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Fußpflege

Reglementiertes Gewerbe §94 Z.23

Was die Gewerbeordnung für die Anmeldung verlangt — Rechtsgrundlage, Nachweis, Behörde, Dauer und Kosten, jeweils mit der Stelle, an der es steht.

Anmeldung € 0
Dauer 1–5 Werktage
Behörde Bezirksverwaltungsbehörde
Start Sofort möglich
Gewerbeordnung 1994 Geprüft 2026-08-11 9 von 10 Fragen verifiziert Marktzahlen GISA, Stand 2026-09 English version

Auf einen Blick

Art des Gewerbes Reglementiert
Wo es steht §94 Z.23

Gewerbeordnung 1994, konsolidierte Fassung

Was du nachweist Befähigungsprüfung

5 Module

Wer entscheidet Bezirksverwaltungsbehörde

zuständig ist die Behörde am Standort

Wie lange es dauert 1–5 Werktage

bei vollständigen Unterlagen · gesetzliche Höchstfrist max. 3 Monate

Was die Anmeldung kostet € 0

die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei

Sofort starten Ja

kein Bescheid nötig, sobald die Anmeldung vollständig ist

Mindestalter 18 Jahre
Staatsbürgerschaft AT/EU/EWR/CH

andere Staatsangehörigkeit: eigener Weg über die Behörde

Strafregister Prüfung erforderlich
NACE S96.02

Friseur- und Kosmetiksalons

Der Nachweis

Befähtigungsprüfung Fußpflege. Module können einzeln abgelegt werden. Lehrabschluss als Fußpfleger kann Module ersetzen. Geprüft wird in 5 Modulen bei der Meisterprüfungsstelle WK .

Die Prüfung selbst kostet nichts. Prüfungsgebühren vom Bund übernommen.

Wege ohne Befähigungsprüfung

  • Lehrabschluss Fußpfleger
  • Individuelle Befähigung
  • Gewerberechtlicher GF

Die Betriebsanlage ist für dieses Gewerbe freigestellt

§ 74 Abs 7 GewO erlaubt es, Anlagen zu bezeichnen, für die „jedenfalls keine Genehmigung erforderlich ist“. Die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung nennt dieses Gewerbe in § 1 Abs 1 Z 4 ausdrücklich: „Kosmetik-, Fußpflege-, Frisör-, Massage- und Bandagistenbetriebe“

Unbedingt ist die Freistellung nicht. Es bleiben zwei Bedingungen aus derselben Verordnung: die Betriebszeiten nach § 1 Abs 2 — Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, Samstag 6 bis 19 Uhr — und die Rückausnahmen nach § 2, insbesondere mechanische Anlagenteile zur Be- oder Entlüftung oder zur Wärmeübertragung außerhalb der Gebäudehülle. Ein Split-Klimagerät an der Fassade kann die Freistellung also kosten.

Was du mitbringen musst

Unterlagen zur Anmeldung
  • Lichtbildausweis
  • Befähigungsnachweis
  • Strafregisterbescheinigung
Zusätzlich für dieses Gewerbe
  • Hygienevorschriften
  • Abgrenzung zur Podologie (Heilberuf)

Markt in Wien

3,21 Betriebe je 10.000 Einwohner Niedrige Dichte
-0,9 % Trend (Jul 25–Sep 26) Stabil
6 von 20 Platz in der Dichte-Reihe alle erhobenen Gewerbe
Entwicklung der Betriebe Wien · saubere Monatsreihe ab Juli 2025
650 660 670 662 659 656 Jul 25Nov 25Apr 26Sep 26

662656 aktive Standorte. Davor wechselte GISA die Erhebung (Jahresbericht → Monatsbericht); diese Kurve zeigt nur die saubere Reihe danach.

Top-Bezirke: wo noch Platz ist Geringste Dichte je 10.000 Einwohner · Bezirke ab 20.000 Einwohnern
  1. Hernals 1,41
  2. Ottakring 1,87
  3. Favoriten 1,96
  4. Simmering 2,32
  5. Brigittenau 2,42
Alle 23 Bezirke vergleichen
Wettbewerbsdichte in Wien Fußpflege je 10.000 Einwohner, alle 23 Bezirke
1., Innere Stadt — 35,27 je 10.000 Einwohner 2., Leopoldstadt — 2,63 je 10.000 Einwohner 3., Landstraße — 4,40 je 10.000 Einwohner 4., Wieden — 3,29 je 10.000 Einwohner 5., Margareten — 2,59 je 10.000 Einwohner 6., Mariahilf — 3,54 je 10.000 Einwohner 7., Neubau — 4,46 je 10.000 Einwohner 8., Josefstadt — 6,60 je 10.000 Einwohner 9., Alsergrund — 5,27 je 10.000 Einwohner 10., Favoriten — 1,96 je 10.000 Einwohner 11., Simmering — 2,32 je 10.000 Einwohner 12., Meidling — 2,83 je 10.000 Einwohner 13., Hietzing — 3,54 je 10.000 Einwohner 14., Penzing — 3,32 je 10.000 Einwohner 15., Rudolfsheim-Fünfhaus — 2,92 je 10.000 Einwohner 16., Ottakring — 1,87 je 10.000 Einwohner 17., Hernals — 1,41 je 10.000 Einwohner 18., Währing — 3,71 je 10.000 Einwohner 19., Döbling — 3,94 je 10.000 Einwohner 20., Brigittenau — 2,42 je 10.000 Einwohner 21., Floridsdorf — 2,98 je 10.000 Einwohner 22., Donaustadt — 2,80 je 10.000 Einwohner 23., Liesing — 3,52 je 10.000 Einwohner
Alle 20 erhobenen Werte als Tabelle
Gewerbe Betriebe Wien Je 10.000 EW
Dachdecker 84 0,41
Fleischer 140 0,69
Bäcker 157 0,77
Gärtner & Florist 323 1,58
Tischler 547 2,68
Fußpflege 656 3,21
Nagelstudio 1.204 5,90
Gas- und Sanitärtechnik 1.215 5,95
Baumeister 1.395 6,83
Elektrotechnik 1.672 8,19
Massage 1.764 8,64
Kosmetik 1.978 9,69
Friseur 2.092 10,24
Berufsfotograf 2.595 12,71
Lebens- und Sozialberatung 3.657 17,91
Taxi 4.338 21,24
Werbeagentur 7.445 36,46
Gastgewerbe 7.682 37,62
Unternehmensberatung 10.750 52,64
IT-Dienstleistungen 16.744 82,00

