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Maler und Anstreicher

Reglementiertes Gewerbe §94 Z.47

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Anmeldung € 0
Dauer 1–5 Werktage
Behörde Bezirksverwaltungsbehörde
Start Sofort möglich
Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-08-11 9 von 10 Fragen verifiziert English version

Auf einen Blick

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.47

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung

5 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Ja

kein Bescheid nötig, sobald die Anmeldung vollständig ist

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE F43.34

Malerei und Glaserei

Der Nachweis

Befähigungsprüfung Maler und Anstreicher. Lehrabschluss als Maler kann Module ersetzen. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen seit 2023.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Lehrabschluss Maler/Anstreicher + Praxis
  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Ein Nachweis, mehrere Gewerbe

Die Gewerbeordnung führt dieses Gewerbe als verbundenes Handwerk. Wörtlich steht in § 94 Z 47 GewO: „Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)“

Das ist mehr wert, als es aussieht. Nach § 30 Abs 1 GewO darfst du, wenn du den Befähigungsnachweis für eines der darin genannten Gewerbe im vollen Umfang erbracht hast, auch die Leistungen der anderen erbringen — ohne zweite Prüfung. Dasselbe gilt nach § 30 Abs 2, wenn die Behörde deine individuelle Befähigung (§ 19) ohne Beschränkung auf Teiltätigkeiten festgestellt hat.

Zur Betriebsanlagengenehmigung: Ob du eine brauchst, hängt nicht am Gewerbe und nicht an der Adresse, sondern daran, ob die Anlage geeignet ist, Nachbarn oder Kunden zu gefährden oder zu belästigen. Und wenn eine nötig ist, ist es meistens das vereinfachte Verfahren. Was das im Einzelnen heißt →

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • Arbeitnehmerschutz bei Arbeiten in Höhe
  • Umweltschutzvorschriften für Lacke/Farben

Profi-Tipps für Malerbetriebe

  1. Airless-Spritztechnik halbiert die Arbeitszeit bei grossen Flächen
  2. Farbberatung als Premium-Service — hebt dich von Billiganbietern ab
  3. Schimmelsanierung als Spezialnische lernen — hohe Stundensätze möglich
  4. Google My Business mit Vorher-Nachher-Fotos füllen — bester lokaler Marketing-Kanal

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 63

Fassadensanierung in Wien unterliegt dem Wiener Bautechnikgesetz. Denkmalschutzauflagen (BDA) bei historischen Gebäuden.

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft

Förderungen für thermische Sanierung über die NÖ Wohnbauförderung.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

OÖ Energiesparverband fördert Fassadensanierungen mit Zuschissen.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Altbausanierung in Graz (UNESCO-Welterbe). Steiermrae Wohnbauförderung für thermische Sanierung.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Lüftlmalerei als Tiroler Tradition. Fassadensanierung in historischen Ortskernen.

Salzburg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Salzburg

Denkmalschutz-Fassaden in der Altstadt. Historische Maltechniken als Spezialnische.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Fassadensanierung in Tourismusorten. Kärntner Wohnbauförderung für thermische Sanierung.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Renovierungsboom durch Neubauten und Sanierungen. UNESCO-Welterbe Fertoe/Neusiedlersee mit Denkmalschutz.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Vorarlberger Baukultur mit hohem Qualitätsanspruch. Ökologische Farben und Materialien besonders gefragt.

Neben dem Job, und in welcher Rechtsform

Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.