Unternehmerprüfung — Brauche ich die?
GewO + WKO
Geprüft: April 2026
Kurze Antwort: Meistens nicht separat.
Die Unternehmerprüfung ist seit 2017 in die Meister- und Befähigungsprüfungen
integriert (als kaufmännisch-rechtliches Modul). Separat ist sie nur in Sonderfällen nötig.
Prüfungsgebühren werden seit 2023 vom Bund übernommen.
Was ist die Unternehmerprüfung?
Die Unternehmerprüfung weist kaufmännisch-rechtliche Grundkenntnisse nach: Rechnungswesen, Recht, Marketing, Unternehmensführung. Sie war früher eine eigenständige Prüfung, ist aber seit der GewO-Novelle 2017 in die Meister-/Befähigungsprüfungen als "Modul Unternehmensführung" integriert.
Wann brauche ich sie separat?
| Situation | Unternehmerprüfung nötig? |
|---|---|
| Meister-/Befähigungsprüfung ablegen | NEIN — ist als Modul integriert |
| Individuelle Befähigung (§19) | Ggf. ja — wenn kaufmännische Kenntnisse nicht anderweitig nachgewiesen |
| Gewerberechtlicher GF bestellen | Der GF braucht sie, nicht du |
| Freies Gewerbe anmelden | NEIN — keine Prüfung nötig |
Inhalte
- Rechnungswesen und Buchführung
- Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht Grundlagen)
- Marketing und Vertrieb
- Unternehmensplanung und -führung
- Kommunikation und Verhandlung
Kosten
Prüfungsgebühren gratis
Seit 01.07.2023 übernimmt der Bund die Prüfungsgebühren für die Unternehmerprüfung
(Erst- und Zweitantritt). Nur optionale Vorbereitungskurse kosten extra.
Alternativen zum Nachweis
Die kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse können auch nachgewiesen werden durch:
- Abschluss einer Handelsakademie (HAK)
- Wirtschaftsstudium (BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik etc.)
- Absolvierung des Moduls "Unternehmensführung" im Rahmen der Befähigungsprüfung
Quellen
Weiterführende Artikel
Zuletzt geprüft: April 2026. Dies ist keine Rechtsberatung.