Kostenlos und ohne Anmeldung: Dichte je Bezirk, Trend und sichtbare Mitbewerber, aus denselben offenen Daten — jeden Monat neu berechnet.

Profi-Tipps für Fusspfleger

  1. Mobile Fusspflege als Einstieg — geringere Fixkosten, groesserer Einzugsbereich
  2. Spangentechnik-Weiterbildung — Premium-Service mit Stundensätzen bis 100 Euro
  3. Alten- und Pflegeheime als Kooperationspartner — stabiler Kundenstamm
  4. Diabetiker-Fusspflege in Kooperation mit Ärzten — medizinische Zusatzqualifikation lohnt sich

Wer in deinem Bundesland zuständig ist

Wien Magistrat der Stadt Wien, MA 63

Gewerbliche Fusspflege ist in Wien stark nachgefragt. Betriebsstätte muss Hygieneanforderungen der MA 40 erfüllen.

Niederösterreich Bezirkshauptmannschaft

Mobile Fusspflege im Wiener Umland ist ein wachsender Markt. Eigenständige Betriebsstätten und Hausbesuche möglich.

Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft / Magistrat

WIFI OÖ bietet Vorbereitungskurse für die Befähigungsprüfung.

Steiermark Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Graz

Graz als zweitgroesster Markt Österreichs. WIFI Steiermark bietet Prüfungsvorbereitung für Fußpflege.

Tirol Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Innsbruck

Tourismus- und Alpinregion. Saisonale Nachfrageschwankungen bei Fußpflege beachten.

Salzburg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Salzburg

Salzburg als Tourismus- und Kulturstadt. WIFI Salzburg für Fußpflege-Kurse.

Kaernten Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Klagenfurt/Villach

Kärntner Markt für Fußpflege. Seentourismus als saisonaler Faktor.

Burgenland Bezirkshauptmannschaft

Burgenland: Wachsender Markt im Wiener Umland. Thermenregion als Wirtschaftsfaktor.

Vorarlberg Bezirkshauptmannschaft / Magistrat Bregenz

Vorarlberg: Hohe Kaufkraft, Grenznähe Schweiz/Deutschland. Energieautonomie-Vorreiter.

Neben dem Job, und in welcher Rechtsform

Die Gewerbeordnung schreibt keine Rechtsform vor, zieht aber eine Linie: Nach § 9 Abs 1 GewO dürfen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften (GmbH, OG, KG) das Gewerbe ausüben, müssen dafür aber einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO bestellt haben: eine benannte Person, die den Befähigungsnachweis erbringt und die Verantwortung trägt. Als Einzelunternehmer bist du diese Person selbst. Ob sich eine GmbH rechnet, hängt von Gewinn, Entnahmen und SVS-Beiträgen ab. Eine allgemeine Gewinnschwelle gibt es nicht; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Nichts verbietet, das Gewerbe neben einer Anstellung zu führen. Zwei Punkte zur Sozialversicherung werden dabei regelmäßig falsch erinnert, und beide kosten Geld. Die SVS-Pflicht knüpft nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG an die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer an, nicht an den Gewinn; du erwirbst sie mit der Gewerbeberechtigung selbst, und sie gilt auch in einem Jahr ganz ohne Gewinn. Die Kleinunternehmer-Ausnahme nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG gibt es nur auf Antrag: Ohne Antrag bleibt die Pflicht, auch wenn Umsatz und Einkünfte unter den dort verwiesenen Grenzen liegen. Eine Nebenbeschäftigungsklausel im Dienstvertrag ist eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber, nicht des Gewerberechts.

Was hier nicht steht

  • Keine Angabe zu deiner individuellen Befähigung. Ob eine Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
  • Keine Standortkosten, keine Miete, keine Ausstattung. Erhoben ist nur, was in der Gewerbeordnung und im GISA steht.
  • Die Marktzahlen decken Wien ab, Stand 2026-09. Für die anderen acht Bundesländer liegen sie im Marktcheck, nicht hier.
  • Wo hier nichts steht, ist nichts erhoben — nicht „null“.
  • Diese Seite ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein der Gesetzestext im RIS.
Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-11. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich der Gesetzestext der GewO 1994.