du, wenn du den Befähigungsnachweis für eines der darin genannten Gewerbe im vollen Umfang erbracht hast, auch die Leistungen der anderen erbringen — ohne zweite Prüfung. Dasselbe gilt nach § 30 Abs 2, wenn die Behörde deine individuelle Befähigung (§ 19) ohne Beschränkung auf Teiltätigkeiten festgestellt hat.
Was du mitbringen musst
- Lichtbildausweis
- Befähigungsnachweis
- Strafregisterbescheinigung
- Energieeffizienz-Vorschriften beachten
- Kombination mit Gas-/Sanitärtechnik möglich
Profi-Tipps für Heizungstechniker
- Wärmepumpen-Zertifizierung (EHPA) als Pflicht-Weiterbildung behandeln
- Förderungsberatung als Zusatzservice — Kunden schätzen den Rundum-Service
- Kooperation mit Elektrikern für PV-Heizung-Kombi-Pakete
- Wartungsverträge verkaufen — wiederkehrender Umsatz stabilisiert das Geschäft
Wer in deinem Bundesland zuständig ist
Raus-aus-Gas-Offensive der Stadt Wien. Förderungen für Heizungstausch (Fernwärme, Wärmepumpe). Registrierung bei Wien Energie für Gasinstallationen.
NÖ Wohnbauförderung fördert Heizungstausch. Biomasseanlagen (Pellets, Hackschnitzel) besonders im ländlichen Raum gefragt.
OÖ Energiesparverband als zentrale Förderstelle. Wärmepumpen-Boom in Neubauten.
Fernwärme Graz. Biomasse (Hackschnitzel, Pellets) in ländlichen Gebieten stark verbreitet.
Tiroler Energieförderungen für Heizungstausch. Wärmepumpen in alpinen Lagen erfordern Spezialwissen (Erdkollektoren, Grundwasser).
Salzburger Energieberatung fördert Heizungstausch. Biomasse-Anlagen in ländlichen Gebieten sehr verbreitet.
Kärntner Wohnbauförderung fördert erneuerbare Heizsysteme. Solarthermie durch hohe Sonneneinstrahlung besonders lohnend.
Pannonisches Klima — Solarthermie besonders effizient. Burgenlaendische Wohnbauförderung.
Vorarlberg als Energieeffizienz-Vorreiter (Energieautonomie 2050). Hoecsehte Förderquoten in Österreich.
Neben dem Job, und in welcher Rechtsform
Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.
Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.
Was hier nicht steht
- Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
- Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
- Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
- Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
- GewO 1994 §94 Z.31 — Rechtsinformationssystem des Bundes, Primärquelle
- §94 Z.31 im Volltext
Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.